Baustelleninformationen, Gretzenbach
Other notices · Gretzenbach · Jul 30, 2026
Notice
- Kind
- Other notices
- Subkind
- General notice on building, planning, transport and energy
- Canton
- Solothurn
- Commune
- Gretzenbach
- Published by
- Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau
- Published
- Jul 30, 2026
- Deadline
- Aug 9, 2026
- Publication number
- BA-SO65-0000000578
Text
Gestützt auf § 5 lit. d) der kantonalen Verordnung über den Strassenverkehr vom 3. März 1978 verfügt das Bau- und Justizdepartement:
Wegen Strassen- und Werkleitungsarbeiten an der Oltnerstrasse in Gretzenbach sind im erwähnten Strassenabschnitt folgende Verkehrsmassnahmen erforderlich:
Verkehrsphase 1 (vom 10. August 2026 bis 28. Februar 2027)
- Der Verkehr wird innerhalb der verschiedenen Bauetappen zweispurig geführt. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
- Die Höchstgeschwindigkeit wird auf dem erwähnten Strassenabschnitt auf 50 km/h, im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt. Vor und nach dem erwähnten Strassenabschnitt wird die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls von 60 km/h auf 50 km/h verfügt.
- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
- Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden an der Baustelle vorbeigeführt.
- Ausnahmetransporte sind bei der Bauherrschaft frühzeitig anzumelden.
Verkehrsphase 2 (vom 01. März 2027 bis 27. August 2027)
- Für den motorisierten Verkehr sowie den Veloverkehr wird im Baustellenbereich der Oltnerstrasse in Fahrtrichtung von Aarau nach Olten eine Einbahnregelung signalisiert. Innerhalb der einzelnen Bauetappen erfolgt die Verkehrsführung einspurig. Die Fahrbahn wird im Baustellenbereich verengt.
- Die Höchstgeschwindigkeit wird auf dem erwähnten Strassenabschnitt auf 50 km/h, im Baustellenbereich auf 30 km/h verfügt. Vor und nach dem erwähnten Strassenabschnitt wird die Höchstgeschwindigkeit ebenfalls von 60 km/h auf 50 km/h verfügt.
- Die Ein- und Ausfahrten der Gemeindestrassen und der privaten Liegenschaften werden zeitweise eingeschränkt und/oder gesperrt.
- In Fahrtrichtung von Olten nach Aarau erfolgt in Gretzenbach eine signalisierte Verkehrsumleitung via der Strassen Im Grund, Am Stalden und der Köllikerstrasse. Die Höchstgeschwindigkeit wird auf den betroffenen Strassenabschnitten der Verkehrsumleitung auf 30 km/h verfügt.
- Beim Knoten Hasengasse / Köllikerstrasse wird das Lastwagenfahrverbot in Fahrtrichtung Aarau in die Köllikerstrasse aufgehoben.
- Östlich vom Knoten Im Stalden / Köllikerstrasse wird auf der Köllikerstrasse ein Fussgängerstreifen markiert. Die Fussgängerinnen und Fussgänger werden an der Baustelle vorbeigeführt.
- Ausnahmetransporte sind bei der Bauherrschaft frühzeitig anzumelden.
Dauer:
Montag, 10. August 2026 bis Freitag, 27. August 2027
Die Signalisation wird durch den Unternehmer im Einvernehmen mit dem Strassenunterhalt Kreis II, Wangen bei Olten, und der Kantonspolizei, Abteilung Verkehrstechnik, vorgenommen.
Die zuständigen Polizeiorgane werden mit der Verkehrskontrolle beauftragt.
Laws it names
Named in the notice
Contact
Kanton Solothurn - Amt für Verkehr und Tiefbau Werkhofstrasse 65 4509 Solothurn
Legal remedy
Gegen die verfügte Massnahme kann innert 10 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Solothurn, Amthaus 1, 4502 Solothurn, schriftlich Beschwerde eingereicht werden. Die Beschwerde soll einen Antrag und eine Begründung enthalten.