Temporäres Lagerzelt
Building application · Dickistrasse 4, 8215 Hallau
Project
- Project
- Temporäres Lagerzelt
- Location
- Dickistrasse 4, 8215 Hallau
- Municipality
- Hallau
- Canton
- Schaffhausen
- Parcels
- 1303
- Zone
- Industrial zone (Industriezone)
Procedure
- Published
- Feb 27, 2026
- Objections
- until Mar 18, 2026
- Plans on display at
- Gemeinde Hallau Hauptstrasse 44 8215 Hallau
How to object
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Parties
Applicant
Stefan Klarer