Gestaltungsplan Selmatt - Hofstetten

Special-use plan · Laufenburg

Document

Number
1993-000022
Kind
Special-use plan
Commune
Laufenburg
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Dec 22, 1992
In force since
Dec 22, 1992

Map

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Text

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KANTON AARGAU

Kommunaler mit Spezialbauvorschriften

GEMEINDE" SULZ

Überbauungsplan

Selmatt - Hofstetten

Baulinienplan

Übersichtsskizze

2

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Tee 07

74 - tiyföshram,

w B

: Langache

Hotelihunü: hun

Verfasser

FRANZ KOCH, Ingenieurbüro _/ Marktplatz 559 4335 LAUFENBURG

Öffentliche Planauflage

Beschlossen an der Referendumsabstimmung vom

Der Gemeindeamman

Rheinegger. Albert...

Genehmigungsvermerk

Grösse

60/126 SER

Ersetzt vom

vom 13. Oktober 1990

Anderung

Plan UÜberholt durch Plan 5 Dezember 1980

Nr. vom Nr.

bis 12.November 1990

3.März 1991

Der Gemeindeschreiber

m

Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau,den 22. Dezember 1942

RRB-Nr.

22 vom &. Januar 4993 Im Auftrage des Grossen Rates Dar Staatsschreiber:

ia Wartreun:

Legende zum kommunalen Überbauungsplan

1. Genehmigungsinhalt

Es werden folgende farbıg angelegten Elemente genehmigt

2. Orientierungsinhalt GR __Datum GR __Datum

rot rot rot rot blau

blau

rot

schwarz

hellblau

blau blau rot

braun

karmin zinnober orange

gelb dunkelviolett hellviolett

lila dunkelgrau hellgrau

grün

schwarz

Baulinien Zwangsbaulinien Neubau - Baulinien Strassen-/Weglinien

Aufzuhebende Strassen-/Weglinien

Aufzuhebende Baulinien

Bereich für Fussweg, Breite ... m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung festgelegt.

Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A.

Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.

Spezialbauvorschriften siehe nebenan

Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum

Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind

Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten

Hochleistungsstrassen HLS Hauptverkehrsstrassen HVS Sammelstrassen SS Erschliessungsstrassen ES

Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr Gehwege/Fusswege Radwege/Radstreifen

Bestehende Strassen/Wege Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler

Grünstreifen, bepflanzte Flächen

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

Spezialbauvorschriften

Teilgebiet A Farbe im Ueberbauungsplan

Nutzungsart

Bebauungsart

max. Geschosszahl max. Gebäudehöhe

max. Firsthöhe

max. Gebäudelänge Grenzabstände Empfindlichkeitsstufe

Zulässige Dachformen

Ausnützung

Parkierung

Besucherparkplätze

Umgebungsgestaltung

554

Wohnen, Läden, nicht störende Gewerbe Als nicht störendes Gewerbe gelten Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen offene oder geschlossene Bauweise freistehende Landhäuser, Ein - und Zweifamilienhäuser (Doppelhäuser) Reiheneinfamilienhäuser bis 4 Einheiten 2 (talseitig), Dachstockausbau möglich 7m

11m

32 mn

gemäss BO Sulz

II gemäss LSV 15.12.1986

begrünte Flachdächer oder Satteldäche:

Firstrichtung der Gebäude parallel zun Hang

frei

pro Haus 2 Parkplätze (Zufahrt nur von Hufstetterstrasse)

10 % der Gesamtparkplätze

Bei der Umgebungsgestaltung sollen

Hochstammobstbäume und/oder einheimische

Laubholzarten berücksichtigt werden.

Teilgebiet B Farbe im Ueberbauungsplan

Nutzungsart

Bebauungsart

max. Geschosszahl max. Gebäudehöhe

max. Firsthöhe

max. Gebäudelänge Grenzabstände Empfindlichkeitsstufe

Zulässige Dachformen

Ausnützung

Spielplätze

Parkierung

Besucherparkplätze

Umgebungsgestaltung

Sch

5 558

557

5 Yo stei IK 6% stel 79 7: 778m a 531m [iS]

Wohnen, Läden, nicht störende Gewerbe Als nicht störendes Gewerbe gelten Kleinbetriebe mit geringem Zubringerverkehr wie Läden, Büros und Geschäfte, die in Wohnquartiere passen und keine erheblich grösseren Auswirkungen entfalten, als sie aus dem Wohnen entstehen geschlossene Bauweise

nur Reiheneinfamilienhäuser bis zu 6 Einheiten

2 (talseitig) Dachstockausbau möglich 7m

a!

40 m

gemäss BO Sulz

II gemäss LSV 15.12.1986

frei,

jedoch der baulichen Umgebung angepasst Firstrichtung der Gebäude parallel zum Hang

0,8

im Rahmen der Planung sind genügend Spielplätze vorzusehen und zusammen mit dem Bau zu realisieren

zentral, pro Haus 2 Parkplätze

2/3 der Parkplätze sind unterirdisch anzulegen

10 % der Gesamtparkplätze

Bei der Umgebungsgestaltung sollen

Hochstammobstbäume und/oder einheimische Laubholzarten berücksichtigt werden.

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Me/ek

22. Dezember 1992

Sitzung:

Behandlung von Gemeindebauvorschriften Sulz, Wohlenschwil sowie Abtwil durch die Bau- und Planungskorhmission; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 16. Dezember 1992 gestützt auf .5 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: (6189)

Sulz; kommunaler Ueberbauungsplan "Selmatt-Hofstetten" mit Spezialbauvorschriften

(6204)

Wohlenschwil; Bau- und Nutzungsordnung, Aenderung der Etappierung

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(6209)

Abtwil; kommunaler Ueberbauungsplan "Hinterdorf" mit Spezialbauvorschriften

Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei (RS) Präsident:

Abt. Raumplanung Nr.

E 1 5. Jan, 1993 Chef

GK

-

Sekr.

Staatsschreiber: i.V.

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