Erschliessungsplan Bündtenäcker

Special-use plan · Rottenschwil

Document

Number
2002-000972
Kind
Special-use plan
Commune
Rottenschwil
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Jun 26, 2002
In force since
Jun 26, 2002

Map

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Gemeinde Rottenschwil Kanton Aargau

Legende zum Erschliessungsplan

Erschliessungsplanung "Bündtenäcker"

Aspektwinkel von maximal 100 Altgrad ausreichend belüftet werden können. Gemaess Paragraph 17 BauG

Baudepartement Kanton Aargau

Abteilung Raumentwicklung 1. Genehmigungsinhalt SITUATIONSPLAN 1:500 rot Strassenlinien (Enteignungsrecht Paragraph 132 BauG) Weiterer Bestandteil dos Erschliessung plane: —o I I) e—_——_ rot Baulinie für Kleinbauten (Paragraph 18 ABauV) Planungsbericht hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A Uebersichte-8klzze 1:28°000 ER NE Zr] if Lärmschutz: Für das Perimetergebiet gilt die Empfindlichkeitsstufe Il

Für die Parz. Nr. 95 können unter Anwendung von Art. 30 der Lärmschutzverordnung (LSV) für lärmempfindliche Räume von Wohnbauten Ausnahmen bezüglich der Einhaltung der Planungswerte gewährleistet werden.

Diese Räume müssen über Fenster mit Aspektwinkel von maximal 100 Altgrad ausreichend belüftet werden können. Unter der Bedingung, dass eine Lärmschutzmassnahme mit einer Dämmwirkung von mindestens 2.6 dB(A) für das entsprechende Fenster erstellt wird, entfällt eine Aspektwinkelbeschränkung.

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Der Gemeinderat kann aufgrund eines Gutachtens Abweichungen von den

Verfasser: Gezeichnet: Geprusit: Format: Plan Nr.

März 2002 R. Gut A. Gut BONS cm 00.1288.0/1 obigen Bestimmungen gestatten, sofern der Nachweis einer besseren, LSV-konformen Lösung erbracht wird.

EN

tzt Plan: olt H MSL Ingenieurbuero AG, Fischaecker 10 EisetztiPlan Veberhalt durch Plan vom 5830 Muri, Tel. Nr. 056/ 664 41 81 RRB-Nr. 226 vom 29. Januar 1979 Nr.

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= = zusbusuozned

Mitwirkungsbericht vom: 29. April 2002

Vorprüfungsbericht vom : 26. Februar

Osffentliche Auflage vom: 7. März 2002 bis 8. April 2002 2. Orientierungsinhalt

Beschlossen vom Gemeinderat am: 29. April 2002

rau bestehende Strassen und Wege Der Gemeindeammann: Der Gemeindeschreiber: 9 9 GC > EH a hellgelb Erschliessungsstrasse ES Genehmigung aueh u n = glerungsrat hellviolett Gehwege/Fusswege 102 Genehmigung: Aarau, den 26. Jum 200 Der Stastsschreiker schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

/ K- „.—_— non hellblau Abgrenzung Perimeter Erschliessungsplan "Bündtenäcker" Fi Zu -—_— nn blau Abgrenzung Perimeter Erschliessungsplan "Ziegelackerfeldstrasse"

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

26. Juni 2002

Art. Nr. 2002-000972

Gemeinde Rottenschwil; Erschliessungsplan "Bündtenäcker"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung

29. April 2002 26. Februar 2002 7. März – 8. April 2002 29. April 2002 27. Mai 2002 29. Mai 2002

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 2. Mai 2000 ab. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Das Gebiet "Bündtenäcker" ist Teil des Erschliessungsplans "Ziegelackerfeld" aus dem Jahr 1977. Mit Ausnahme der Parzelle Nr. 95 ist das Gebiet weitgehend überbaut. Im vorliegenden Erschliessungsplan wird im Wesentlichen die Erschliessung der Parzelle Nr. 95 aufgezeigt. Gleichzeitig wird der entsprechende Teil des Erschliessungsplans "Ziegelackerfeld" aus dem Jahr 1977 aufgehoben. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan

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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die im Erschliessungsplan vorgenommenen Festlegungen werden als situationsgerecht beurteilt. Der Anschluss der noch nicht überbauten Parzellen im Gebiet Bündtenäcker an die Kantonsstrasse wird sicher gestellt. Im Weiteren werden die notwendigen Sichtzonen sowie Baulinien für Kleinbauten und die notwendigen Lärmschutzmassnahmen sachgerecht festgelegt. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.

Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Bündtenäcker“, einschliesslich teilweiser Aufhebung des kommunalen Überbauungsplanes „Ziegelackerfeld“ vom 29. Januar 1979 der Gemeinde Rottenschwil, vom 29. April 2002 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.

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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, 8919 Rottenschwil  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei Staatsschreiber: