Erschliessungsplan Poststrasse
Special-use plan · Döttingen
Document
- Number
- 1978-001791
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Döttingen
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Sep 26, 1978
- In force since
- Sep 26, 1978
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Döttingen with its building zones.Open the full map
Files
SNP-4304-1978-E.pdfOpen in a new tab
Text
SNP-4304-1978-E.pdf
Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.
KANTON AARGAU GEMEINDE DOTTINGEN
Kommunaler Überbauungsplan
Poststrasse
Baulinienplan 1 :1|000 Längenprofil 1:1000/ 100
Verfasser Datum x Gepr. Grösse Plon Nr.
F. SCHIFFERLI AUGUST 1977 b 5 e 126x 30 ING. SIA 07/15b 5313 KLINGNAU Ersetzt Plan Überholt durch Plan vom SEPT. 76 Nr. 07/14a b.) PARZ. 130 vom APRIL 77 Nr. 07/15a | vom Nr. 0.) RED. BREITE 5.50m
Öffentliche Planauflage vom 8.11.1976 bis 7.12.1976
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung: am :
Show the full text
Der Ensnabaıkinam ı Der a Er, \ h 3
Genehmigungsvermerk ; Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den 6. Sept. AFFE RRB-Nr. /294 vom 2. ME. AIFE
Im Auftr des Grossen Rates
GR 25.3.62 GR 7.1054
blau blau blau rot
rot
rot
rot orange
schwarz hellblau
braun
grün
grün
karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett
lila hellgrau feldgrau grün
Erläuterungen zum Kommunalen Überbauungsplan I. Das _Genehmigunsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien , Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.
Baulinien
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen )
Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen )
Zu genehmigende Baulinien
Zu genehmigende Weg -und Sockellinien
Projektierte Baulinien , die noch nicht genehmigt werden sollen Projektierie Wegiinien , die noclı nicht genehmigt werden sollen
Zu genehmigende Baulinien (Art. IIO der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)
Sichtzonen
Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen
Sichtzonen
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlogen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m -3.00m über Boden frei bleiben. +
Ausfaohrtbeschränkungen
- Absolute Anliegerfreiheit: Direkte ‚Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig. .
- Kurzfristige Übergangslösung bis zur Anliegerfreiheit : Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.
Langfristige Übergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert.
2. Zur Orientierung
Hochleistungsstrasse HLS Hauptverkehrsstrasse HVS Sammelstrasse 55
Erschliessungsstrasse ES
Bestehende Wege
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler $
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs -und Beschleunigungsspur, Parkplätze Bepflanzte Flächen , Grünstreifen , Wald
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
LAGEPLAN
mi
Alter Fiedhaf
(teldor]
LANGENPROFIL 1:1000/ 100
Zu genehmigendes Längenprofi ——
HORIZONT 315.00
S er 2/8 di BIS NSIO sElQ gele n a Q 6) €
|
Poststrasse Mäderacher [N = Ein [fe) mN m N S eiS 8 lo [f0} le} [S o% © ® 5 u u = x 1,35% 2£& FALLT 04% stEIsT — Pe ee
D x ER Pr J > = Ss N PROJEKTHÖHEN | 28 S S ee Fer Se Sı N a8 ö o © Tnz ® [5 TERRAINHÖHEN IE u | AS ER EEE E SQ © elrze) [e} [e) & {e] O LANGEN Ba an & a 80 © 9 e pFrLF © © £g Be DB © gQ| 000 oO. 00.2
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 26. September 1978
Si/ek
Gemeinde Döttingen; Ueberbauungsplan "Poststrasse"; Genehmigung.
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 22. Mai 1978. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Theo Fischer, Hägglingen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat beschlossen: Der kommunale Ueberbauungsplan "Poststrasse" der Gemeinde Döttingen vom 18. November 1977 wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Staatsschreiber: