eBau Nr. 2023-19435 ____________________ Bauvorhaben: Abbruch und gegen Süden versetzter Neuaufbau Wohnstock / Neubau Autounterstand ____________________ Standort: Riesenauweg 18, 3179 Kriechenwil, Nutzungszone: Landwirtschaftszone LWZ, Koordinaten: 2’583’120 / 1’194’560 ____________________ Gewässerschutzbereich: Aᵤ Gewässerschutzmassnahmen: das Schutzabwasser wir in eine prov. Kläranlage abgeleitet, das Sauberabwasser wird oberflächlich versickert ____________________ Ausnahmen: - Bauen ausserhalb Baugebiet, Art. 24c RPG - Bauten in Waldnähe, Art. 25, 26 und 27 KWaG - Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkung, Art. 26 Bst. d KGV und Anhang 4, Ziffer 211 Abs. 2 GSchV ____________________ Auflagestelle: Gemeindeverwaltung Kriechenwil, Gemeindehausstrasse 4, 3179 Kriechenwil ____________________ Elektronischer Zugriff: https://www.portal.ebau.apps.be.ch/public-instances/291527 eBau Nummer: 2023-19435 ____________________ Auflage- und Einsprachefrist: 20. November 2026 ____________________ Einsprachestelle: Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen ____________________ Es wird auf die Gesuchsakten und auf die aufgestellten Profile verwiesen. Einsprachen und Rechtsverwahrungen sowie Lastenausgleichsbegehren sind schriftlich und begründet im Doppel bei der Einsprachestelle einzureichen. Lastenausgleichsansprüche, die nicht innerhalb der Auflage- und Einsprachefrist angemeldet werden, verwirken (Art. 31 Abs. 4 BauG). Bei Kollektiveinsprachen oder vervielfältigten und weitgehend identischen Einsprachen ist anzugeben, wer befugt ist, die Einsprechergruppe rechtsverbindlich zu vertreten (Art. 35b BauG). ____________________ Ostermundigen, 21. Oktober 2026 Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
Riesenauweg 18, 3179 Kriechenwil · published Oct 21, 2026