Gestaltungsplan Unterdorf
Special-use plan · Hunzenschwil
Document
- Number
- 1992-001783
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Hunzenschwil
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Jun 30, 1992
- In force since
- Jun 30, 1992
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Text
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KANTON AARGAU GEMEINDE HUNZENSCHWIL UEBERBAUUNGSPLAN UNTERDORF Die Einwohnergemeinde Hunzenschwil erlässt gestützt auf 145 BauG die folgenden Spezialbauvorschriften
Art. 1 1
Das Gebiet "Unterdorf" liegt in der Kernzone KN. Es gilt die Empfindlichkeitsstufe III. 2 Der Ueberbauungsplan Unterdorf ist Bestandteil dieser Spezialbauvorschriften.
Art. 2 Grundsätzlich gelten die Grundmasse der Tabelle
51 BO für die Kernzone KN und die Vorschriften
Art. 55
, Absätze 1 und 4.
Art. 3 Folgende Abweichungen von diesen Grundmassen
und Vorschriften werden festgelegt:
Zone
Ueberbauungsplan Gültigkeit BO Grundsatz
Abweichungen und Ergänzungen
Der Immissionsgrad beträgt für das Teilgebiet A = II, für das Teilgebiet B = I Mehrlängenzuschlag und maximale Baulänge werden aufgehoben.
Art. 4 Arealüberbauung
Arealüberbauungen gemäss § 88 ff der Bauordnung sind in der Zone KN zugelassen. Die Ausnützungsziffer bei Arealüberbauungen beträgt 0.87. 3 Die Gebäudehöhe bei Arealüberbauungen darf die Geschosszahl nach Regelbauweise nicht übersteigen, wobei entgegen § 41 der Bauordnung gilt: Das Dachgeschoss wird als Geschoss gezählt, wenn die Dachfläche durchbrochen und. zudem um mehr als 3/4 der darunterliegenden Geschossfläche ausgebaut ist. Attikageschosse gelten nicht als Geschosse, wenn sie sich als solche optisch klar vom darunterliegenden Geschoss unterscheiden und weniger als 3/4 der darunterliegenden Geschossfläche nutzen.
Ausnützungszif.
Gebäudehöhe
Dachgeschoss
Attikageschosse
4 Im Uebrigen gelten § 88-90 der Bauordnung
Verweis auf BO Arealüberbauungspf licht
Art. 5 Die im Ueberbauungsplan schraffierte Fläche,
umfassend die Parzellen 197(1), 759, 760 und 761(1) muss mit einer Arealüberbauung gemäss § 4 überbaut werden 2 Im Rahmen dieser Arealüberbauung sind insbesondere auch die Detailerschliessung und die Lage des offenen Bachlaufes festzulegen. 3 Die Baulinie entlang der Kantonsstrasse K 247 kann im Bereich der Parzellen No 760 und 761(1) auf ca 1/3 der eingezeichneten Länge um 4m überschritten werden 4 Die Arealfläche gemäss Absatz 1 darf um beliebige angrenzende Parzellen vergrössert, nicht aber verkleinert werden.
Areal
Detailerschliessung Bachlauf Baulinie
Arealerweiterung
Art. 6 Schlussbestimmungen
Diese Spezialbauvorschriften treten mit der Genehmigung durch den Grossen Rat in Kraft.
Inkrafttreten
2 Die Abänderung der Spezialbauvorschriften bedarf des gleichen Verlahrens wie der Erlass.
Abänderung
Diese Spezialvorschriften sind von der Gemeindeversammlung am 4.Dezember 1991 beschlossen worden. IM NAMEN DE GEMEINDEVERSAMMLUNG Der Gemei ,ammann: Der Gem indes hreiber:
Vom Grossen Rat genehmigt an der Sitzung vom
Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den 3o. -Utn i. AelZ A383 RRB-Nn vom 6. .2(.4 /194U Im Auftrage des Grossen Rate Der Staatsschreiber:
IM AUFTRAG DES GROSSEN RATES Der Staatsschreiber:
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
Me/ek
30. Juni 1992
Behandlung von Gemeindebauvorschriften Oberentfelden, Sarmenstorf, Turgi, Biberstein, Hunzenschwil, Aarau sowie Beinwil am See durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 24. Juni 1992 gestützt auf § 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (6023) Oberentfelden; Bauzonenplanänderung und Gestaltungsplan "Areal Bürstenfabrik Walther" (6024) Sarmenstorf; kommunaler Ueberbauungsplan "Hauptstrasse K 252" (6025) Turgi; Gestaltungsplan "Dorfkern"; Teiländerung Bauzonenplan Kernzone (6033) Biberstein; kommunaler Ueberbauungs- und Gestaltungsplan "Gheld" mit Spezialbauvorschriften (6034) Hunzenschwil; kommunaler Ueberbauungsplan "Unterdorf" mit Spezialbauvorschriften (6058) Aarau; Gestaltungsplan "Kasernenareal", Aenderung 1990 (6059) Beinwil am See; Bauzonenplanänderung "Altersheim Dankensberg" Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei (RS) Präsident:
:\S Staatsschreiber: