Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
Building application · Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
Project
- Project
- Anbringung eines aussenliegenden Sonnenschutzes
- Location
- Vordergasse 50, 8213 Neunkirch
- Municipality
- Neunkirch
- Canton
- Schaffhausen
- Parcels
- 1977
- EGRID
- CH415480087924
Procedure
- Published
- May 29, 2026
- Objections
- until Jun 18, 2026
- Plans on display at
- Gemeinde Neunkirch Bahnhofstrasse 1 8213 Neunkirch
How to object
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.
Parties
Applicant
Stockwerkeigentümerschaft Ochsner, Glauser, Hedinger (STWEG O3)
Gawaplast AG
CHE-103.092.855 · Gewerbestrasse 8, 8212 Neuhausen am Rheinfall