Gestaltungsplan Häfeler Ost

Special-use plan · Obersiggenthal

Document

Number
1992-000871
Kind
Special-use plan
Commune
Obersiggenthal
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Mar 30, 1992
In force since
Mar 30, 1992

Map

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BAULINIENPLAN

KANTON AARGAU

Kommunaler Überbauungsplan

HAFELER OST

GEMEINDE OBERSIGGENTHAL

1:500

tert

enstein‘S -

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Verfasser: Datum Entw. Gez. Geprüft | Grösse Gebr. Senn u, Juli 1991 SEe SB | SEe 58/ 105 Ingenieur- un -

ü Ersetzt Plan Nr. Überholt durch Plan Nr. BlanUNgSOUre e Mai 85, Okt.86, Juni 87, Jan. 88, Br sine Juni 89, Juli89, Jan.90, Mai 90

Öffentliche Planauflage vom 45. Beschlossen vom Einwohnerrg Der Gemeindea

Genehmigungsvermerk:

Okt.1990 bis 43. Nov. 4990 12. September |991 _ \ ) emeindgsc ( il Zi

2 RRB-Nr. AU vom D. Yela 1392

Im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:

Man

Legende zum kommunalen Ueberbauungsplan

1. Genehmigungsinhalt

Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:

rot rot rosa rot

er blau blau

schwarz

hellblau

Baulinien

Zwangsbaulinien

Zu genehmigende Spez.-Baulinie Strassen-/Weglinien Aufzuhebende Strassen-/Weglinien

Aufzuhebende Baulinien

Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80. cm und 3m gewährleistet sein.

Im gerasterten Bereich sind bei Baugesuchen die vor den massgebenden Fenstern (Art. 39 LSV) anfallendenimmissionen auszuweisen. Baubewilligu ngensindzuerteilen,wenn die Planungswerte der Empfindlichkeitsstufell (Anhang3LSV) im gesamten Gebiet (evil. kleine definierte Teileausgenommen) eingehalten sind oder durch planerische gestalterische und/oder bauliche Massnahmen nachweislich eingehalten werden können.

Einengung: Zur Verhinderung der Durchfahrt von Personenwagen wird Form und Lage im Rahınen des Bauprojektes festgelegt.

Partielle Ein- und Ausfahrt in den Häfelerweg wird für 2 Wohneinheiten zugelassen. Weitere Wohneinheiten sin über die Strasse Nr. 2 zu erschliessen.

Oeffentlicher Fussweg abKehrplatz Boldistrasse, via Strasse Nr. 2 undNr. 1 bis zur Her-

tensleinstrasse servilutarisch geregelt. Die genaue Linienführung wird definitiv im Rahmen der kommenden Ueberbauung festgelegt und als öffenlicher Durchgang erkennbar gestaltet, minimale Breite 2.0 m direkte Führung, keine Treppen, fussgängerfreundliche Beläge.

| Oeffentlicher Fussweg auf Privatstrasse ab Häfelerweg bis Strasse Nr. 2.

Die Erschliessung des Neubaugebietes hat über die Strassen Nr. 1 undNr. 2 zu erfolgen. |

| Bestehende Zufahrt zu Parzelle 3318 wird aufgehoben. |

Bebauungsgrundsatz:

Die Bebauung der Wohnzone W2 "Häfeler Ost" darf nur mittels einer verdichteten Gesamtüberbauung gemäss den 88 51 und 52 Bauordnung erfolgen.

Im westlichen Randbereich des Planungsgebietes sind vereinzelte freistehende Einfamilien- oder Doppeleinfamilienhäuser zugelassen.

