Erschliessungsplan Chalacher
Special-use plan · Büttikon
Document
- Number
- 1981-001172
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Büttikon
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Jun 2, 1981
- In force since
- Jun 2, 1981
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Büttikon with its building zones.Open the full map
Files
SNP-4064-1981-E-1.pdfOpen in a new tab
Text
SNP-4064-1981-E-1.pdf
Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.
ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN
G.R. Datum
S Datum, u
on
o 177
je \7 9 .
T
|
Show the full text
a
blau blou blau rot rot rot rot
orange
schwarz hellblau
broun
grün
grün
karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett
tilo heligrau feldgrau
grün
t Dos Genehmigungsverfohren
Das Genehmigungsverfohren bezieht sich nur auf die farbig. angelegten
Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.
Baulinien
Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Boulinien Aufzuhebende Aufzuhebende Zu genehmigende Zu genehmigende Strassenlinien
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Baulinien Strossenlinien Baulinien
Projektierte Strassenlinien, die noch nicht genehmigt werden
sollen
Zu genehmigende Baulinie (Art. 110 der Verordnung über Erstellung,
Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)
Sıchtzonen
Sichtlinie als. Begrenzung der Sichtzonen
Sichtzone
Die heilblou angelegten Fiöchen sind ständig ois Sichtzonen frei”
zuhalten, Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sıchtfeld der Fahrer muss
von 0.60m-3.00m über Boden frei bleiben
Ausfahrtsbeschränkungen
Absolute Direkte Ausfahrten
Anliegerfreiheit
zwischen den Knoten sind nicht zulüssig.
- Kurzfristige Uebergangslösungen bis zur Anliegerfreiheit
Die Anlıegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt. werden Die bestehenden Ausfahrten
rückwörtigen Erschliessung
werden bis zur Erstellung einer toleriert. Zweckentfremdung bestezu behandeln.
hender Ausfahrten sınd wıe Neubauten
” Longfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit
Die Antiegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bouten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der
rückwärtigen Erschliessung toleriert.
2. Zur Orientierung
Hochleistungsstrosse HLS Hauptverkehrsstrosse HVS Sammelstrosse ss Erschliessungsstrasse E3 Bestehende Wege
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs=und Beschleunigungsspur, Parkpiatz
Bepfianzte Flächen, Grünstreifen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
I Etappe
; R } | i ’ i i |
| Situatio
KANTON AARGAU
Giesen,
_ Chalacher
1:00
n
EMEINDE BUTTIKON
rbauungsplan
Ü
>
en nenne erinnere Msn
Beschlossen an der
Der
Gemeindeammann
Einwohnergemeindeversammlung
Der Gemeindeschreiber
! j Verfasser : Datum j R.KNOBLAUCH Mörz_80 | lası 71 i Dipl. Ing. ETH/SIA EN EEE 2 Ingenieurbüro, Stegmattweg 32 Ersetzt Plan | Reg. N 5610 WOHLEN vom: Mai I977 nr. 1451/1.__ voma ZU NE “ De ar Öffentliche Planauflage vom: _9. Mai 1980 _ Bar
am: —h Fu
Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den L. Zu» /F8A RRB-Nr. S/ ZZ vom I Ir AGEJ
im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:
Ernst Salm
siehe Kommunaler * Überbauungsplan " Rain"
Ww3
I Etappe
au ROch Wohlen
ee
m
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
2. Juni 1981
Si/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 19. Mai 1981 gestützt auf g 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Gränichen; Ueberbauungsplan "Unterfeldstrasse-Mattenstrasse" Unterehrendingen; Zonenplanänderungen "Kirchweg" und "Austrasse" Unterkulm; Zonenplanänderung "Unterzaug" Schmiedrued; Zonenplanänderung "Schiltwald" Büttikon; Aenderungen am Zonenplan Büttikon Ennetbaden; Gestaltungsplan "Limmatau" mit Spezialbauvorschriften, Landumlegung, Ueberbauungsplan und Profil-, Schnitt-, Geschoss- und Etappenplan Tägerig; Ueberbauungsplan "Unterdorf-Räbenacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Chalacker" Büttikon; Ueberbauungsplan "Rain" Wettingen; Ueberbauungsplan "Wynere" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Steinhaui" Gontenschwil; Ueberbauungsplan "Bünte" Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:
Staatsschreiber:
••••