Gestaltungsplan Alte Bahnhofstrasse
Special-use plan · Wohlen (AG)
Document
- Number
- 1997-001212
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Wohlen (AG)
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Jun 18, 1997
- In force since
- Jun 18, 1997
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Text
SNP-4082-1997-E.pdf
Kanton Aargau
Gemeinde Wohlen
Gestaltungsplan "Alte Bahnhofstrasse Wohlen" gemäss § 21 BauG
Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Situationsplan 1:500
Übersichtsplan 1 : 25'000 '/
Mitwirkungsbericht vom:
20. Nov. 1995
Vorprüfungsbericht vom:
18. Okt. 1995
Öffentliche Auflage vom:
12. Aug. 1996
bis: 10. Sept. 1996
Beschlossen vom Gemeinderat am: 7. April 1997 Der Gemeindeammann:
Der Gemeindeschreiber:
1
Genehmigung:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den A E Im"; ‚4i'1 Der Staatsschreiber:
Art. 1 Zweck des Gestaltungsplanes
Die Überbauung 'Alte Bahnhofstrasse' ist nach einer genehmigten Arealüberbauung realisiert worden. Mit dem Gestaltungsplan soll die Möglichkeit geschaffen werden, auf dem südlichen Bürotrakt Alterswohnungen zu erstellen. Die Nutzung wird durch einen öffentlichrechtlichen Vertrag geregelt.
Art. 2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich wird durch den Perimeter des Gestaltungsplanes umrissen.
Art. 3 Bestandteile des Gestaltungsplanes
Der Gestaltungsplan besteht aus: - Situationsplan 1:500 - Sondernutzungsvorschriften
Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung
Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bauordnung und der Bauzonenplan, insbesondere die Vorschriften für die Zone WG 4.
Art. 5 Technische Aufbauten
Technische Aufbauten wie Kamine, Lüftungsschächte, Liftaufbauten usw. sind über die im Plan festgelegten Geschosse zulässig, müssen aber auf das technisch notwendige Ausmass beschränkt und in ästhetisch befriedigender Form gestaltet werden.
Art. 6 Ausnützungsziffer
Die Ausnützungsziffer beträgt: - Ohne Aufstockung Alterswohnungen => 0,80 ,=:). 1,00 - Mit Aufstockung Alterswohnungen
Art. 7 Autoabstellplätze
In der Einstellhalle befinden sich 205 Autoabstellplätze. - 155 AAPL für Coop und Büros (inkl. Abstellplätze für Kunden, Personal und Besucher) - 31 AAPL für 15 Wohnungen - 6 AAPL für Alterswohnungen - 4 AAPL für Besucher Alterswohnungen - 9 AAPL Reserve 2
Art. 8 Inkrafttreten und Genehmigung
Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Änderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.
3
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
18. Juni 1997
Art. Nr.
1997-001212
Gemeinde Wohlen; Gestaltungsplan "Alte Bahnhofstrasse"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 6. Juni 1997 Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Alte Bahnhofstrasse" der Gemeinde Wohlen vom 7. April 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 6. Juni 1997 der Abteilung Raumplanung) Gemeinderat, 5610 Wohlen Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber: i.V.
Versand: