Gestaltungsplan Breite inkl. Änderung 2016
Special-use plan · Künten
Document
- Number
- 14.107
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Künten
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- BVU
- Adopted
- May 22, 2013
- In force since
- Nov 16, 2016
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Künten with its building zones.Open the full map
Files
SNP-4031-2016-E.pdfOpen in a new tab
Text
SNP-4031-2016-E.pdf
Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.
Kanton Aargau =) Gemeinde Künten 1,
Teilrevision Gestaltungsplan "Breiti'
Sondernutzungsvorschriften (gemäss $ 21 BauG)
Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: -Situationsplan 1:500 (verbindlich) -Planungsbericht (orientierend) Kanton Aargau -Konzept Frei- und Aussenraumgestaltung (orientierend) DIRpATeBnN p 9 9 Bau, Verkehr und Umwelt -Erschliessungskonzept (orientierend) Abteilung Raumentwicklung
\\ N SE 507 L NZ arları
Ks Y
.\
SE on DS NH K inten ®
Show the full text
vS N IN.
Kartenausschnitt Mitwirkungsbericht vom : Vorprüfungsbericht vom :
Oeffentliche Auflage vom :
Genehmigung : Genehmigung durch das Departemen! Bau, Verkehr und Umwelt 02.06.2014
Aarau, den Ab. hoyemnber 2046 > omas
Der Generalsekretär,
»=HAGENBUCH:=%“:
LUZERNERSTRASSE 32a 5620 BREMGARTEN T 056 648 30 10 F 056 648 30 11 E [email protected]
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
BESTEHEND [rechtskräftig]
Zweck
Bestandteile des Gestaltungsplans
Perimeter
81
Der Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften bezweckt die architektonisch gute, auf die bauliche und landschaftliche Umgebung sowie die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmte Bebauung und die verkehrstechnische Erschliessung des Planungsgebietes „Breiti“ mit Haupt- und Nebenerschliessung, oberirdischer (Not-) Zu fahrt mit unterirdischen Parkierungsanlagen sowie die Parkplätze für Besucher.
82
' Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplanes sind: + Situationsplan 1:500 + Sondernutzungsvorschriften
? Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplanes e Planungsbericht
83
Der Geltungsbereich des Gestaltungsplanes umfasst die im Plan bezeichnete Perimeterfläche.
Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
NEU [Genehmigungsinhalt]
82 Bestandteile "Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplanes sind des Gestal- + Situationsplan 1:500 (inklusive Teiländerung tungsplans vom 27. Juni 2016
e Sondernutzungsvorschriften (inklusive Teiländerung vom 27. Juni 2016
? Erläuternde Grundlage des Gestaltungsplanes ist der Planungsbericht
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
——mlll ll tk eh ee ee
BESTEHEND [rechtskräftig]
Verhältnis zur Grundordnung
Baufelder AZ Klein-Anbauten
' Soweit mit dem Situationsplan und den zugehörigen Sondernutzungsvorschriften nicht abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Künten, insbesondere die Vorschriften der Bauzone Wohn- und Gewerbezone 3; WG 3/65 (u. a. $$ 8 und 12 BNO).
? Vorbehalten bleibt die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgesetzgebung.
85
‘Die im Gestaltungsplan durch Baulinien ausgeschiedenen „Baufelder Hauptbauten“ sind für Wohnbauten und für mässig störendes Gewerbe bestimmt.
? Die „Baufelder Hauptbauten“ bezeichnen die maximale Ausdehnung von Hauptbauten. Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen die zonengemässen Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassenabstände. Der grosse Grenzabstand ist aufgehoben.
° Für die Wohnbauten des Gestaltungsplanes „Breiti“ beträgt die Ausnützungsziffer maximal AZ = 0.80.
NEU [Genehmigungsinhalt] 85 Baufelder AZ "Die im Gestaltungsplan durch Baulinien ausgeschiedenen
Klein-Anbauten
„Baufelder Hauptbauten“ sind für Wohnbauten und für mässig störendes Gewerbe bestimmt.
? Die „Baufelder Hauptbauten“ bezeichnen die maximale Ausdehnung von Hauptbauten. Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen die zonenge mässen Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassenabstände. Der grosse Grenzabstand ist aufgehoben.
®Für die Wohnbauten des Gestaltungsplanes „Breiti" werden pro Baufeld Geschossflächen (GF) als Kontingente festgelegt. Als anrechenbare Geschossflächen gilt die Definition nach 8 32 Abs. 2 BauV. Die Dach- und Untergeschosse werden bei der Berechnung für die Flächenkontigente nicht berücksichtigt ($ 34 Abs. 1 BNO). Der Ausnützzuschlag für nicht beheizte Zwischenklimazonen gemäss
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
——[ ee nn 1 m — — — —zseienee nn
BESTEHEND [rechtskräftig]
Gestaltung
“ Klein-/ Anbauten können unter Einhaltung der im übergeordneten Recht definierten Vorschriften im ganzen Gestaltungsplanperimeter innerhalb und ausserhalb der ausgeschiedenen Baufelder erstellt werden.
86
"Es ist eine optimierte Baumassenverteilung zur Umgebung und zur offenen Landschaft zu gewährleisten.
? Die Gebäude sind in Gestaltung und Materialisierung in einheitlicher Architektursprache und nach ganzheitlichem Farbkonzept auszuführen.
®Die Vorschriften über die Wohn-/Gewerbezone 3 werden wie folgt ergänzt:
Stellung der Bauten: (Firstrichtung)
Die Bauten sind mit Firstrichtung senkrecht zur Längsausdehnung der Parzelle anzuordnen.
Grösse der Bauten: Breite (Quer zum First) max.16.0 m
Länge max.40.0 m Höhe der Bauten: Firsthöhe max.14.0 m Gebäudehöhe max.11.0 m
Form, Staffelung, Gliederung:
Einfache, rechteckige Kuben unter einheitlicher Firstrichtung
Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
NEU
[Genehmigungsinhalt]
Massvorschriften
Gestaltung
8 34 Abs. 2 BNO ist gestattet.
* Klein-/ Anbauten können unter Einhaltung der im übergeordneten Recht definierten Vorschriften im ganzen Gestaltungsplanperimeter innerhalb und ausserhalb der ausgeschiedenen Baufelder erstellt werden.
86
'Es ist eine optimierte Baumassenverteilung zur Umgebung und zur offenen Landschaft zu gewährleisten.
?Die Vorschriften über die Wohn-/Gewerbezone 3 werden wie folgt ergänzt:
Firsthöhe Gebäudehöhe
max.14.75 m max.11.50 m
Höhe der Bauten:
86a
"Die Gebäude sind in Gestaltung und Materialisierung in ganzheitlichen Material- und Farbkonzept auszuführen.
Stellung der Bauten: (Firstrichtung)
Die Bauten sind mit Firstrichtung senkrecht zur Längsausdehnung der Parzelle anzuordnen.
Form, Staffelung, Gliederung:
Einfache, rechteckige Kuben unter einheitlicher Firstrichtung
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
N ——,—————— I
BESTEHEND [rechtskräftig]
Dachform: Mansardendachform, Neigung untere Dachebene max. 45°, Neigung Richtwert 35°- 45° (Hauptbauten), einzelne einfache Aufbauten. Vorbauten: Vorbauten (Balkone, Wintergärten und Zwischenklimazonen) sind so
zu gestalten, dass eine vom Hauptbaukörper abweichende schlanke Gestaltung entsteht. Material: Einheitliches Materialkonzept Tonziegel in ortsüblichen Farben (z.B. braun, rotbraun, rot).
87
Frei- und Aussen- "Wichtige Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung raumgestaltung sind die oberirdische Freihaltung des Gestaltungsplanperimeters von arealinternen Strassenflächen.
?Die Frei- und Aussenraumgestaltung mit Grünflächen, Bepflanzung, kombiniert nutzbaren Flächen für Freizeit und Erholung inkl. geschlossener und gedeckter Gemeinschaftsraum ist Gegenstand des Gesamtkonzepts Frei- und Aussenraumgestaltung (siehe Anhang |).
Die Frei-/ Aussenraumgestaltung umfasst die folgenden
Bereiche:
— Treffpunkt „Breiti“ für Freizeit und Erholung sowie geschlossener und gedeckter Gemeinschaftsraum.
NEU [Senehmigungsinhalt] Dachform: Mansardendachform, Neigung untere Dachebene max. 45°, Neigung Richtwert 35°- 45° (Hauptbauten),
einzelne einfache Aufbauten
Vorbauten (Balkone, Wintergärten und Zwischenklimazonen) sind so zu gestalten, dass eine vom Hauptbaukörper abweichende schlanke Gestaltung entsteht
Vorbauten:
Einheitliches Materialkonzept Tonziegel in ortsüblichen Farben (z.B. braun, rotbraun, rot).
Material:
87
Frei- und Aussen- "Wichtige Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung raumgestaltung sind die oberirdische Freihaltung des Gestaltungsplanperimeters von arealinternen Strassenflächen.
?Die Frei- und Aussenraumgestaltung mit Grünflächen, Bepflanzung, kombiniert nutzbaren Flächen für Freizeit und Erholung inkl. geschlossener und gedeckter Gemeinschaftsraum ist Gegenstand des Konzepts Frei- und Aussenraumgestaltung (siehe Anhang |).
Die Frei-/ Aussenraumgestaltung (Leitidee) umfasst die folgenden Elemente:
— Raumöffentlickeit
— Bepflanzung und Begrünung
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
BESTEHEND [rechtskräftig]
NEU
Erschliessung
— Kombiniert nutzbare Fläche (Spiel/Freizeit und weitere Bedürfnisse).
°Das Terrain darf nicht unnötig verändert werden. Geringfügige Niveauunterschiede sind möglichst als bepflanzte Böschung auszubilden. Der Übergang von der Bauzone zum Kulturland ist sorgfältig zu gestalten und mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen ($ 53 Abs. 3 BNO).
* Die Frei- und Aussenraumgestaltung ist Bestandteil des Bauprojektes und ist im Baugesuch, gestützt auf das Konzept (Anhang I) auszuweisen.
88
Die verkehrstechnische Erschliessung erfolgt ab der Wegparzelle Nr. 116 „Breiti“ mit einer direkten Zufahrt zur Unterflurgarage. Diese wird mit einer Verbreiterung um 1.0 m (westlicher Strassenrand) auf eine Ausbaubreite von
ca. 4.50 m erweitert. Die genaue Lage ist Bestandteil des Bauprojektes.
[Senehmigungsinhalt]
Erschliessung unterirdisch
Parallelerschliessung Parz. 93
Portalbereich Rampe UN-Garage
— Spiel / Aufenthalt — Beläge
®Das Terrain darf nicht unnötig verändert werden. Gering fügige Niveauunterschiede sind möglichst als bepflanzte Böschung auszubilden. Der Übergang von der Bauzone zum Kulturland ist sorgfältig zu gestalten und mit ein- Heimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen
(8 53 Abs. 3 BNO).
“ Das Konzept der Frei- und Aussenraumgestaltung (Anhang |) ist für die Ausführung verbindlich. Mit den konkreten Baugesuch ist die Frei- und Aussenraumgestaltung verbindlich zu planen und mit der Realisierung auszuführen
88
Die verkehrstechnische Erschliessung erfolgt ab der Hauptstrasse K 271 mit einer direkten Zu- und Wegfahrt zur Unterflurgarage (Direktanschluss).
?Die ergänzende oberirdische Parallelerschliessung der Parzelle 93 wird mit dem Direktanschluss ab der Hauptstrasse K 271 sichergestellt. Die genaue Lage ist Bestandteil des Bauprojektes.
°Die Rampe der Zufahrt zur Unterflurgarage wird in einem Teilbereich als Überdachung gestaltet. Der Portalbereich ist schallabsorbierend auszukleiden. Die Schallabsorpitionsgruppe A2 gemäss EN 1793-1; 1997 SN 640571-1 ist mindestens einzuhalten (830 Abs. 3 lit. a. EG UWR):
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
mm III ee en ee ee ee ee ee ee ee ee ee BESTEHEND NEU
[rechtskräftig] [Genehmigungsinhalt]
“Die folgenden Dienstbarkeiten sind — vor dem Beschluss des Gestaltungsplanes — mittels Grundbucheintrag rechtsgültig zu regeln:
« Gemeinsamer Direktanschluss für die Parz. Nrn. 93, 94, 95 und 96 mit der Auflage der Parallelerschliessung für die Ver- und Entsorgung der Parz. Nr. 93.
+ Aufhebung des bestehenden Direktanschlusses der Parz. Nr. 93 an die Hauptstrasse K 271 (LKW-Zufahrt) nach der Realisierung der Überbauung der Parzelle 93. Die Regelung bleibt unverändert für die bestehende Nutzung der Parz. 93 (vorh. Gewerbe- und Wohnbauten).
« Benutzungsrecht für die Zu- und Wegfahrt via Rampe zur Tiefgarage (unterirdische Erschliessung zG der Parz. 93
89 5»
Unterirdische "Die erforderlichen Abstellplätze sind unterirdisch innerhalb | Unterirdische "Die erforderlichen Abstellplätze sind unterirdisch innerhalb
Abstellplätze des bezeichneten Baubereichs Tiefgarage zu erstellen. Abstellplätze des bezeichneten Baubereichs Tiefgarage zu erstellen.
Tiefgarage Tiefgarage Die erforderlichen „Pflicht-Parkplätze“ für die Besucher
inkl. Besucher werden im bezeichneten Bereich der Tiefgarage angeordnet. Diese sind dauernd freizuhalten
Bereich oberird- ?Die oberirdischen Besucherparkplätze sind nur für die Be- | Bereich oberird- ?Die zusätzlichen, oberirdischen 9 Abstellplätze werden ische Parkierung sucher bestimmt und diese sind dauernd freizuhalten. Die | !sche zusätzliche ab der Wegparzelle Nr. 116 „Breiti' erschlossen. Beläge der Abstellplätze sind sickerfähig zu gestalten. Abstellplätze
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
BESTEHEND [rechtskräftig]
Notzufahrt Fusswegverbindung
810
"Die Notzufahrt ist Bestandteil der oberirdischen Erschliessung und ist für die Zu- und Wegfahrt für die Feuerwehr und die Unterhaltsfahrzeuge bestimmt (Breite 3.50 m).
?Jedes Gebäude ist oberirdisch mit Fusswegen mit der Haupterschliessung zu verbinden, inkl. durchgehende Fusswegverbindung zur Hauptstrasse und zu der Wegparzelle
Nr. 116. Die Fusswege sind mit einer minimalen Bandbreite von 1.45 — 1.55 m sowie mit versickerungsfähigem Belag zu erstellen.
®Die genaue Lage der Notzufahrt mit dem Bereich der kombiniert nutzbaren Fläche und die Fläche „Treffpunkt Breiti“ sind Bestandteile des Bauprojektes.
NEU
[Senehmigungsinhalt]
Notzufahrt Fusswegverbindung Fahrradverkehr
810
"Die Notzufahrt ist Bestandteil der oberirdischen Erschliessung und ist für die Zu- und Wegfahrt für die Feuerwehr und die Unterhaltsfahrzeuge bestimmt (Breite 3.50 m).
?Jedes Gebäude ist oberirdisch mit Fusswegen mit der Haupterschliessung zu verbinden, z. T. direkte Hauszugänge ab Gehweg Hauptstrasse K271 inkl. durchgehende Fusswegverbindung zur Hauptstrasse und zu der Wegparzelle Nr. 116. Die arealinterne Erschliessung ist begeh-/ befahrbar und rollstuhlgängig auszubilden. Die Anforderungen an „Hindernisfreie Bauten“ (SIA-Norm 500) sind einzuhalten. Die Fusswege sind mit einer minimalen Bandbreite von 1.45 — 1.55 m sowie mit versickerungsfähigem Belag zu erstellen.
°Die genaue Lage der Notzufahrt mit dem Bereich der Kombiniert nutzbaren Fläche und die Fläche „Treffpunkt Breiti“ sind Bestandteile des Bauprojektes.
‘Die Parallelerschliessung der Parzelle 93 steht für die Verund Entsorgung zur Verfügung (Kehrichtwagen, Feuerwehr, Anlieferungen, usw.).
°Für Velos und Mofas gelten die aktuellen Richtlinien der VSS-Norm 640 065. Kurz- und Lanzeitparkplätze sind oberirdisch, witterungsgeschützt und nahe bei den Hauseingängen zu platzieren
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
BESTEHEND NEU [rechtskräftig] 811
Energieeffizientes Für sämtliche Neubauten innerhalb des Planungsperime-
Bauen ers gilt als Minimalanforderung der MINERGIE — Standard inkl. Zertifizierung. Bauten mit energetisch gleichwertigen oder besseren Lösungen — aus energetischer Sicht — sind zulässig (Null- oder Plus - Energiehäuser). Die Abdeckung des Heizwärmebedarfs erfolgt durch Wärmepumpenanlagen mit Erdsonden (Sole/Wasser). Eine Grundwassernutzung für Wärmepumpen - unter Einhaltung der hydrogeologischen Kriterien - ist als Alternative zuläs-
Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
[Senehmigungsinhalt]
sig. 812 812 Lärmvorbelasteter Innerhalb des lärmvorbelasteten Bereichs entlang der Bereich Hauptstrasse sind folgende Lärmschutzmassnahmen erfor- LärmvorbelasteterInnerhalb des lärmvorbelasteten Bereichs entlang der derlich: Bereich Hauptstrasse sind folgende Lärmschutzmassnahmen erforderlich:
e Wohnbauten sind lärmgerecht zu konzipieren (lärmabgewandte Anordnung lärmempfindlicher Räume, weniger exponierte Zweitfenster usw.).
e Sofern die Grenzwerte (Planungswerte) nicht eingehalten werden können, ist eine Ausnahme von der Einhaltung der Planungswerte zu beantragen. Nach $ 25 Abs. 2 EG UWR ist eine kantonale Zustimmung notwendig.
« Baugesuche für Wohnbauten müssen einen Lärmnachweis nach Art. 34 LSV beinhalten inklusive Angaben über Schalldämmung der Aussenbauteile (Art. 32 LSV).
«e Wohnbauten sind lärmgerecht zu konzipieren (lärmab-
gewandte Anordnung lärmempfindlicher Räume, weniger exponierte Zweitfenster usw.).
Baugesuche für Wohnbauten müssen einen Lärmnachweis nach Art. 34 LSV beinhalten inklusive Angaben über Schalldämmung der Aussenbauteile (Art. 32 LSV).
Gestaltungsplan „Breiti“, Künten Teilrevision Gestaltungsplan „Breiti“, Künten
BESTEHEND NEU
[rechtskräftig] [Genehmigungsinhalt] in das Gebiet „Tälligchamer“ weitergeleitet.
®Im Baubewilligungsverfahren sind die konkreten baulichen
Massnahmen betreffend die Zufahrt zur Tiefgarage und die
„überbauungsinternen“ Hochwasserschutzmassnahmen definitiv mit dem Bauprojekt zu planen.
8 16
Inkrafttretung 'Der Gestaltungsplan tritt mit Genehmigung durch den Regierungsrat die zuständige Kantonale Behörde in Kraft.
Änderungen ?Die Änderung oder Aufhebung erfordert das gleiche Ver- Aufhebung fahren wie der Erlass des Sondernutzungsplanes.
Anhangl-
Gemeinde Künten »\%» Teilrevision Gestaltungsplan "Breiti"
Frei - und Aussenraumgestaltung
YSıdney
Me Y asseı
Situation 1: 500 21.04.2016
De
Konzept Frei- und Aussenraumgestaltung
%, Verfasser SKK Landschaftsarchitekten AG, Wettingen
Legende
1 o 408.81 Höhen Bestand Rasen
! Höhen Projekt Extensive Dachbegrünung
Ex 409.00
en = h| I 5 | RN I | ei Ba “u Chaussierung Baum Projekt (Partielle Erhöhung OK Decke über Tiefgarage)
TG-Kante
226
Kirche
N Orientierungsinhalt
Gestaltungsplan Breiti Genehmigung Regierungsrat 22. Mai 2013
Situation 1:500
Genehmigungsinhalt
Teilrevision Gestaltungsplan "Breiti"
Situation 1:500
LEGENDE ZUM GESTALTUNGSPLAN
1. Genehmigungsinhalt
Es werden folgende farbig angelegte Elemente genehmigt : rot Strassenlinien (Enteignungsrecht $ 132 BauG) rot Baulinien Tiefgarage
lau / rot Baulinie Tiefgarage aufgehoben
braun/orange Baufelder Hauptbauten mit max. Geschossflächen
lau / schwarz Baufelder Hauptbauten mit max. Geschossflächen
lau / rot Baufelder Hauptbauten aufgehoben
jellgelb Baufelder Vorbauten (Balkon / Wintergärten / Zwischenklimazonen)
bi bi hi bl
lau / rot Baufelder Vorbauten (Balkon / Wintergärten / Zwischenklimazonen) aufgehoben
Verkehrstechnische Erschliessung mit Zu- und Wegfahrt Tiefgarage, gelb inkl. Parallelerschliessung Parz. 93 (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt)
hellb Überdachuung Rampe eUN (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) Zufahrt zentrale unterirdische Parkierungsanlage (PP Bewohner / Besucher)
2 (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt)
blau / rot Zufahrt zentrale unterirdische Parkierungsanlage aufgehoben
blau / rot PW - Wendeanlage / Wendeplatz Kehrichtabfuhr / Kommunalfahrzeuge aufgehoben
hellb! Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A SnDau (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) blau/rot Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A aufgehoben
Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei
WUEEANE den im Plan bezeichneten Anschlüssen.
blau / rot rechtskräftige Besucherparkplätze aufgehoben
. Besucherparkplätze grüngelb (Die genaues Lage wird im Bauprojekt fostgelagt) Lärmvorbelasteter Bereich:
Anger Ausnahme von der Einhaltung der Planungswerte im Sinne von Art. 30 LSV
blau / rot rechtskräftige Containerplatz augehoben
Containerplatz
dURKEIKEAUN (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt)
rechtskräftige Treffpunkt "Breiti" für Freizeit und Erholung sowie geschlossener / gedeckter Gemeinschaftsraum aufeghoben
blau / rot
dunkelgrün gestreift / Treffpunkt "Breiti" für Freizeit und Erholung sowie geschlossener / gedeckter Gemeinschaftsraum violett gestreift (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt)
Perimeter des Gestaltungsplanes
2. Orientierungsinhalt
NER 2Z.0E2013 hie rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum
Nemeh'22.00.2013 Ina rechtskräftige Baulinie Tiefgarage mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013
blau rechtskräftige Hauptbauten mit Genehmigungsdatum
rechtskräftige Baufelder Vorbauten (Balkon / Wintergärten / Zwischenklimazonen) mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013 blau
Name/RR 22.05.2013
blau rechtskräftige Versickerungsanlage Meteorwasser mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013 blau rechtskräftige Zufahrt zentrale unterirdische Parkierungsanlage mit Genehmigungsdatum
NameRR 22.052018 rechtskräftige PW - Wendeanlage / Wendeplatz Kehrichtabfuhr / Kommunalfahrzeuge mit Genehmigungsdatum
NamarR'22:08.2013 blau rechtskräftige Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013
rechtskräftige Besucherparkplätze mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013 rechtskräftige Lärmvorbelasteter Bereich mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013 blau rechtskräftige Containerplatz mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013
blau rechtskräftige Notzufahrt Feuerwehr, Unterhaltsfahrzeuge Breite ca. 3.5m mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013
blau rechtskräftige Umgebungsgestaltung mit Genehmigungsdatum
ALL ESEL HE blau rechtskräftige Kombiniert nutzbare Fläche Spiel / Freizeit und weitere Bedürfnisse mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013 ! blau
rechtskräftige Treffpunkt "Breiti" für Freizeit und Erholung sowie geschlossener / gedeckter Gemeinschaftsraum mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013
blau rechtskräftige Fusswegverbindungen mit Genehmigungsdatum
Name/RR 22.05.2013 ® blau rechtskräftige Absperrpfosten mit Genehmigungsdatum Name/RR 22.05.2013
blau rechtskräftige Verteilkabine elektrische Versorgung mit Genehmigungsdatum
CC BE grau bestehende Strassen / Gehweg
Name/RR 22.05.2013 grau / blau rechtskräftige Erschliessungsstrassen ES mit Genehmigungsdatum
schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
Kanton Aargau Gemeinde Künten
Teilrevision Gestaltungsplan "Breiti"
Kanton Aargau
( gemäss $ 21 BauG ) Departement u, Verkehr und Umwelt
silung Raumentwicklu
Situation 1: 500
Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: -Sondernutzungsvorschriften
Ersetzt Plan Ueberholt durch Plan Datum G Rev. !
vom Nr. vom Nr. 02.06.20 N. 21.04.2016 | z ID INGENIEURE
»=HAGENBUCH: =“: . OMBERATER
" LUZERNERSTRASSE 32a 5620 BREMGARTEN T 056 648 30 10 F 056 648 30 11 [email protected]
Mitwirkungsbericht vom :
Vorprüfungsberichtvom: __2%..3. 2.4& Oeffentliche Auflage vom : 7409 23,2% (EN bis: __( (0 2220
Beschlossen vom Gemeinderat am :
Der Gemeindeammann :
Genehmigung : Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt
Aarau, den IS. Inewber 206
EZ . Pr —_
H/B = 594 / 1260 (0.75m?) Allplan 2012
Kanton Aargau Gemeinde Künten
©
Kanton Aargau Departement
Gesta Itu ngspla n "Breiti" Bau, Verkehr und Umwelt
n bteilung Raumentwicklung Sondernutzungsvorschriften EN) (gemäss $ 21 BauG)
Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: -Situationsplan 1:500 (verbindlich) -Planungsbericht (orientierend)
Kartenausschnitt Mitwirkungsbericht vom : Vorprüfungsbericht vom : Oeffentliche Auflage vom :
Beschlossen vom Gemeinderat am:
. Namens des Gameindsrates Der Gemeindeammannmimeipdaa 7% Der GemeindeschreibDer TEE
Genehmigung durch das Departement Nov. 2010 Bau, Verkehr und Umwelt rev. Juni 2011 Aarau,den 22.Na, 2013 rev. Juli 2011
Genehmigung : Der Generalsekpefär:
LUZERNERSTRASSE 32a 5620 BREMGARTEN T 056 648 30 10 F 056 648 30 11 E [email protected]
Zweck
Bestandteile des Gestaltungsplans
Perimeter
Verhältnis zur Grundordnung
Baufelder AZ Klein-Anbauten
Gestaltungsplan "Breiti" Sondernutzungsvorschriften
81
Der Gestaltungsplan mit Sondernutzungsvorschriften bezweckt die architektonisch gute, auf die bauliche und landschaftliche Umgebung sowie die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung abgestimmte Bebauung und die verkehrstechnische Erschliessung des Planungsgebietes „Breiti“ mit Haupt- und Nebenerschliessung, oberirdischer (Not-) Zufahrt mit unterirdischer Parkierungsanlagen sowie die Parkplätze für Besucher.
82
" Verbindliche Bestandteile des Gestaltungsplanes sind: + Situationsplan 1:500 e Sondernutzungsvorschriften
? Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplanes e Planungsbericht
83
Der Geltungsbereich des Gestaltungsplanes umfasst die im Plan bezeichnete Perimeterfläche.
84
' Soweit mit dem Situationsplan und den zugehörigen Sondernutzungsvorschriften nicht abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Künten, insbesondere die Vorschriften der Bauzone Wohn- und Gewerbezone 3; WG 3/65 (u. a. 88 8 und 12 BNO).
? Vorbehalten bleibt die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgesetzgebung.
85
! Die im Gestaltungsplan durch Baulinien ausgeschiedenen „Baufelder Hauptbauten“ sind für Wohnbauten und für mässig störendes Gewerbe bestimmt.
? Die „Baufelder Hauptbauten“ bezeichnen die maximale Ausdehnung von Hauptbauten. Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen die zonengemässen Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassenabstände.
Der grosse Grenzabstand ist aufgehoben.
® Für die Wohnbauten des Gestaltungsplanes „Breiti“ beträgt die Ausnützungsziffer maximal AZ = 0.80.
Gestaltung
Frei- und Aussenraumgestaltung
* Klein-/ Anbauten können unter Einhaltung der im übergeordneten Recht definierten Vorschriften im ganzen Gestaltungsplanperimeter innerhalb und ausserhalb der ausgeschiedenen Baufelder erstellt werden.
$6
" Es ist eine optimierte Baumassenverteilung zur Umgebung und zur offenen Landschaft zu gewährleisten.
? Die Gebäude sind in Gestaltung und Materialisierung in einheitlicher Architektursprache und nach ganzheitlichem Farbkonzept auszuführen.
®Die Vorschriften über die Wohn-/Gewerbezone 3 werden wie folgt ergänzt:
Stellung der Bauten: Die Bauten sind mit Firstrichtung (Firstrichtung) senkrecht zur Längsausdehnung der Parzelle anzuordnen. Grösse der Bauten: Breite (Quer zum First) max.16.0 m Länge max.40.0 m Höhe der Bauten: Firsthöhe max.14.0 m Gebäudehöhe max.11.0 m
Form, Staffelung, Gliederung: Einfache, rechteckige Kuben unter einheitlicher Firstrichtung
Dachform: Mansardendachform, Neigung untere Dachebene max. 45°, Neigung Richtwert 35°- 45° (Hauptbauten), einzelne einfache Aufbauten.
Vorbauten: Vorbauten (Balkone, Wintergärten und Zwischenklimazonen) sind so zu gestalten, dass eine vom Hauptbaukörper abweichende schlanke Gestaltung entsteht.
Material: Einheitliches Materialkonzept Tonziegel in ortsüblichen Farben (z.B. braun, rotbraun, rot).
87
"Wichtige Elemente der Frei- und Aussenraumgestaltung sind die oberirdische Freihaltung des Gestaltungsplanperimeters von arealinternen Strassenflächen.
?Die Frei- und Aussenraumgestaltung mit Grünflächen, Bepflanzung, kombiniert nutzbaren Flächen für Freizeit und Erholung inkl. geschlossener und gedeckter Gemeinschaftsraum ist Gegenstand des Gesamtkonzepts Frei- und Aussenraumgestaltung (siehe Anhang |).
Die Frei-/ Aussenraumgestaltung umfasst die folgenden Bereiche:
— Treffpunkt „Breiti‘ für Freizeit und Erholung sowie geschlossener und gedeckter Gemeinschaftsraum.
— Kombiniert nutzbare Fläche (Spiel/Freizeit und weitere Bedürfnisse).
2
Erschliessung
Unterirdische Abstellplätze Tiefgarage
Bereich oberirdische Parkierung
Notzufahrt Fusswegverbindung
Energieeffizientes Bauen
® Das Terrain darf nicht unnötig verändert werden. Geringfügige Niveauunterschiede sind möglichst als bepflanzte Böschung auszubilden. Der Übergang von der Bauzone zum Kulturland ist sorgfältig zu gestalten und mit einheimischen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen (8 53 Abs. 3 BNO).
* Die Frei- und Aussenraumgestaltung ist Bestandteil des Bauprojektes und ist im Baugesuch, gestützt auf das Konzept (Anhang |) auszuweisen.
88
Die verkehrstechnische Erschliessung erfolgt ab der Wegparzelle Nr. 116 „Breiti“ mit einer direkten Zufahrt zur Unterflurgarage. Diese wird mit einer Verbreiterung um 1.0 m (westlicher Strassenrand) auf eine Ausbaubreite von ca. 4.50 m erweitert. Die genaue Lage ist Bestandteil des Bauprojektes.
89
' Die erforderlichen Abstellplätze sind unterirdisch innerhalb des bezeichneten Baubereichs Tiefgarage zu erstellen.
? Die oberirdischen Besucherparkplätze sind nur für die Besucher bestimmt und diese sind dauernd freizuhalten. Die Beläge der Abstellplätze sind sickerfähig zu gestalten.
810
' Die Notzufahrt ist Bestandteil der oberirdischen Erschliessung und ist für die Zu- und Wegfahrt für die Feuerwehr und die Unterhaltsfahrzeuge bestimmt (Breite 3.50 m).
? Jedes Gebäude ist oberirdisch mit Fusswegen mit der Haupterschliessung zu verbinden, inkl. durchgehende Fusswegverbindung zur Hauptstrasse und zu der Wegparzelle Nr. 116. Die Fusswege sind mit einer minimalen Bandbreite von 1.45 — 1.55 m sowie mit versickerungsfähigem Belag zu erstellen.
? Die genaue Lage der Notzufahrt mit dem Bereich der kombiniert nutzbaren Fläche und die Fläche „Treffpunkt Breiti“ sind Bestandteil des Bauprojektes.
g 11
Für sämtliche Neubauten innerhalb des Planungsperimeters gilt als Minimalanforderung der MINERGIE - Standard inkl. Zertifizierung. Bauten mit energetisch gleichwertigen oder besseren Lösungen — aus energetischer Sicht — sind zulässig (Null- oder Plus - Energiehäuser).
Die Abdeckung des Heizwärmebedarfs erfolgt durch Wärmepumpenanlagen mit Erdsonden (Sole/Wasser). Eine Grundwassernutzung für Wärmepumpen - unter Einhaltung der hydrogeologischen Kriterien - ist als Alternative zulässig.
Lärmvorbelasteter Bereich
Antennen Parabolspiegel
Versickerung
Hochwasserschutz
Inkrafttretung
Änderungen Aufhebung
812
Innerhalb des lärmvorbelasteten Bereichs entlang der Hauptstrasse sind folgende Lärmschutzmassnahmen erforderlich:
e Wohnbauten sind lärmgerecht zu konzipieren (lärmabgewandte Anordnung lärmempfindlicher Räume, weniger exponierte Zweitfenster usw.).
e Sofern die Grenzwerte (Planungswerte) nicht eingehalten werden können, ist eine Ausnahme von der Einhaltung der Planungswerte zu beantragen. Nach 8 25 Abs. 2 EG UWR ist eine kantonale Zustimmung notwendig.
e Baugesuche für Wohnbauten müssen einen Lärmnachweis nach Art. 34 LSV beinhalten inklusive Angaben über Schalldämmung der Aussenbauteile (Art. 32 LSV).
8 13
Das Errichten neuer Aussenempfangsantennen und Aussenparabolspiegel ist nur erlaubt, wenn diese von ausserhalb des Gestaltungsplanperimeter nicht sichtbar sind. Der Anschluss an die Gemeinschaftsantenne hat erste Priorität.
814
Das innerhalb des Planungsperimeters anfallende Regenwasser ist mit geeigneten Massnahmen für die Retention und Versickerung dem Grundwasser zu ZUführen. Die genaue Lage und die Dimensionierung der Versickerungsanlage für das Meteorwasser wird mit dem Bauprojekt festgelegt.
8 15
' Die Zufahrt zur Tiefgarage und alle Öffnungen wie Licht- und Belüftungsschächte, welche zur Tiefgarage führen, sind so auszubilden, dass kein Oberflächen- und Hochwasser eindringen kann. Die Zufahrt ist entweder gegenüber dem Strassenniveau zu erhöhen, oder es ist ein mechanisches Wasser-Rückhaltesystem (z. Bsp. Klappschott) zu erstellen.
? Das anfallende Hochwasser das ab der Hauptstrasse K271 via Fussweg resp. kombiniert nutzbare Fläche in der geplanten Überbauung anfällt, wird via die vorhandene Geländetopographie (Abflusskorridor) zwischen die Baufeldern in das Gebiet „Tälligchamer“ weitergeleitet.
° Im Baubewilligungsverfahren sind die konkreten baulichen Massnahmen betreffend die Zufahrt zur Tiefgarage und die „überbauunginternen“ Hochwasserschutzmassnahmen definitiv mit dem Bauprojekt zu planen.
8 16
' Der Gestaltungsplan tritt mit Genehmigung durch den Regierungsrat die zuständige Kantonale Behörde in Kraft.
? Die Änderung oder Aufhebung erfordert das gleiche Verfahren wie der Erlass des Sondernutzungsplanes.
Gemeinde Künten \* |" Frei- und Aussenraumgestaltung
Situation 1: 500 19.04.2012
zw VG LLLLLEETER
LEGENDE E IK)
Einzelbaum neu (standortheimische Baumarten)
Geschnittene Hecke neu (standortheimische Strauchart)
Bann (standortheimische Sträucher)
Strauchgruppe neu (standortheimische Sträucher)
I] wei
Kombiniert nutzbare Fläche (Spiel / Freizeit und weitere Bedürfnisse)
v7, Treffpunkt "Breiti" für Freizeit und Erholung VLLL sowie geschlossener / gedeckter Gemeinschaftsraum
I ame EIHAGENBUCHEES!:
LUZERNERSTRASSE 320 5620 BREMGARTEN 1056 648 30 10 F 056 648 30 11 [email protected]
Pa 7066
R
2—
LEGENDE ZUM GESTALTUNGSPLAN
RN
1. Genehmigungsinhalt
Es werden folgende farbig angelegte Elemente genehmigt :
93
Situation 1:500 u us
4982
rot Strassenlinien (Enteignungsrecht $ 132 BauG)
ee rn rot Baulinien Tiefgarage
braun/orange Baufelder Hauptbauten
hellgelb Baufelder Vorbauten (Balkon / Wintergärten / Zwischenklimazonen)
1080 Versickerungsanlage Meteorwasser
" © blau (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) „IN PP rot Zufahrt zentrale unterirdische Parkierungsanlage oO Pr 272 (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) gelb / PW - Wendeanlage / Wendeplatz Kehrichtabfuhr / Kommunalfahrzeuge ZIRDIEIEL rot gestreift (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) BA hellb! Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A \ ln... | Ben (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) N B Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei 2 ee EEE | || = Baier nm den im Plan bezeichneten Anschlüssen. „ Besucherparkplätze grüngelb (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) magenta Lärmvorbelasteter Bereich: 4976 Ausnahme von der Einhaltung der Planungswerte im Sinne von Art. 30 LSV N Containerplatz A AKA (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) \ t Notzufahrt Feuerwehr, Unterhaltsfahrzeuge Breite ca. 3.5m N, IDeAleı (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) F hellgrün punktiet _Umgebungsgestaltung / Best. Hecke l \ dunkelgrün / Kombiniert nutzbare Fläche Spiel / Freizeit und weitere Bedürfnisse \ schwarz punktiert (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) dunkelgrün gestreift / Treffpunkt "Breiti" für Freizeit und Erholung sowie geschlossener / gedeckter Gemeinschaftsraum violett gestreift (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) Fusswegverbindungen dunkelrosarot Breite 1.50m. (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) © rot ‚Absperrpfosten pe ot Verteilkabine elektrische Versorgung 9 (Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt) Perimeter des Gestaltungsplanes 98 2. Orientierungsinhalt A Name/GR Datum blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum Kl B\ Name/GR Datum blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum RI Nm \ ” Name/GR Datum, blau rechtskräftige Sichtzonen mit Genehmigungsdatum grau bestehende Strassen / Wege & gelb Erschliessungsstrassen ES &V ©
schwarz
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
Gemeinde Künten
Kanton Aargau
Gestaltungsplan wars,
Departement Bau, Verkehr und Umwelt
" B r e ti " Abteilung Raumentwicklung
( gemäss $ 21 BauG )
Situation 1: 500
Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: -Sondernutzungsvorschriften
226
Kirche
Plan-Nr.:
10/09 - 01
aHAGENBUCH:=.::
LUZERNERSTRASSE 32a 5620 BREMGARTEN T 056 648 30 10 F 056 648 30 11 [email protected]
Mitwirkungsbericht vom :
Vorprüfungsbericht vom :
Oeffentliche Auflage vom :
ens des Gemeinderates Der G
Der Gemeindeschreiber:
Genehmigung : Genehmigung durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt Aarau,den 22. Hau Za13
H/B = 594 / 630 (0.37m2) Allnlan ?008
Genehmigung
När n*" NOM
08010111 401011011 1
KANTON AARGAU
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT
JFRA/icap
Datum Genehmigung: 16.11.2016
Versand:
2 3. Nov. 2016
Show the full text
Geschäfts-Nr. BVUR0.14.107-1 Gemeinde Künten; Teiländerung Gestaltungsplan "Breiti"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Abteilung Raumentwicklung
Sachverhalt
1. Planungsrechtliches Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Abschliessender Vorprüfungsbericht Mitwirkung und Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
23. März 2016 06. Mai 2016 bis 6. Juni 2016 27. Juni 2016 13. Juli 2016 02. August 2016
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Genehmigungsbehörde Das Departement Bau, Verkehr und Umwelt ist gemäss § 27 Abs. 1 Baugesetz (BauG) für die Genehmigung der eingereichten Vorlage zuständig. 1.3 Rechtsschutz Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden.
2. Planungsrechtliche Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf den am 22. Oktober 2008 genehmigten Nutzungsplan Siedlung ab.
3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Gestaltungsplan "Breiti" wurde am 22. Mai 2013 genehmigt. Inzwischen konnte die Bauherrschaft die an den Gestaltungsplanperimeter angrenzenden Parzellen 94 und 95 erwerben (tatsächlich geänderte Verhältnisse). Die vorliegende Teiländerung des Gestaltungsplans hat zum Ziel, die im bereits genehmigten Gestaltungsplan "Breiti" vorgesehene Bebauungsstruktur zwischen dem Breitiweg und der Kantonsstrasse konsequent fortzuführen und die nötigen Rahmenbedingungen für ein neues Erschliessungskonzept zu schaffen. Die Ausweitung des Gestaltungsplanperinneters auf die Parzellen 94 und 95 sowie auf Teilflächen der Parzellen 93 erfolgt auf freiwilliger Basis. Die vom
JA03_Geschäfte\3_Genehmigungen\02_ARERO\20161103_bdv_14.107.docx
neu abgegrenzten Gestaltungsplanperimeter betroffenen Flächen liegen ebenfalls in der Wohn- und Gewerbezone 3 (WG3). 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte der vom Gemeinderat Künten am 27. Juni 2016 beschlossenen Planungsmittel: • Teiländerung Gestaltungsplan "Breiti" bestehend aus: • Situation 1:500 • Sondernutzungsvorschriften (SNV) Die verbindlichen Teile der Vorlage sind im orientierenden Planungsbericht der Gemeinde vom 21. April 2016 erläutert und begründet (Planungsbericht gemäss Art. 47 der Raumplanungsverordnung, RPV). 3.3 Vorprüfungsergebnis Die abschliessende Vorprüfung erfolgte mit Bericht vom 23. März 2016 mit Vorbehalten. Die Planungsunterlagen wurden für die öffentliche Auflage entsprechend den kantonalen Vorgaben überarbeitet.
Erwägungen
4. Gesamtbeurteilung 4.1 Planbeständigkeit Aufgrund der tatsächlich geänderten Verhältnisse und der damit verbundenen Verbesserungen des Bebauungs-, Freiraum- und Erschliessungskonzepts überwiegen öffentliche Interessen das Interesse an der Beständigkeit des Gestaltungsplans. 4.2 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und den regionalen Sachplänen sowie auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). Dazu gehören insbesondere die Anforderungen nach § 21 BauG. 4.3 Raumplanerische Beurteilung 4.3.1 Ortsbild, Städtebau und Siedlungsqualität Die Festlegung der Baufelder im erweiterten Perimeter (Parzellen 94 und 95) folgt der Überbauungskonzeption, wie sie dem genehmigten Gestaltungsplan zugrunde liegt. Das erweiterte Baufeld (MFH A und B) wird parallel zur Kantonsstrasse ausgerichtet. Eine wesentliche Aufgabe der Nutzungsplanung ist es, nebst der massgeschneiderten und hochwertigen Innenentwicklung insbesondere die Siedlungsqualität zu fördern (§§ 13, 15, und 46 BauG; Richtplankapitel S 1.1, S 1.2, S 1.4 und S 1.9; § 4 Bauverordnung [BauVp. Dazu gehören beispielsweise Massnahmen zur Schliessung von Baulücken, zur Aufwertung von Ortsbildern und Strassenräumen, zur Förderung der kompakten Bauweise, zur vollständigen Ausnutzung bestehender Gebäude beziehungsweise Bauzonen, zur Erneuerung überalterter Siedlungsteile oder zu Gunsten qualitätsvoller Neuüberbauungen und Umstrukturierungen mitsamt identitätsstiftender Umgebungsund Freiraumgestaltung.
2 von 5
Dem genehmigten Gestaltungsplan wurde mit dem Fachgutachten vom 23. Juli 2012 das ,gemäss § 21 BauG erforderliche bessere Ergebnis attestiert. Die Gemeinde hat zur vorliegenden Teiländerung ein Fachgutachten durch die Hochschule für Technik Rapperswil (HSR) erstellen lassen. Dieses Fachgutachten vom 5. Januar 2016 beurteilt die Änderungen gegenüber dem genehmigten Gestaltungsplan positiv und würdigt sowohl die konsequente Fortsetzung der ursprünglichen Bebauungsidee, die Entlastung der Quartierstrasse als auch die Ergebnisse der nochmaligen Auseinandersetzung mit dem Frei- und Aussenraum. Freiraum Der Frei- und Aussenraum wurde sowohl für den Perimeter des genehmigten Gestaltungsplans als auch für die Ergänzungsflächen konzeptionell durch ein Fachbüro überarbeitet. Das Konzept "Freiund Aussenraumgestaltung" bildet wegleitende Vorlage für die nachfolgenden Verfahren (§ 7 SNV). Es legt als Leitidee Elemente der Raumöffentlichkeit, die Bepflanzung und Begrünung, die Spiel- und Aufenthaltsbereiche sowie die Beläge fest. 4.3.2 Erschliessung Erschliessungskonzept Infolge der neuen Ausgangslage (tatsächlich geänderte Verhältnisse) wird das Erschliessungskonzept für den gesamten Gestaltungsplanperimeter grundlegend geändert. Anstelle der festgelegten rückwärtigen Erschliessung über die Gemeindestrassen Kirchweg/Breitiweg soll die Erschliessung der Parzellen 93, 94, 95 und 96 direkt von der Kantonsstrasse K 271 her erfolgen. Dieser Direktanschluss dient sowohl der Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage als auch der oberirdischen Erschliessung für den Warenumschlag (Ver-, Entsorgung, Umzug). Der bestehende Direktanschluss der Parzelle 93 an die K 271 entfällt. Für die zukünftige Überbauung der Parzelle 93 ist die Erschliessung über eine Durchfahrt in der Tiefgarage vorgesehen. Diese Dienstbarkeit wurde am 31. August 2016 im Grundbuch eingetragen (§ 8 Abs. 4 SNV). Der neue Direktanschluss an die Kantonsstrasse erfolgt im öffentlichen Interesse und genügt den kantonalen Anforderungen (§ 113 BauG) auch im Falle einer Verbreiterung der Kantonsstrasse um 2 m (Planungsspielraum). Die planerischen Festlegungen im Gestaltungsplan sind sachgerecht. Parkierung Die Erstellung der Anzahl Parkfelder richtet sich nach den VSS-Normen 640281. Sämtliche Parkfelder inklusive der Besucherparkplätze sollen grundsätzlich unterirdisch angeordnet werden (§ 9 Abs. 1 SNV). Die neun zusätzlichen oberirdischen Besucherparkfelder entlang des Breitiwegs sind auf ausdrücklichen Wunsch des Gemeinderats an diesem Weg vorgesehen. Diese Massnahme soll dazu beitragen, den bestehenden Konflikt im Zusammenhang mit der Beanspruchung der Parkplätze auf dem benachbarten Areal der katholischen Kirchgemeinde zu entschärfen. Die geplante Massnahme ist nachvollziehbar. Die Festlegung einer Parkfeldtiefe von 7 m trägt zur Verbesserung der Sicherheit bei Rückwärtsfahrmanövern auf den Breitiweg bei. 4.3.3 Lärm Im rechtskräftigen Gestaltungsplan ist entlang der K 271 ein 35 m breiter Streifen als lärmvorbelasteter Bereich festgelegt, in welchem die Planungswerte (PW) der Lärmschutzverordnung (LSV) nicht eingehalten werden können. Der lärmvorbelastete Bereich entlang der K 271 wird auf den erweiterten Perimeter ausgedehnt. Aus fachlicher Sicht handelt es sich um einen partiell kleinen Teil des Planungsgebiets und somit kann eine Ausnahme von der Einhaltung der PW im Sinne von Art. 30 LSV gestattet werden.
3 von 5
Das der K 271 zugewandte Gebäude (MFH A und B) schirmt die dahinterliegenden Gebäude (MFH C bis H) sehr gut vom Strassenlärm ab. Die Immissionsgrenzwerte der ES III können auch auf der strassenzugewandten Fassade eingehalten werden. Die Festlegungen im Gestaltungsplan (lärmvorbelasteter Bereich) sowie in § 12 SNV entsprechen den Anforderungen gemäss Art. 30 Lärmschutzverordnung (LSV).
5. Ergebnis Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Die Teiländerung Gestaltungsplan "Breiti", beschlossen vom Gemeinderat Künten am 27. Juni 2016, wird genehmigt. 2. ie Abteil
mentwicklung wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
i tephan ttiger gierungsrat
Verteiler • Gemeinderat, Kirchweg 11, 5444 Künten • Departement Bau, Verkehr und Umwelt • Abteilung Raumentwicklung BVU (Original mit Akten) • Abteilung Raumentwicklung BVU, Sektion Grundlagen und Kantonalplanung, AGIS • Rechtsabteilung BVU • Abteilung Verkehr BVU • Abteilung Tiefbau • Abteilung für Umwelt
Rechtsmittelbelehrung
1 Gegen diesen Genehmigungsentscheid kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 30 Tagen beginnt mit der Publikation im Amtsblatt des Kantons Aargau zu laufen. Bei der Berechnung der Beschwerdefrist wird der Tag der Publikation nicht mitgezählt. Die Frist steht still vom siebten Tag vor Ostern bis und mit dem siebten Tag nach Ostern, vom 15. Juli bis und mit dem 15. August und vom 18. Dezember bis und mit dem 2. Januar. 3. Beschwerdeentscheide können innert gleicher nicht erstreckbarer Frist — neben dem Genehmigungsentscheid — gesondert mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde angefochten werden, sofern sie durch den Genehmigungsentscheid nicht abgelöst worden sind.
4 von 5
4. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung von Parteien vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Die Beschwerde hat nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit das Gericht sie gewährt. 5. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen unter Ziffer 2 bis 4 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 6. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerdeschrift beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 7. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst, die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen. 8. Die Genehmigungsbeschlüsse und die einschlägigen Akten können während der Beschwerdefrist bei der Abteilung Raumentwicklung des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, eingesehen werden.
5 von 5