Erschliessungsplan Mittelschneisingen
Special-use plan · Schneisingen
Document
- Number
- 1997-000259
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Schneisingen
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Feb 12, 1997
- In force since
- Feb 12, 1997
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Text
SNP-4318-1997-E.pdf
& RAUM PLA NUNQ
Gemeinde Schneisingen
Sondernutzungsvorschriften
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Genehmigungsinhalt
Erschliessungsblan Mittelschneisingen
Show the full text
Baulinie tür Hauptbauten
Situationspian 1:500 mit Sondernutzungsvorschriften
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gemäss 5 1 7 BauG
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Die Gestaltung hat nach einem einheitlichen Konzept zu erfolInterne Fusswegverbindung: « gen. Die genaue Lage wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Gemeinschattliche Parkierung: Die Parkplätze sind in einer gemeinschaftlichen unterirdi— schen Sammelgarage mit Zufahrt von der Dorfstrasse anzuordnen. Die Schulstrasse ist mit Aus-
nahme der Besucherparkplätze, die Hofacher—Strasse mit Ausnahme der Einzeizufahrt im 6551“chen Bereich, mit keinen weiteren Parkplätzen zu erschliessen. Bei einer allfälligen Etappierung
sind die nötigen Anschlussbauwerke und Provisorien für spätere Uberbauungen sicherzustellen.
Die H'OhenkotGfl und die genaue Lage werden im Boubewr'ir'igungsverfahren
mögliche Zufahrt: Die Zufahrten sind auf die Fusswegverbindung und die Besucherparkplätze abzustimmen.
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[I]]Illl beschränkte Zutahrt tür gewerbliche Nutzungen: Für Anlieferungen. Kunden und Besucher. Besucherparkplätze . Bäume: Einheimische Bäume zur Gestaltung und Gliederung des Strassenraumes.
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festgelegt.
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Erschliessungsplanperimeter
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Geringtügtge Abweichungen: Mit Ausnahme der Boulinie sind geringfügige Abweichungen gegenuoer den Festlegungen des Erschliessungsplanes möglich, wenn dadurch der Zweck ces Erschliessungsplane. md die städtebauliche Qualität gewahrt bleiben und eine bessere
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Gesamtiösung und Etapprerung erreicht wird.
1 6.1 2.19%
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Dorfkernzone
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Dortkernzone 2. Etappe
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Wohnzone 2 Geschosse
Vorprüfungsberlcht vom:
20.8.19%
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Mitwirkungsbericht vom : Öffentliche Auflage vom:
23.9. - 22.10.1996
Beschlossen vom Gemeinderat am:
16.12.1996
Der Gemeindeammann
Der
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Gebäude unter kantonalem Denkmalschutz:
Bei einer zukünftigen Bebauung im Umge-
bungsschutzbereich des Gebäudes Nr. 43 besteht ein Mitspracherecht der kantonalen Denkmalpflege.
Archäologie: im Gebiet Mitteischneisingen ist mit archäologischen Funden und Befunden zu rechnen. Jegliche Bodenerngriffe mussen der Kantonsarchäoiogie frühzeitig angezeigt werden. deschreiber
Bestehende Strassentiöchen
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Sammelstrasse
Erschliessungsstrasse
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Gehweg
Kanalisation mit Angabe Rohmurchme;ser in mm
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taatsschreiber:
Wasser mit Angabe Rohrdurchmesser in mm
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Elektrisch
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ARCOPLAN Luscher + Pfister
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Orientierungsinhalt
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Büro für Raumplanung, Umweltfraéen, Architektur Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden 056 203 40 20
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Kandeiaber
Fernwärmeleitung
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Kabelverteilkabine VK Kabelfernsehen
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
12. Februar 1997
Art. Nr.
259
Gemeinde Schneisingen; Erschliessungsplan "Mittelschneisingen" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 23. Januar 1997
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Mittelschneisingen" mit Spezialbauvorschriften der Gemeinde Schneisingen vom 16. Dezember 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 23. Januar 1997 der Abteilung Raumplanung) Gemeinderat 5425 Schneisingen Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumplanung (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber:
Versand: