Kulturlandplan

Land-use plan · Wettingen

Document

Number
2002-000612
Kind
Land-use plan
Commune
Wettingen
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
May 21, 2002
In force since
May 21, 2002

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Text

Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

21. Mai 2002

Pfi/ek

Art. Nr.

2002-0612

(GR.02.104) Gemeinde Wettingen; Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland; Genehmigung mit Ergänzungen der Bau- und Nutzungsordnung; Publikation; Auftrag an Baudepartement und Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 3. April 2002. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Peter Zubler, Aarau. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. Antrag 1 wird in der ersten Abstimmung mit grosser Mehrheit zum Beschluss erhoben. In gesamthafter Abstimmung werden die Anträge 2 und 3 ebenfalls mit grosser Mehrheit gutgeheissen. Beschluss: 1. Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Wettingen vom 7. Dezember 2000 wird ergänzt mit: § 7 Abs. 1 (Ergänzung am Schluss) „....zulässig. Im Gebiet "Bahnhof" dürfen Fachmärkte bis maximal 20'000 m2 und Einkaufszentren bis maximal 10'000 m2 Nettoladenfläche erstellt werden.“ § 7 Abs. 2 (Ergänzung am Schluss) „....aufzuzeigen. Die maximal zulässige Nettoladenfläche für Einkaufszentren beträgt 7'000 m2.“ 2. Im Übrigen werden der Bauzonenplan, der Kulturlandplan sowie die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Wettingen vom 7. Dezember 2000, bereinigt durch den Beschwerdeentscheid des Regierungsrates, genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt, gleichzeitig mit dem Grossratsbeschluss über die Änderung des Lägernschutzdekretes und einschliesslich der bei der Abteilung Raumentwicklung vorgängig anzufordernden Änderungen aus dem

Versand:

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Rechtsschutzverfahren. Das Baudepartement wird beauftragt, die vom Beschluss 1 betroffenen Grundeigentümer zu informieren. Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumentwicklung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 5430 Wettingen (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

Staatsschreiber: