Erschliessungsplan Seematte
Special-use plan · Rottenschwil
Document
- Number
- 2002-000459
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Rottenschwil
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Mar 27, 2002
- In force since
- Mar 27, 2002
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
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Gemeinde Rottenschwil Kanton Aargau
Erschliessungsplanung "Seematte" sine reumentwiektun
Gemaess Paragraph 17 BauG
SITUATIONSPLAN 1:500
Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes: i
Uebersichts-Skizze
Vertasser. Entwurf: Gezeichnet: Geprueft: Format: Plan Nr. 06. Juni 2001 G. Bächli G. Bächli R. Gut 60/84 cm 00.1270.01 Ersetzt Plan vom: Ueberholt durch Plan vom:
MSL Ingenieurbuero AG, Fischäcker 10 5630 Muri, Tel. Nr. 056/ 664 41 81 mit Nr. Nr.
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Mitmirkungsbericht vom: 23. Juli 2001 Vorprüfungsbericht vom : 23. Mai 2001
Oeffentliche Auflage vom: 18. Juni 2001 bis: 17. Juli 2001
Beschlossen vom Gemeinderat am: 23. Juli 2001
Der Gemeindeammann: Die Gemeindeschreiberin:
Genehmigung durch den Regierungsrat
Genehmigung: Aarau, den 27. MAı& 2002
Der Staatsschreiber:
Rindbur
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt rot Strassenlinien (Enteignungsrecht Paragraph 132 BauG)
ne ld braun Baulinie für Kleinbauten (Paragraph 18 A Bau V)
heilblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
2. Orientierungsinhalt
grau bestehende Strassen und Wege grau bestehende Gehwege hellgelb Erschliessungsstrasse ES hellviolett Gehwege & u mus | mann | men schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemaess Zonenplan -————. -.——_. violett Abgrenzung Perimeter des Erschliessungsplanes — | — [ — — dunkelgrün Ein-+ Ausfahrtsbeschränkung. Zu und Wegfahrt nur bei
den im Plan bezeichneten Anschlüssen.
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
27. März 2002
Art. Nr. 2002-000459
Gemeinde Rottenschwil; Erschliessungsplan "Seematte"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung
23. Juli 2001 23. Mai 2001 18. Juni - 17. Juli 2001 23. Juli 2001 3. September 2001 28. Februar 2002
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland vom 2. Mai 2000. Sie setzt jedoch eine geringfügige Änderung des Bauzonen- und Kulturlandplans voraus, welche die Gemeindeversammlung am 16. November 2000 beschlossen hat. Die Änderung des Bauzonen- und Kulturlandplanes wurde als eigene Vorlage gleichzeitig zur Genehmigung eingereicht. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan regelt die Erschliessung der Gewerbezone im Gebiet Seematte. Die Erschliessung erfolgt über eine Ringstrasse. Dieses Konzept erfordert zwei Anschlüsse an die Kantonsstrasse K 358. Die heute noch vorhandene Zu- und Wegfahrt zum bestehenden Gebäude wird nach der Erstellung der Erschliessungsstrasse geschlossen. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die geplante Ringstrasse erfordert zwei Kantonsstrassenanschlüsse. Dies stellt für die relativ kleine Bauzone eine aufwändige Lösung dar. Da aber das Verkehrsaufkommen auf der K 358 nicht übermässig ist und die heute bestehende Einzelerschliessung aufgehoben wird, ist die vorgesehene Lösung vertretbar. Sie ist mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften vereinbar. 4.3 Koordination mit der allgemeinen Nutzungsplanung Der vorliegende Erschliessungsplan und die Änderungen am Bauzonen- und Kulturlandplan sind aufeinander abgestimmt. Beide Verfahren wurden parallel durchgeführt. Um die Koordination weiterhin sicherzustellen, sind beide Vorlagen gleichzeitig zu genehmigen. 4.4 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Erschliessungsplan „Seematte“ der Gemeinde Rottenschwil vom 23. Juli 2001 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Die Publikation erfolgt gleichzeitig mit derjenigen zu den Änderungen am Bauzonen- und Kulturlandplan „Seematte“ der Gemeinde Rottenschwil.
Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
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3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 8919 Rottenschwil Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber: