Erschliessungsplan Riedwies

Special-use plan · Bergdietikon

Document

Number
1979-001805
Kind
Special-use plan
Commune
Bergdietikon
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Sep 18, 1979
In force since
Sep 18, 1979

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Bergdietikon with its building zones.Open the full map

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Text

SNP-4023-1979-E-1.pdf

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Erläuterung zum Kommunalen Ueberbauungsplan

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1. Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien , Sichtzonen und .Ausfahrtsbeschränkungen .

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Es dürfen. keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60 - 3.00 m über Boden frei bleiben. . ee “

Br ; z i Baulinien ER. 2 blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien EEE bu Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen) blou " Aufzuhebende Strassenlinie . (rot durchstreichen ) RR rot Zu genehmigende Baulinien PER RER rot Zu genehmigende Strassenlinien Be a rot 5 Projektierte Baulinien , die noch nicht genehmigt werden sollen ERER rot Projektierte Strassenlinien , die noch nicht genehmigt werden sollen Ka 2 orange ' Zu.genehmigende Baulinie (Art. 110 der Verordnung über Erstellung, . x Se\ N i x = ? N z Betrieb und Unterhalt von «elektr. Starkstromanlagen vom 7.Juli 1933.) IDEEN = Ren] : RER. vııR!. ’ N s i Fi \ De . = Sichtzonen | \\ & | i SE 7 N > 2 n \ x 2.0.0. .Die hellblau 'angelegten Flächen sind ständig als Sichtzone freizuhalten. if TR ee i ' | Be 47 | IK | NS 3 EN

Ausfahrtsbeschränkungen - Absolute Anlıegerfreiheit:

® Braun ‚Direkte Ausfahrten. zwischen den Knoten sind nicht zulässig. : Wi En + - Kurzfristige Vebergangslösung. bis zur Anliegerfreiheit : = Br grün » „Die Anliegerfreiheit soll möglichst fasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden ‚Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung . „toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie - : ; Neubauten zu behandeln. - in : e = & : : "= Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: ae. UN =. Die Anliegerfreitieit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden _ na "Sowohl bei. Neubauten üblichen Umfanges wie Guch bei bestehenden ; Bauten werden die Ausfahrten bis ‚zur Erstellung der rückwärfigen = Erschliessung: toleriert. x on 2. Zur Orientierung ’ Rasa wuR | karmin -Hochleistungsstrasse HLS Ber zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS orange ° ° Sammelstrasse - - 83 gelb . u Erschliessungsstrasse E5 Emm. dunkelgrau . Bestehende Wege s Erseeee] violett "Gehweg er la, „=. Radweg i > f/ N ee er Are \ e Br 408 Se \ | 7 9 hellgrau ° .. Seitenfreiheit und Verkehrsteiler De VAR er x re } ne N ROLTIITLEN + N, ! Bere feldgrau Refugien , Bushaltestellen ‚Verzögerunys - u. Beschleunigungsspur , Parkplätze \.-1=\ \ \ N j AZ \ En As ee} ü x RR. a | N MEER. grün ° Bepflanzte Flächen , Grünstreifen 5 . Er er : 2% A 8 x g Be N ehe) ano hie] mat an m ; Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan h &% 9 ® Be 7 / { Prbjekt/ Bergsträsse a2) a ‚Schlitt Va) Be "Ufergehölz, Gebüsch a } ER \ | >= N Fx € SCH WAR a, = : SENIINII N LLN VON | = | infgmilienhausz

AN

Su

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

18. September 1979

Si/hu

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 28. August 1979 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Freienwil; Ueberbauungsplan "Chloster-Rohr" Wettingen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Bahnhofquartier" Wettingen; Ueberbauungsplan "Untere Kirchzelg" Unterlunkhofen; Ueberbauungsplan "Lunkhoferäcker" Bergdietikon: Ueberbauungsplan "Riedwies" Klingnau; Zonenplanänderung "Ober Chis", Aufhebung der Vorschrift betreffend Gestaltungsplan Küttigen: Ueberbauungsplan "Platten" Rupperswil; Ueberbauungsplan "Brechli", Abänderung Vordemwald; Ueberbauungsplan "Dorf-Unter Rümlisberg" Süd und Nord, Zonengrenzänderungen Endingen; Zonenplanänderung "Brüel" und Aenderung der §§ 34 und 40 BO; Spezialbauvorschriften Ortsbildschutz Mülligen; Ueberbauungsplan "Mitteldorf" Rudolfstetten; Bauordnung Schöftland; Ueberbauungsplan "Auf dem Feld" und "Unterdorf" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber: