Weinwanderweg
Building application · 92 (VS 473B), 135 (VS 526), 338, 563, 695, 1220, 1142, 1238, 1539, 1837
Project
- Project
- Weinwanderweg
- Location
- 92 (VS 473B), 135 (VS 526), 338, 563, 695, 1220, 1142, 1238, 1539, 1837
- Municipality
- Stein am Rhein
- Canton
- Schaffhausen
- Parcels
- 1
Procedure
- Published
- Sep 4, 2026
- Objections
- until Oct 5, 2026
- Plans on display at
- Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau Mühlenstrasse 4 8260 Stein am Rhein
How to object
Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.