Personalreglement der Gerichte
Other notices · Basel-Stadt · Sep 13, 2025
Notice
- Kind
- Other notices
- Subkind
- Other notice
- Canton
- Basel-Stadt
- Published by
- Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt
- Published
- Sep 13, 2025
- Publication number
- RS-BS90-0000000408
Text
Personalreglement der Gerichte
Der Gerichtsrat des Kantons Basel-Stadt
beschliesst:
I.
Personalreglement der Gerichte vom 15. Mai 2017 [1]) (Stand 21. Januar 2021) wird wie folgt geändert:
§ 8d (neu)
Arbeitszeit und Ferien für Gerichtspräsidien
1 Die Gerichtspräsidien arbeiten im Modell der Vertrauensarbeitszeit.
2 Die Gerichtspräsidien beziehen ihre Ferien in Orientierung an der personalrechtlichen Regelung selbstverantwortlich und in Absprache mit ihren Kolleginnen und Kollegen. Ferien können grundsätzlich nicht ins Folgejahr übertragen werden. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung nicht bezogener Ferien.
3 Gerichtspräsidien sind im Umfang des personalrechtlichen Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaubs von der Erfüllung ihrer Amtspflichten dispensiert.
4 Die jeweilige Präsidienkonferenz kann einem Präsidiumsmitglied auf entsprechendes Gesuch in besonderen Fällen unbezahlten Urlaub gewähren, soweit dies der Gerichtsbetrieb zulässt.
II. Änderung anderer Erlasse
Keine Änderung anderer Erlasse.
III. Aufhebung anderer Erlasse
Keine Aufhebung anderer Erlasse.
IV. Schlussbestimmung
Diese Änderung ist zu publizieren; sie tritt am fünften Tag nach der Publikation in Kraft.
Im Namen des Gerichtsrates Der Vorsitzende: Dr. Stephan Wullschleger Die Juristische Sekretärin: lic. iur. Barbara Noser Dussy
[1] SG 154.112