Erschliessungsplan Neudorf

Special-use plan · Oberkulm

Document

Number
1974-002005
Kind
Special-use plan
Commune
Oberkulm
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Oct 9, 1974
In force since
Oct 9, 1974

Map

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Text

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KANTON AARGAU GEMEINDE OBERKULM

866 5 815

KOMMUNALER

UEBERBAUUNGSPLA

TEILUEBERBAUUNGSPLAN NEUDORF

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Verfasser: T Datum 1 an Gez. Gepr, e) Grösse [ Reg. Nr. 15.Febr. 70 \Gei _|Ni/DD| ——- [60x80 |. :

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rss i A Oeffentiiche Planauflage vom 25.3.1 372 bis IN 6 AgTo

Genehmigt von der Gemeindeversammlung am

Der Gemeindeammonn

Genehimigungsvermerk:

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan Zeile | Zeichen Farbe Text

l.Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend

farbig ausgeführten Linien und Flächen.

la blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien ne Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen ) € blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen) a N v0: Zu genehmigende Baulinien e —— rt Zu gencehmigende Weg-und Sockellinien f Bam rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden soilen g ———- rot Projektierte Wegiinien , die noch nicht genehmigt werden sollen‘ schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen Br i hell- Sichtzone nr LI blau Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfe: darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfrnedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.650m bis 300m über Fanrbann frei bleiben. Vereinzeite hochstäammige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Ästwerk jederzeit auf mindsstens 3.00m aufgeschnitten wird zugelassen werden. Para grün Austritts-und Ausfahrtsverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht erhalten. ee = braun Ausfahrverbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen.Die dieser Beschräkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht erhalten. 2. Zur Orientierung a dkgrau bestehende Wege b ee orange Hauptstrasse € [er geib Nebenstrasse EC hellgelb sek. Quartierstrasse d | violett Gehweg e en) lila Rudweg f de heilgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler (e) Em feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Parkplätze h Eee grün Bepfianzte Flächen i ee II,M Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeidevorschriften. EM 2 rot Entwurf für neue Landeinteilung

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

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Oktober 1974

1. im; !-Jterhauunsplan "Neudorf"; )(:r.nehmigung.

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Vorlage ,

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:3 -ion für deeindebauvorschriften, Strassen- und Lirt deren Prsident, Herr ür. Ham, Theilor, Lenzhurg. übereinstimmendem intrag von

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und 1 beschlossen: n "eudorf" der Gemeinde Oberkulr, uird genehmigt.

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