Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes

Building application · 8260 Stein am Rhein · Open for objections

Project

Project
Bau eines Gerätehäuschens, Abbruch eines bestehenden Schopfes
Location
8260 Stein am Rhein
Municipality
Stein am Rhein
Canton
Schaffhausen
Parcels
1551

Procedure

Published
Oct 30, 2026
Objections
until Nov 30, 2026
Plans on display at
Einwohnergemeinde Stein am Rhein - Hochbau Mühlenstrasse 4 8260 Stein am Rhein

How to object

Wahrung von Ansprüchen: Gegen die ausgeschriebenen Bauvorhaben kann jedermann innert der Auflagefrist mit schriftlicher Begründung beim Gemeinderat (Stadtrat) Einwendungen erheben oder die Zustellung der baurechtlichen Entscheide verlangen (Art. 62 BauG). Wer nicht innert der Auflagefrist Einwendungen erhebt oder den baurechtlichen Entscheid verlangt, verwirkt das Recht, beim Regierungsrat mit öffentlich-rechtlicher Begründung Rekurs zu erheben (Art. 63 BauG). Ein allfälliger Rekurs kann erst nach dem Erlass des baurechtlichen Entscheides durch die zuständige Behörde (Gemeinderat oder Baudepartement) erhoben werden.

Parties

Applicant

Jürg Hochstrasser

im Rebberg 16, 8451 Kleinandelfingen