Anbau EFH

Building application · Im Lindenacker 14, 8707 Uetikon am See

Project

Project
Anbau EFH
Location
Im Lindenacker 14, 8707 Uetikon am See
Municipality
Uetikon am See
Canton
Zurich
Parcels
3093
EGRID
CH867753848337
Zone
Residential zone (Wohnzone W/1.7)

Procedure

Published
Apr 22, 2026
Objections
until May 14, 2026, 20 days
Plans on display at
Das ausgeschriebene Baugesuch kann auf eAuflageZH (https://portal.ebaugesuche.zh.ch) digital eingesehen werden. Die digitale Einsichtnahme auf eAuflageZH ist nur während der Dauer der Planauflage (20 Tage; § 315 Abs. 1 PBG) möglich. Wer diese Frist verpasst, verwirkt das Rekursrecht (§ 316 PBG). Die Zustellbegehren sind während der Auflagefrist beim entsprechenden Gesuch auf eAuflageZH zu äussern. Die physische Planeinsicht wird nicht mehr angeboten. Sobald der baurechtliche Entscheid erstellt ist, wird er auf der Plattform eBaugesucheZH zum Abruf bereitgestellt. Es erfolgt vorgängig eine einmalige, elektronische Benachrichtigung (§ 328d Abs. 1 PBG). Für die Zustellung des Bauentscheids wird eine einmalige Gebühr von CHF 50.00 erhoben. Der baurechtliche Entscheid gilt im Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs als mitgeteilt, spätestens jedoch am siebten Tag nach Bereitstellung des Bauentscheids (§ 328 d Abs. 2 PBG).

How to object

Wird das baurechtliche Verfahren elektronisch abgewickelt, gilt: Die Pläne sind während der Auflagefrist in der eAuflage einsehbar. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide über die Plattform eAuflage eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG). In den übrigen Verfahren gilt: Die Pläne liegen während der Auflagefrist auf. Erfolgt die Ausschreibung in mehreren Publikationsorganen, so gilt das Datum der letzten Ausschreibung. Während der Planauflage können Baurechtsentscheide bei der Baubehörde eingefordert werden. Wer das Begehren nicht innert dieser Frist stellt, hat das Rekursrecht verwirkt. Für die Zustellung baurechtlicher Entscheide kann eine Kanzleigebühr erhoben werden. Publikation gemäss §§ 6 und 314 Planungs- und Baugesetz (PBG).

Parties

Applicant

Michael Bader und Fabiola Rogers

Im Lindenacker 14, 8707 Uetikon am See