Erweiterung Viehscheune
Building application · Acherhubel 278a, 3806 Bönigen
Project
- Project
- Erweiterung Viehscheune
- Location
- Acherhubel 278a, 3806 Bönigen
- Canton
- Bern
- EGRID
- CH243546236357
- Protection
- Landschaftsschongebiet
- Exceptions requested
- - Baute in Waldnähe (Art. 25 KWaG) - Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone
Procedure
- Published
- Apr 24, 2024
- Objections
- until May 27, 2024, 30 days
- Plans on display at
- Auflagestelle: Gemeinde Bönigen, Interlakenstrasse 6, 3806 Bönigen Elektronische Auflage: Die elektronischen Baugesuchsakten können im eBau-Portal des Kantons Bern eingesehen werden (www.portal.ebau.apps.be.ch). Gemäss Art. 28 Abs. 3 BewD sind die physischen Unterlagen rechtlich massgebend.
How to object
Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli, Schloss 1, 3800 Interlaken einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). Verfügungen und Entscheide können im Amtsanzeiger oder im Amtsblatt veröffentlicht werden, wenn die Postzustellung wegen der grossen Zahl der eingelangten Einsprachen mit unverhältnismässigem Aufwand verbunden wäre (Art. 35d BauG). Hinweis nach LwG: Gestützt auf Artikel 97 Abs. 4 des Bundesgesetzes vom 29. April 1998 über die Landwirtschaft (LwG) sind die aufgrund der Gesetzgebung über den Natur- und Heimatschutz, den Umweltschutz und die Wanderwege legitimierten Organisationen zur Einsprache berechtigt. Regierungsstatthalteramt Interlaken-Oberhasli
Parties
Applicant
Acherhubel 277, 3806 Bönigen