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Wohnzone 2Geschoss 1. Etappe

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" m — L : pe 9 £ 5 Hertensteinstrasse "Re j Be er ( ] ee; | Ben —,— 00% IE Zn — oz m ee Bar en en o — EEE 2 er Aa 2 Z \ BRRNE" Koi S i au icht unterkellerte Kleinbauten gemäss $ 40/2 BO, BT 2 ER Eee SÄNNSOTESSON, una NV ANRNNNNRSNNNNNNNRRNT Br er ENTE N EN |

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Im gerosterten Bereichsindbei Baugesuchen die vor den Dasein Fenstern (Art. 39 LSV)anfallenden Immis“ sionen auszuweisen. Boubewilligungen sind zu erteilen, wenn die Planungswerte der 'Empfindlichkeitsstufe 1 (Anhang 3 f LSV) Im gesamten Gebiet (evil. kleine definierte Teile aus” genommen ) eingehalten sind oder durch planerische, ge stalterische und/oder bauliche Massnahmen nachweis“ Iıch eingehalten werden können.

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W2 1.Etappe”

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Partielle Ein- und Ausfahrt in den Häfelerweg wirdfür 2 Wohneinheiten zugelassen. Weitere Wohneinheiten sind über die Strasse Nr.2 zu erschliessen

Zur Verhinderung der Personenwagen wird Form und-teg

N 2 Geschosse [in Rahmen des Bauprojektes festgelegt en 2 Etappe VSS-Kehrplatz : Die genaue Lage und Form

{ wird definitiv im Rahmen >. der kommenden Ueberbauung 2 festgelegt. Ebenso die interne

verkehrstechnische Erschlies-

sung via Kehrplatz und Strasse Nr. 2.

Die Erschliessung des Neubaugebietes hat über die Strassen Nrfund Nr2 zu Erfolgen.

Oeffentlicher Fussweg ab Kehrplatz Boldistrasse, via Strasse Nr.2 und Nr.| bis zur Hertensteinstrasse servitutarisch geregelt. Die genaue Linienführung wird definitiv im Rahmen der kommenden Ueberbauung festgelegt und als öffentlicher Durchgang erkennbar gestaltet, minimale Breite 2.0m direkte

Führung, keine Treppen, fussgängerfreundliche Beläge.

Bebauungsgrundsatz: ' ä Ost" darf nur Bebauung der Wohnzone W2 "Häfeler v Tr a verdichteten Gesamtüberbauung gemäss den 55 51 und 52 Bauordnung erfolgen.

i bietes sind westlichen Randbereich des Planungsge Ina ehe freistehende Einfamilien- oder Doppelein

familienhäuser zugelassen.

VSS-Kehrplatz servitutarisch geregelt

2512

hosse 1 Etappe

A 3383

/ E \ Überbauungsplan Boldistrasse 7 fa genehmigt vom Grossen Rat / = am 14. April 1970 P% f / 2506 y r f ae m Sl

2. Orientierungsinhalt

blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum

m a

— blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum

mm Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlags Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur b

ssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten b!

ssen ES

mit beschränktem Fahrverkehr

dunkelgrau

grün

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

24. März 1992

Me/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften Aarau (3), FischbachGöslikon, Künten, Lupfig, Obersiggenthal, Wettingen, Bünzen sowie Stetten durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme

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Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 19. Februar 1992 gestützt auf § 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (5882)

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Aarau; Aenderung der kommunalen Ueberbauungspläne "Oberes Zelgli, Gönhard, Balänenweg, Laurenzentorgasse, Telli (Bereiche östlich Neumattstrasse, Eggstrasse und Rütmattstrasse)"

(5883)

Fischbach-Göslikon; kommunaler Ueberbauungsplan "Kirchenacker", Aenderung 1989

(5884)

Künten; kommunaler Ueberbauungsplan "Künterstrasse"

(5885)

Lupfig; Zonenplanänderung "Altersheim"

(5903)

Aarau; Revision der Bauordnung

(5904)

Aarau; Bauzonenplanänderung "Ziegelrain"

(5905)

Obersiggenthal; kommunaler Ueberbauungsplan "Häfeler-Ost"

(5907)

Wettingen; Bauzonenplan-Aenderung "Klostergebiet"

(5908)

Bünzen; kommunaler Ueberbauungsplan "Mitteldorf"

(5909)

Stetten; Bauzonenplanänderung "Oberdorf"

Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

egvd.:

A

AZKr Protokollauszug an - Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: i V.