Erschliessungsplan Riedwies
Special-use plan · Bergdietikon
Document
- Number
- 1979-001805
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Bergdietikon
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Sep 18, 1979
- In force since
- Sep 18, 1979
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Bergdietikon with its building zones.Open the full map
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Text
SNP-4023-1979-E-1.pdf
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Erläuterung zum Kommunalen Ueberbauungsplan
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1. Das Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien , Sichtzonen und .Ausfahrtsbeschränkungen .
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Es dürfen. keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60 - 3.00 m über Boden frei bleiben. . ee “
Br ; z i Baulinien ER. 2 blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien EEE bu Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen) blou " Aufzuhebende Strassenlinie . (rot durchstreichen ) RR rot Zu genehmigende Baulinien PER RER rot Zu genehmigende Strassenlinien Be a rot 5 Projektierte Baulinien , die noch nicht genehmigt werden sollen ERER rot Projektierte Strassenlinien , die noch nicht genehmigt werden sollen Ka 2 orange ' Zu.genehmigende Baulinie (Art. 110 der Verordnung über Erstellung, . x Se\ N i x = ? N z Betrieb und Unterhalt von «elektr. Starkstromanlagen vom 7.Juli 1933.) IDEEN = Ren] : RER. vııR!. ’ N s i Fi \ De . = Sichtzonen | \\ & | i SE 7 N > 2 n \ x 2.0.0. .Die hellblau 'angelegten Flächen sind ständig als Sichtzone freizuhalten. if TR ee i ' | Be 47 | IK | NS 3 EN
Ausfahrtsbeschränkungen - Absolute Anlıegerfreiheit:
® Braun ‚Direkte Ausfahrten. zwischen den Knoten sind nicht zulässig. : Wi En + - Kurzfristige Vebergangslösung. bis zur Anliegerfreiheit : = Br grün » „Die Anliegerfreiheit soll möglichst fasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden ‚Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung . „toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie - : ; Neubauten zu behandeln. - in : e = & : : "= Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: ae. UN =. Die Anliegerfreitieit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden _ na "Sowohl bei. Neubauten üblichen Umfanges wie Guch bei bestehenden ; Bauten werden die Ausfahrten bis ‚zur Erstellung der rückwärfigen = Erschliessung: toleriert. x on 2. Zur Orientierung ’ Rasa wuR | karmin -Hochleistungsstrasse HLS Ber zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS orange ° ° Sammelstrasse - - 83 gelb . u Erschliessungsstrasse E5 Emm. dunkelgrau . Bestehende Wege s Erseeee] violett "Gehweg er la, „=. Radweg i > f/ N ee er Are \ e Br 408 Se \ | 7 9 hellgrau ° .. Seitenfreiheit und Verkehrsteiler De VAR er x re } ne N ROLTIITLEN + N, ! Bere feldgrau Refugien , Bushaltestellen ‚Verzögerunys - u. Beschleunigungsspur , Parkplätze \.-1=\ \ \ N j AZ \ En As ee} ü x RR. a | N MEER. grün ° Bepflanzte Flächen , Grünstreifen 5 . Er er : 2% A 8 x g Be N ehe) ano hie] mat an m ; Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan h &% 9 ® Be 7 / { Prbjekt/ Bergsträsse a2) a ‚Schlitt Va) Be "Ufergehölz, Gebüsch a } ER \ | >= N Fx € SCH WAR a, = : SENIINII N LLN VON | = | infgmilienhausz
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
18. September 1979
Si/hu
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 28. August 1979 gestützt auf § 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Freienwil; Ueberbauungsplan "Chloster-Rohr" Wettingen; Kommunaler Ueberbauungsplan "Bahnhofquartier" Wettingen; Ueberbauungsplan "Untere Kirchzelg" Unterlunkhofen; Ueberbauungsplan "Lunkhoferäcker" Bergdietikon: Ueberbauungsplan "Riedwies" Klingnau; Zonenplanänderung "Ober Chis", Aufhebung der Vorschrift betreffend Gestaltungsplan Küttigen: Ueberbauungsplan "Platten" Rupperswil; Ueberbauungsplan "Brechli", Abänderung Vordemwald; Ueberbauungsplan "Dorf-Unter Rümlisberg" Süd und Nord, Zonengrenzänderungen Endingen; Zonenplanänderung "Brüel" und Aenderung der §§ 34 und 40 BO; Spezialbauvorschriften Ortsbildschutz Mülligen; Ueberbauungsplan "Mitteldorf" Rudolfstetten; Bauordnung Schöftland; Ueberbauungsplan "Auf dem Feld" und "Unterdorf" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: