Erschliessungsplan Teuftel
Special-use plan · Ammerswil
Document
- Number
- 1977-001061
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Ammerswil
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Jun 7, 1977
- In force since
- Jun 7, 1977
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Text
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KANTON AARGAU GEMEINDE AMMERSWIL
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN TEUFTEL
BAULINIENPLAN M.1:500
mem
VERFASSER: 5
PLAN NR 1
OFFENTLICHE PLANAUFLAGE vom 2.4 197815 _ :
GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 3 2 DER GEMEINDE AMMANN DER GEMEINDESCHREIBE
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| GENEHMIGUNGSVERMERK:
Vom Grossen Rat genshmist
Aarau, den Z Jum AIEE
ber Siastsschreizer: Io Vertretung:
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan
Zeile Zeichen Farbe Text
I. Genehmigungsverfahren
Das dGenehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend
farbig aufgeführten Linien und Flächen Be = g g i < — Be er Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien | = ' > bon Di Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen ) T = ee \ — blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen ) F 7 N 234 d ———— 0} Zu genehmigende Baulinien WEIHER ce —,— [0} Zu genehmigende Weg- und Sockellinien u N Proiektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen og — — ro Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen 5 : \ 19) ee ee a Sichtliniien als Begrenzung der Sichtzone ! =; i 2_.2 2] hellblau Sichtzone Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedungen oder
andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 060m bis 3.00m über der Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung , dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit. auf min. 3.00m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.
RK, enge Austritt- und Ausfahrverbot
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussginge als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan estgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet, Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten
Iran braun Ausfahrverbot
Fahrbgre Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplän festgelegten Weganschlüssen zugelassen.Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind “ den Weglinien braun gekennzeichnet, Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Üeberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
2. Zur Orientierung
2a dunkelgrau bestehende Wege b orange Hauptstrasse € gelb Nebenstrasse | hellgelb sekundäre Quartierstrassen d violett Gehweg e rer lila Radweg Hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler g ee feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
h grün bepflanzte Flächen
| 1 Zonengrenze und Zonenenbezeichnungen gemäss Gemeindebauvorschriften
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
7. Juni 1977
Sa/ek
Gemeinde Ammerswil; Ueberbauungsplan "Teuftel" / Gestaltungsplan mit Spezialbauvorschriften "Teuftel"; Genehmigung.
Der Rat behandelt die sachbezügliche regierungsrätliche Vorlage vom 4. April 1977. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau erstattet deren Präsident, Herr Theo Fischer, Hägglingen, Bericht. Diskussionslos wird gemäss Antrag von Regierung und Kommission beschlossen: 1.Der Ueberbauungsplan "Teuftel" wird genehmigt. 2.Der Gestaltungsplan mit den Spezialbauvorschriften "Teuftel" wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
Der Staatsschreiber: