Erschliessungsplan Oberzelgli
Special-use plan · Birmenstorf (AG)
Document
- Number
- 1975-001018
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Birmenstorf (AG)
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Jun 10, 1975
- In force since
- Jun 10, 1975
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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KANTON AARGAU GEMEINDE BIRMENSTORF
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
OBERZELGLI
BAULINIENPLAN 1:1000 UND °F N ANPASSUNG DER ZONENGRENZE = |
Geprüft Plan Nr.
W. WEBER, DIPL. ING, 12.11.73 / 2.10.74 60x 147 15.2.4 INGENIEURBÜRO BADEN ee | Ersetzt Plan vom Überholt durch Plan vom
Grösse
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Öffentliche Planauflage vom __13.5.74 » bis 1.6.74
Beschlossen 26.6.74
NEINDEN, Der Tr
26. Nov, 1974
Genehmigungsvermerk:
aRB, Nr: /OAE Aarau, den
Im At
10. Juni 1975
Erläuterungen zum kommunalen Überbouungsplan
Zeichen Farbe Text
l. Genehmigungsverfahren.
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur Auf die farbig angelegten
Linien und Flächen.
blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen ) — Of Zu genehmigende Baulinien rot Zu genehmigende Weg - und Sockellinien —— — nen Of Projektierte Baulinien ‚die noch nicht genehmigt werden sollen. un un an en en TOT Projektierte Weglinien , die noch nicht genehmigt werden sollen =. söhWarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen DOIZIIZZ’I) hellblau . ‚Sicht zone.
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzelte hochstämmige Büume können unter der Bedingung ‚dass sie nicht sichtbehindernd wirken.und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00m aufgeschnitten wird ‚zugelassen werden.
ee KOTUR Austritts - und Ausfahrverbot. : Direkte Zugänge zur Strasse von Bougrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
nee en Ausfahr verbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie brau gekennzeichnet. Bestehende Ausfohrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten.
Pe u Aufzuhebende Zonengrenze
Zn 3 Gm ı Zu genehmigende Zonengrenze
2. Zur Orientierung.
Kr dunkelgrau bestehende Wege Be] orange Hauptstrasse
RER ER gelb Nebenstrosse
Er violett Gehweg
| lila Radweg
Tr] hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
TE feldgrau Refugien ‚ Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur , Porkplätze ie grün Bepflanzte Flächen un 0 un 6 nun Zonengrenze
Typ 6/8 “ Einmündungen noch VSS (Verein Schweiz. Strassenfochmänner)
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
10. Juni 1975
Gemeinde Birmenstorf; Ueberbauungsplan "Oberzelgli"; Anpassung der Zonengrenze; Genehmigung.
Der Rat behandelt die sachbezügliche Vorlage des Regierungsrates vom 10. März 1975. Namens der Strassenbaukommission empfiehlt deren Präsident, den Ueberbauungsplan "Oberzelgli" und die Anpassung der Zonengrenze der Gemeinde Birmenstorf vom 26. Juni 197q zu genehmigen. In Zustimmung zu diesem Antrag wird beschlossen: Der Ueberbauungsplan "Oberzelgli" und die Anpassung der grenze der Gemeinde Birmenstorf werden gutgeheissen.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Zonen-