Erschliessungsplan Mühlewiesstrasse

Special-use plan · Fisibach

Document

Number
1975-001015
Kind
Special-use plan
Commune
Fisibach
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Jun 10, 1975
In force since
Jun 10, 1975

Map

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KANTON AARGAU - GEMEINDE FISIBACH

KOMMUNALER

MUEHLEWIESSTRASSE, BAULINIENPLAN 1:500

LANDWIRTSCHAFTLICHEI

| VERKEHR U. ANSTOSSER | 368.70 GESTATTET.

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Verfosser | . E ü Grösse Plan Nr.

ING. BÜRO GEBRSENN | AUG 1974 |Se _._/Ro „Se

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rn SUB Ersetzt Planvom_MAI 1974. __ | Veberholt durch Plan vom. 5415 OBERSIGGENTHAL N er

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Oeffentliche Planauflge vom____6.September 1974 .bis 6.Oktober 1974

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am. I3.Dezember 1974

isibach & © &

Der Gemeindeammann Der Gemein,

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Fisibach BG ee nesheN een 1975

Genehmigungsvermerk:

Vom Grossen Rat genehmigt

HE Aarau, den iu Juni 1975 ann. Mei I 3

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan ] | Zeichen Farbe Text | x Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig- angelegten f Linien und Flächen blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinie. d — Tot Zu genehmigende Baulinie blau Aufzuhebende Baulinie (rot durchgestrichen) —— u rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. i & — rofl Zu genehmigende Weg- und Sockellinie — ot Projektierte Weglinie, die noch nicht genehmigt werden sollen. j ” + mn Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen | EZZIZ]J hellblau Sichtzone.Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernde Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m-3.00m über Fahrbahn frei bleiben. # ”

Vereinzelte hochstäammige Büume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m aufgeschnitten ; wird, zugelassen werden. D K

2.Etappe

er it an Austritt-und Ausfahrverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Artnur bei den im Ueberbauungspian festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

ee an Ausfahrverbot 5; Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder

Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

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*374.70

Legende Ä ' > Q i : = ; 00 o g (%, dunkelgrau bestehende Strassen 2 zinmober Hauptverkehrsstrasse (HVS) S tr % 37400 S_ oronge Sammelstrasse (SS) ” = gelb Erschliessungsstrosse (ES) Y ey violett Gehweg a lila Radweg 13 : an 5 x 375.00 a hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler Mn feldgrau Refugien, Busholtestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspuren, Parkplätze | +») grün bepflanzte Flächen

Pr Zonengrenze

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

10. Juni 1975

Gemeinde Fisibach;. Genehmigung.

leilüberbauungsplan I'Mühlewiesstrasse n;

Tier Rat behandelt die rubr. Vorlage des Regierungsrates vom 10. Februar. 1975; Uamens der 5trassenbaukommiSsion empfiehlt deren Präsident, Herr - 2r. Hans Theiler, Lenzburg, dem Antrag des Regierngsrates.zuzustimmeh und den TeilüberbauungSplan "Mhlewiesstrasse" zu genehmigenüemäss Antrag von Regierung und Kommission wird beschlosse..n: Der Teilüberbauungsplan "Mühlewiesstrasse" der Gemeinde'Plsibach • wird genehmigt.

Protoköllauszug an den Regierungsrat

Der Prsident:

Der r;taatss /