Erweiterung Weinwanderweg Hallau

Building application · 990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064

Project

Project
Erweiterung Weinwanderweg Hallau
Location
990, 875, 1598, 1547, 811, 1429, 1490, 1064
Municipality
Hallau
Canton
Schaffhausen
Parcels
183

Procedure

Published
May 8, 2026
Objections
until Jun 8, 2026
Plans on display at
Gemeinde Hallau Hauptstrasse 44 8215 Hallau

How to object

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parties