Erschliessungsplan Mühlehalde
Special-use plan · Killwangen
Document
- Number
- 1977-002023
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Killwangen
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Nov 9, 1977
- In force since
- Nov 9, 1977
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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SNP-4030-1977-E.pdf
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KANTON AARGAU
GEMEINDE KILLWANGEN
Kanlon LAN
MUEHLEHALDE
BAULINIENPLAN 1:500
—— Datum Geprüft
| Ausust igre |
| Grösse
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45 /105
Verfasser
ING. BÜRO GEBR.SENN PLANUNG Arten a TIEFBAU \UWÄG | 5415 OBERSIGGENTHAL Nr... Im.
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| Veberholt durch Plan vom
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Ersetzt Plan vom
02 /118.1
Oeffentliche Planauflage vom 4. Februar bis 5.März 1977
Einwohnergemeindeversammlung am 10. Juni 1977
Der Gemejideägmmann >
,„ den 25. Juli 1977
Beschlossen von der
Genehmigungsvermerk:
Vam Grossen Rat genshmist Asrau,den I Mor. SITZ
7 Im Aufifage des Arpaas: Retos
ber Stastwegitpafser:
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Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan Zeichen Farbe Text Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinie. ee AR, Zu genehmigende Baulinie blau Aufzuhebende Baulinie (rot durchgestrichen) .— mm. rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinie 77: rot Projektierte Weglinie, die noch nicht genehmigt werden sollen. m— Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen 777] hellblau Sichtzone.Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernde Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m-3.00m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstümmige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m aufgeschnitten wird, zugelassen werden. —— — run Austritt-und Ausfuhrverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Artnur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. Ar Ausfahrverbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Weberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. Legende H “ = = [E22] dunkelgrau bestehende Strassen 2...) zimmober Hauptverkehrsstrasse (HVS) = ] orange Sammelstrasse (SS) gelb Erschliessungsstrasse (ES) violett Gehweg lila Radweg en neilgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler D) feldgrou Refugien, Busholtestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspuren, Parkplätze grün bepflanzte Flächen ae Zonengrenze
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185
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
9.
November 1977
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Gemeinde Killwangen; Ueberbauungsplan "Mühlehalde"; Genehmigung.
Ueber die rubr. Vorlage des Regierungsrates vom 12. September 1977 referiert namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau deren Präsident, Herr Theo Fischer, Hägglingen. Die Kommission beantragt Zustimmung. Antragsgemäss wird vom Rat beschlossen: Der Ueberbauungsplan "Mühlehalde" der Gemeinde Killwangen wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
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Der Staatsschreiber: A(/