Erschliessungsplan Poststrasse

Special-use plan · Döttingen

Document

Number
1978-001791
Kind
Special-use plan
Commune
Döttingen
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Sep 26, 1978
In force since
Sep 26, 1978

Map

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Text

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KANTON AARGAU GEMEINDE DOTTINGEN

Kommunaler Überbauungsplan

Poststrasse

Baulinienplan 1 :1|000 Längenprofil 1:1000/ 100

Verfasser Datum x Gepr. Grösse Plon Nr.

F. SCHIFFERLI AUGUST 1977 b 5 e 126x 30 ING. SIA 07/15b 5313 KLINGNAU Ersetzt Plan Überholt durch Plan vom SEPT. 76 Nr. 07/14a b.) PARZ. 130 vom APRIL 77 Nr. 07/15a | vom Nr. 0.) RED. BREITE 5.50m

Öffentliche Planauflage vom 8.11.1976 bis 7.12.1976

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung: am :

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Der Ensnabaıkinam ı Der a Er, \ h 3

Genehmigungsvermerk ; Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den 6. Sept. AFFE RRB-Nr. /294 vom 2. ME. AIFE

Im Auftr des Grossen Rates

GR 25.3.62 GR 7.1054

blau blau blau rot

rot

rot

rot orange

schwarz hellblau

braun

grün

grün

karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett

lila hellgrau feldgrau grün

Erläuterungen zum Kommunalen Überbauungsplan I. Das _Genehmigunsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien , Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.

Baulinien

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen )

Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen )

Zu genehmigende Baulinien

Zu genehmigende Weg -und Sockellinien

Projektierte Baulinien , die noch nicht genehmigt werden sollen Projektierie Wegiinien , die noclı nicht genehmigt werden sollen

Zu genehmigende Baulinien (Art. IIO der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)

Sichtzonen

Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen

Sichtzonen

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlogen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m -3.00m über Boden frei bleiben. +

Ausfaohrtbeschränkungen

- Absolute Anliegerfreiheit: Direkte ‚Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig. .

- Kurzfristige Übergangslösung bis zur Anliegerfreiheit : Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

Langfristige Übergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

Hochleistungsstrasse HLS Hauptverkehrsstrasse HVS Sammelstrasse 55

Erschliessungsstrasse ES

Bestehende Wege

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler $

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs -und Beschleunigungsspur, Parkplätze Bepflanzte Flächen , Grünstreifen , Wald

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

LAGEPLAN

mi

Alter Fiedhaf

(teldor]

LANGENPROFIL 1:1000/ 100

Zu genehmigendes Längenprofi ——

HORIZONT 315.00

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 26. September 1978

Si/ek

Gemeinde Döttingen; Ueberbauungsplan "Poststrasse"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 22. Mai 1978. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Theo Fischer, Hägglingen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat beschlossen: Der kommunale Ueberbauungsplan "Poststrasse" der Gemeinde Döttingen vom 18. November 1977 wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

Staatsschreiber:

Erschliessungsplan Poststrasse, Döttingen | Lexipedia