Erschliessungsplan Bergmatt

Special-use plan · Wohlen (AG)

Document

Number
2001-001896
Kind
Special-use plan
Commune
Wohlen (AG)
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Nov 14, 2001
In force since
Nov 14, 2001

Map

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SNP-4082-2001-E.pdf

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KANTON AARGAU GEMEINDE WOHLEN

E RSC H L | E S S U N GSP LAN Baudepartement Kanton Aargau " B E R G M ATT" ‚Abteilung Raumentwicklung

Gemäss $ 17 BauG

SITUATIONSPLAN 1:1000

Übersichtsskizze 8-3459 /93

5 Pe KNOBLAUCH INGENIEUR & PLANER STEGMATTWEG 11 TELEFON 056 / 618 30 10 5610 WOHLEN TELEFAX 056 / 618 30 11 KIIIP SWISO zertifiziert ISO 9001 [email protected] www.kip.ch Projekt Nr. Datum : 24.03.2000 Projekt :TAR Änderungen:

05.05.2000 / 09.10.2000

WO3151RO00 |rema : 0x5 Pe A

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29.05.2001 / 22.06.2001

Vorprüfbericht vom: 9. Mai 2001

Öffentliche Auflage vom: 26. Juni bis 25. Juli 2001

Beschlossen vom Gemeinderatam: +"

Der Gemeindeamman: Der Gemeindeschreiber: Walter Dubler Peter Hartmann

Genehmigungsvermerk: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 14. Novembe: 2004

N R Der Staatssı r: Legende zum Erschliessungsplan 1. _Genehmigungsinhalt rot Baulinien für Hauptbauten 3.5 /60 Bug blau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz 3.5m und Knotensichtweite 60m 2. Orientierungsinhalt hellgrau Bestehende Strassen / Wege dunkelgrau Bestehende Gehwege / Radwege hellgelb Erschliessungsstrassen ES hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Fläche, Einzelbäume, Hecken schwarz Bauzonengrenze schwarz Zonenabgrenzungen rot Mögliche Strassenlinien innerhalb Baugebiet rot Mögliche Strassenlinien ausserhalb Baugebiet

Landwirtschaftszone 1

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Anglikerstrasse K266

Genehmigung

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Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau

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Sitzung:

14. November 2001

•

Art. Nr. 2001-001896

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Gemeinde Wohlen; Aufhebung der kommunalen Überbauungspläne Allmend und Bergmatt; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

Baudepartement Kanton Aargau Abteilung Raumentwicklung

27. August 2001 12. Juli 2000 26. Juni bis 25. Juli 2001 27. August 2001 31. August 2001 24. September 2001

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden.

2. Die Vorlage im Überblick 2.1 Vorlage Im Rahmen der Überarbeitung der Erschliessungsplanung in den Gebieten Allmend und Bergmatt zeigte es sich, dass die beiden kommunalen Überbauungspläne „Bergmatt" und „Allmend" sowie der kantonale Nutzungsplan (Überbauungsplan) „Landstrasse M (Wohlen-Anglikon)" aus den siebziger Jahren weitgehend umgesetzt sind oder den heutigen Erschliessungsanforderungen nicht mehr genügen. Sie werden daher aufgehoben. Die heute noch notwendigen Regelungen werden im überarbeiteten Erschliessungsplan Bergmatt festgelegt (separates Verfahren). 2.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist die Aufhebung folgender Vorlagen: • Kommunaler Überbauungsplan „Bergmatt" vom 9. Oktober 1974, inklusive 2 Längenprofile, • Kommunaler Überbauungsplan „Allmend" vom 20. Dezember 1972, inklusive 3 Längenprofile.

Versand:

2 ONovq, 7272C1

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Erwägungen 3. Beurteilung der Vorlage 3.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 3.2 Raumplanerische Beurteilung Aus raumplanerischer Sicht wird die Aufhebung der beiden Überbauungspläne aus den siebziger Jahren als sachgerecht beurteilt. Die Genehmigung des in 2.1 erwähnten Erschliessungsplans Bergmatt erfolgt gleichzeitig mit dieser Vorlage in einem separaten Verfahren. Die Genehmigung der Aufhebung des in 2.1 erwähnten kantonalen Nutzungsplanes "Landstrasse M (Wohlen-Anglikon)" erfolgt in einem separaten Verfahren durch den Grossen Rat. 3.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.

Beschluss: 1. Die Aufhebung der kommunalen Überbauungspläne Allmend (20. Dezember 1972) und Bergmatt (9. Oktober 1974) der Gemeinde Wohlen vom 27. August 2001 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Die Publikation erfolgt gleichzeitig mit derjenigen zur Genehmigung des überarbeiteten Erschliessungsplanes "Bergmatt".

Rechtsmittelbelehrung

1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.

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4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug — Gemeinderat, 5610 Wohlen — Baudepartement — Rechtsabteilung BD — Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) — Abteilung Verkehr BD — Staatskanzlei Staatsschreiber: