Baustelleninformationen, Beinwil (SO)

Other notices · Beinwil (SO) · Dec 12, 2024

Notice

Kind
Other notices
Subkind
General notice on building, planning, transport and energy
Canton
Solothurn
Commune
Beinwil (SO)
Published by
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
Published
Dec 12, 2024
Publication number
BA-SO65-0000000265

Text

Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:

Wegen Strassenbauarbeiten an der Passwangstrasse in Beinwil SO sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:

– Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen teilweise einspurig geführt und mittels Lichtsignalanlage geregelt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.

– Zeitweise wird der Verkehr mittels Verkehrsdienst geregelt.

– Die Höchstgeschwindigkeit wird im Baustellenbereich auf 50 km/h verfügt.

– Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.

– Die Bushaltestellen Neuhüsli und Oberbuchen werden zeitweise verlegt.

– Weitere baustellenbedingte Beschränkungen werden ergänzend zu dieser Publikation zu einem späteren Zeitpunkt verfügt.

Dauer:

Januar 2025 bis Ende Dezember 2025

Abschnitt Hofzufahrt Breiti bis Neuhüsli

Januar 2026 bis Ende Dezember 2026

Abschnitt Hof Stucketen bis Hofzufahrt Breiti

Januar 2027 bis Ende Dezember 2027

Abschnitt Franzosenboden bis Hof Stucketen

Januar 2028 bis Ende Dezember 2028

Abschnitt Lochhöchi bis Franzosenboden

Januar 2029 bis Ende Dezember 2029

Abschnitt Schiltloch bis Franzosenboden

Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis III, Dornach, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.

Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.

Laws it names

Named in the notice

Contact

Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn

Legal remedy

Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.