Kulturlandplan
Land-use plan · Laufenburg
Document
- Number
- 1995-001097
- Kind
- Land-use plan
- Commune
- Laufenburg
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- May 16, 1995
- In force since
- May 16, 1995
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Laufenburg with its building zones.Open the full map
Files
NUPLA-4170-1995-E.pdfOpen in a new tab
Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung: 16. Mai 1995
Me/ek
Art. Nr.
1097
Raurnplanu
(6932) Gemeinde Laufenburg;ffleitahLupd Bauordnalk dighlibiplan,Aga enehmigung mit Ausnahmen, Auflagen und Feststellungen; Pu' ation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 29. März 1995. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Dazu wird das Wort nicht verlangt. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit grosser Mehrheit beschlossen: 1. Folgende Teile der am 18. Juni 1993 und 3. Dezember 1993 verabschiedeten Vorlagen werden nicht genehmigt, und es werden folgende Auflagen und Feststellungen gemacht: 1.1 Bauzonenplan a) Waldgrenzen Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. b) Es wird festgestellt, dass die Bauzonenplanänderungen Johanniterhof, Probsthof, Sennhof und Schäffigen vom 18. Juni 1993 mit dem Beschluss der Nutzungsplanung Siedlung vom 3. Dezember 1993 aufgehoben wurden. 1.2 Bauordnung / Nutzungsordnung Übergangsrecht Es wird festgestellt, dass jene Bestimmungen, die dem unmittelbar anwendbaren neuen kantonalen Recht widersprechen, nicht anwendbar sind.
2 4. Mai 1995
Show the full text
- -härte_
-2
2. Im übrigen werden der Bauzonenplan und die Baurordnung vom 3. Dezember 1993 sowie der Kulturlandplan und die Nutzungsordnung vom 18. Juni 1993 der Gemeinde Laufenburg, bereinigt durch die Einspracheentscheide des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Rechtsabteilung BD - Gemeinderat 4335 Laufenburg - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)
Präsident:
Staatssehr& er: i.V.