Erschliessungsplan Gartenweg
Special-use plan · Rheinfelden
Document
- Number
- 1999-002459
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Rheinfelden
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Dec 15, 1999
- In force since
- Dec 15, 1999
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
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SNP-4258-1999-E.pdf
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STADT RHEINFELDEN KANTON AARGAU
Erschliessungsplan "Gartenweg' gemäss & 17 BauG
Situation 1: 500
Übersichtspian N N
Hotel Ochsen
AEGERTER & BOSSHARDT Oktober 1994 a
INGENIEURBUREAU Änderungen Format A AEGERTER & DR O BOSSHARDT AG A: 16.05.95/FIH 60 x 120 BAHNHOFSTRASSE 36 4313 MÖHLIN Änderungen Plan Nr
Tei 061 851 37 75 Fax 061 851 38 71 B: 05.11.97/FIH 6055 / 1B (bisherige Nr 88'419/1A)
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Reformierte Kirche
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Versicherungen\e
Mitwirkungsbericht (Erläuterungsbericht) vom: 30.Mai 1995
Vorprüfungsbericht vom: 30. Januar 1997
Öffentliche Auflage vom 20.Oktober 1998 bis: 18. November I998
Beschlossen vom Stadtrat am: I2. April 1999
Der Stadtammann: £ dual Der Stadtschreiber PR Ne u
Genehmigung Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den AS, Dezember 1944
Der Staatsschreiber:
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Garage Egli AG
oo .. —_ Qusserstes Hochspannungsseil
Axe SBB -Hochspannungsieitu
LEGENDE ZUM ERSCHLIESSUNGSPLAN
1. GENEHMIGUNGSINHALT Gusserstes Hochspannungsseil
Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:
._ rot Baulinien „anesanme ot Neubau - Baulinien KK EC IE IK — ot Strassen- / Weglinien „eungbemn — blau Aufzuhebende Strassen- / Weglinien ER 03 SR Datum blau Aufzuhebende Baulinien
Der rechtskräftige Kommunale Überbauungsplan wird durch den vorliegenden Plan vollständig a
"Rosengässchen" genehmigt vom GR 25.06.63 oben.
2. ORIENTIERUNGSINHALT
„ER „Daum, = blau Genehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum
„ER Datum blau Genehmigte Strassen- / Weglinien mit Genehmigungsdatum gelb Erschliessungsstrassen ES hellviolett Gehwege / Fusswege
dunkelgrau Bestehende Strassen / Wege
schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
— schwarz Perimetergrenze \ E \ BEESEEENN Met — | Ve) 000 Le m | on
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Genehmigung
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Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau
15. Dezember 1999
Art. Nr. 1999-002459
Gemeinde Rheinfelden; Erschliessungsplan "Gartenweg"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt
1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
30. Mai 1995 30. Januar 1997 20. Oktober — 18. November 1998 12. April 1999 21. Mai 1999 6. Dezember 1999
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2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 26. November 1985.
3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Aufhebung der rechtskräftigen Erschliessungspläne: Der Baulinienplan Robersten, genehmigt vom Grossen Rat am 26. September 1932, sowie der Überbauungsplan „Rosengässchen" vom 25. Juni 1963 werden gesamthaft aufgehoben. Neufestlegungen: Die Überprüfung der Verkehrsplanung ergab, dass auf bisher noch durch Baulinien freigehaltene Strassen verzichtet werden kann. Das ausgebaute Strassennetz stellt die Erschliessung gesamthaft sicher. Neu wird eine Fusswegverbindung vom Gartenweg zur SBB-Brücke über die Kantonsstrasse K 292 planerisch gesichert. Die neu festgelegten Baulinien sind zum Teil als gebäudeumfahrende Baulinien festgelegt. Die Bezeichnung der Schutzobjekte erfolgt mit der laufenden Revision der Nutzungsplanung Siedlung. Die umfahrenden Baulinien entsprechen den vorhandenen Unterlagen für die Gebäudeklassifizierung.
Versand:
2 t Dez. 1999
-2 -
3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: • Situationsplan 1:500 mit: Baulinien Neubau- Baulinien - Strassen- / Weglinien - Aufzuhebende Strassen- / Weglinien Aufzuhebende Baulinien - Aufhebung des Überbauungsplans „Rosengässchen", genehmigt vorn Grossen Rat am 25. Juni 1963
Erwägungen
4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Der Baulinienplan Robersten und der Überbauungsplan „Rosengässchen" werden gesamthaft aufgehoben. Im vorliegenden, zu genehmigenden Plan sind die aufzuhebenden Baulinien im Planungsgebiet ebenfalls dargestellt. Auf diese Darstellung hätte verzichtet werden können (doppelte Aufhebung). Im Übrigen erweist sich der Erschliessungsplan „Gartenweg" aus raumplanerischer Sicht als sachgerecht. Er berücksichtigt die örtliche Situation. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Gartenweg" der Gemeinde Rheinfelden vom 12. April 1999 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
3
Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdefrist muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat der Stadt Rheinfelden, 4310 Rheinfelden Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Verkehr BD Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) Staatskanzlei
Staatsschreiber:
Abt. Rwerrinlanung
22. Dez, 1999 ZD
95. islo