Textilienverzierungen
Swiss design · 142741 · In force
Designs
Design 1
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 2
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 3
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 4
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Design 5
Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
Register entry
- Registration number
- 142741
- Application number
- 2016-00724
- Status
- In force
- Deposit
- Multiple deposit, 5 designs
- Classes
- 02-02 Clothing and haberdashery
- Filed
- Sep 29, 2016
- Registered
- Nov 25, 2016
- Published
- Nov 30, 2016
- Protected until
- Sep 29, 2026
- Renewable until
- Sep 29, 2041
- Priority
- EM 003049824-0001 31.03.2016EM 003049824-0002 31.03.2016EM 003049824-0003 31.03.2016EM 003049824-0004 31.03.2016
- Description
- Der Designschutz für die unter den Ordnungsnummern 1, 2 und 5 beanspruchten Gegenstände erstreckt sich jeweils nur auf die intransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die halbtransparent dargestellten Bereiche der Abbildungen 1-1, 1-2, 2-1, 2-2, 5-1 und 5-2. Der Designschutz für den unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstand erstreckt sich nur auf die in schwarzen Linien dargestellten Bereiche der Abbildungen, jedoch nicht auf die hellgrau dargestellten Bereiche der Abbildung 4-1. Bei den in gestrichelten Linien dargestellten Teilen des unter der Ordnungsnummer 4 beanspruchten Gegenstands handelt es sich um Ziernähte. Diese bilden einen wesentlichen Bestandteil des Gegenstands.
- Language of procedure
- German
- Source
- Swissreg
History
What the Federal Institute of Intellectual Property published about this title, newest first.
- Mar 3, 2022
Agent’s address changed
- Representative
- Schaad, Balass, Menzl & Partner AG, Patent- und Markenanwälte, Dufourstrasse 101, 8034 Zürich → Schaad Balass Menzl & Partner AG, Patent- und Markenanwälte, Bellerivestrasse 20, 8034 Zürich
Published in Swissreg on 03.03.2022
- Oct 15, 2021
Renewed
Published in Swissreg on 15.10.2021
- Nov 30, 2016
Registered
Published in Swissreg on 30.11.2016
Parties
Designer
The register names each party by name and address. A holder or agent is linked to an organization where exactly one entity of the commercial register bears its name; the street of a party not so recognised is not shown here.