Erschliessungsplan Oberzelgli

Special-use plan · Birmenstorf (AG)

Document

Number
1975-001018
Kind
Special-use plan
Commune
Birmenstorf (AG)
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Jun 10, 1975
In force since
Jun 10, 1975

Map

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KANTON AARGAU GEMEINDE BIRMENSTORF

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

OBERZELGLI

BAULINIENPLAN 1:1000 UND °F N ANPASSUNG DER ZONENGRENZE = |

Geprüft Plan Nr.

W. WEBER, DIPL. ING, 12.11.73 / 2.10.74 60x 147 15.2.4 INGENIEURBÜRO BADEN ee | Ersetzt Plan vom Überholt durch Plan vom

Grösse

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Öffentliche Planauflage vom __13.5.74 » bis 1.6.74

Beschlossen 26.6.74

NEINDEN, Der Tr

26. Nov, 1974

Genehmigungsvermerk:

aRB, Nr: /OAE Aarau, den

Im At

10. Juni 1975

Erläuterungen zum kommunalen Überbouungsplan

Zeichen Farbe Text

l. Genehmigungsverfahren.

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur Auf die farbig angelegten

Linien und Flächen.

blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen ) — Of Zu genehmigende Baulinien rot Zu genehmigende Weg - und Sockellinien —— — nen Of Projektierte Baulinien ‚die noch nicht genehmigt werden sollen. un un an en en TOT Projektierte Weglinien , die noch nicht genehmigt werden sollen =. söhWarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen DOIZIIZZ’I) hellblau . ‚Sicht zone.

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Büume können unter der Bedingung ‚dass sie nicht sichtbehindernd wirken.und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m aufgeschnitten wird ‚zugelassen werden.

ee KOTUR Austritts - und Ausfahrverbot. : Direkte Zugänge zur Strasse von Bougrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

nee en Ausfahr verbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie brau gekennzeichnet. Bestehende Ausfohrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

Pe u Aufzuhebende Zonengrenze

Zn 3 Gm ı Zu genehmigende Zonengrenze

2. Zur Orientierung.

Kr dunkelgrau bestehende Wege Be] orange Hauptstrasse

RER ER gelb Nebenstrosse

Er violett Gehweg

| lila Radweg

Tr] hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

TE feldgrau Refugien ‚ Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur , Porkplätze ie grün Bepflanzte Flächen un 0 un 6 nun Zonengrenze

Typ 6/8 “ Einmündungen noch VSS (Verein Schweiz. Strassenfochmänner)

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

10. Juni 1975

Gemeinde Birmenstorf; Ueberbauungsplan "Oberzelgli"; Anpassung der Zonengrenze; Genehmigung.

Der Rat behandelt die sachbezügliche Vorlage des Regierungsrates vom 10. März 1975. Namens der Strassenbaukommission empfiehlt deren Präsident, den Ueberbauungsplan "Oberzelgli" und die Anpassung der Zonengrenze der Gemeinde Birmenstorf vom 26. Juni 197q zu genehmigen. In Zustimmung zu diesem Antrag wird beschlossen: Der Ueberbauungsplan "Oberzelgli" und die Anpassung der grenze der Gemeinde Birmenstorf werden gutgeheissen.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Zonen-