Erschliessungsplan Breite

Special-use plan · Niederlenz

Document

Number
1977-000467
Kind
Special-use plan
Commune
Niederlenz
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Mar 8, 1977
In force since
Mar 8, 1977

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Niederlenz with its building zones.Open the full map

Files

SNP-4204-1977-E.pdfOpen in a new tab

Text

SNP-4204-1977-E.pdf

Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.

Übersichtsskizz 1. 25.000

VERFASSER INGENIEURGEMEINSCHAF

RENE” WERNLI“ 5000 AARAU

Zu >

55.450 _

55 400

KANTON AARGAU

e

Show the full text

T

RUDOLF BERTSCHINGER S600 LENZBURG Zeh ou.

Öffentliche P ee vom.- 3,Noy. 1975 Be ie

Beschlossen von der Einwohnggertre

Der Gemeindeammann

Igungsvermerk :

RRB. Nr.: ZZ

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

GEMEINDE NIEDERLEN

Höm. Th

nzb je

Ersetzt Plan "1203| Üjberholt durch Plan vom 11% Nr. 7449101 | vom Nr

Der Gemeingeschreiber

[2 Aarau, den 2 Marz AIFF

z Im Auftrags das Artnr” Rewes

1265 a

adeversammiung am . 28. Nov. 1975

//yÄI SS

blau rot blau en rot rot

rot

Me en hellblau

grün

braun

Bez] karmin ee] zinnober Bereszen) orange Bere gelb Were dunkelgrau er] violett nen Meer] hellgrau ee] feldgrau

ne grün

Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig an-

gelegten Linien und Flächen.

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Zu genehmigende Baulinien.

Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.

Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

Sichtzone:

Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.

Austritts- und Ausfahrverbot:

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

Legende: Hochleistungsstrasse (HLS) Hauptverkehrsstrasse (HVS) Sammelstrasse (SS) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

Bepflanzte Flächen

Zonengrenze

Oberes

ee

Le

i Bu

740

DTZRA SEN

a

j UL AR

470

3

2.3270

2

7

VA

i A

W11348

SYYlSN3NI37

446

OIMNNYON3IYN |

ISSvulsllV

ÜBERBAUUNG AGEW O IM BAU \

VILLE v//@86 YA

NOZNHOM

m mm — nenn => j

=9 Boo

=

i7

EN

Zn RE

492

587 ©

431 1335 | 13 R i 432 ”T 80 | = Be = 7 ! 183 \ hi wi f - 4 =. Tr ann } : | m 433- Se ” | | ! ja: T Re \ \ j L J \

..—

436

7202

839

673

gyngzN31 Ela NIEIMER)

gungzn3T 3aNIaW39

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

8. März 1977

Gemeinde Niederlenz; Ueberbauungsplan "Breite"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 20. Dezember 1976. Für die Strassenbaukommission referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt Zustimmung. Es wird vom Rat_stillschweigend beschlossen: Der Ueberbauungsplan "Breite" der Gemeinde Niederlenz wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident: 7Der StaatsSchreiber: / t/ (1/