Gestaltungsplan Küngenwinkel

Special-use plan · Gebenstorf · Repealed Mar 16, 2022

Document

Number
08.246
Kind
Special-use plan
Commune
Gebenstorf
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
BVU
Adopted
May 10, 2012
In force since
May 10, 2012
Repealed
Mar 16, 2022

Map

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Text

Gemeinde Gebenstorf

Kanton Aargau _—

Kanton Aargau

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

Abteilung Raumentwicklung

Gestaltungsplan Küngenwinkel gemäss § 21 BauG

Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile der Genehmigung: - Situationsplan 1:500

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Geprüft

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Hu/Bu

Format

1 5 MRZ. 2011

Vorprüfungsbericht vom:

2 7. MAI 261g

Oeffentliche Auflage vom:

2 8. JU! 2010

Beschl sen vom Gemeinderat am:

3t le 2011

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eammann:

bis:

29, JULI 2010 Kt%N D.1. e-

D r Gemeindeschreiber:

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Genehmigung:

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3577 - 02

5210 VVindisch Fax 056 448 98 80

Mitwirkungsbericht vom:

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Plan Nr..

nderung

Dohlenzelgstr.6 Tel. 056 448 98 60

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Gerber+Partner Ä Bauingenieure und Planer AG

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Genehmigfing durch ci22 neparternent Bau, Verkehr und Urnweit Aarau, den Ao . n e", 20 Az Der Generalsekr

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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondernutzungsvorschriften

Gerber+Partner 5210 VVindisch

Allgemeine Bestimmungen

2

Art. 1 Zweck

2

Art. 2 Bestandteile

2

Art. 3 Perimeter

2

Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung

2

Art. 5 Ausnahmen

2

Bau- und Gestaltungsvorschriften für Perimeter Teil A

2

Art. 6 Baufelder

2

Art. 7 Aufenthaltsbereiche

3

Art. 8 Erschliessung

3

Art. 9 Parkierung

3

Art. 10 Kulturobjekt

3

Art. 11 Gestaltung von Bauten und Anlagen

3

Vorschriften für Perimeter Teil B

3

Art. 12 3

Erschliessung, Qualität Überbauung

Schlussbestimmungen

4

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Art. 13 4

Inkrafttreten / Änderung und Aufhebung

Projekt-Nr. 3577

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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondernutzungsvorschriften

Gerber+Partner 5210 \A/indisch

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Zweck

Der Gestaltungsplan bezweckt, dass das Gebiet architektonisch gut auf die bauliche und landschaftliche Umgebung abgestimmt überbaut wird. Dabei soll der Boden haushälterisch genutzt werden und eine angemessene Ausgestaltung mit Anlagen für die Erschliessung und Erholung sichergestellt werden.

Art. 2 Bestandteile

1 Verbindliche, zu genehmigende Bestandteile des Gestaltungsplans sind: - Situationsplan 1:500 - Sondernutzungsvorschriften 2 Erläuternde Grundlagen des Gestaltungsplans sind: - Landbeanspruchung 1:200 - Planungsbericht

Art. 3 Perimeter

1

Der Geltungsbereich des Gestaltungsplans umfasst die im Plan bezeichnete Perimeterfläche.

2

Die Perimeterfläche wurde wie im Plan bezeichnet in den Teil A und den Teil B unterteilt.

Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung

1 Soweit mit dem Situationsplan und den zugehörigen Sondernutzungsvorschriften nicht abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gebenstorf, insbesondere die Vorschriften der Dorfzone.

Vorbehalten bleibt die übergeordnete Gesetzgebung des Kantons und des Bundes, insbesondere die einschlägige Bau-, Planungs- und Umweltschutzgesetzgebung. 2

Art. 5 Ausnahmen

Geringfügige Abweichungen vom Gestaltungsplan können vom Gemeinderat bewilligt werden, sofern die Qualität der künftigen Überbauung gewahrt bleibt.

Bau- und Gestaltungsvorschriften für Perimeter Teil A

Art. 6 Baufelder

Hochbauten sind ausschliesslich innerhalb der bezeichneten Baufelder (1 + 2) zulässig. Die Begrenzungen der Baufelder gelten als Baulinien und ersetzen die zonengemässen Grenzabstände sowie die gesetzlichen Strassen- und Waldabstände. Die bestehenden Bauten dürfen abgebrochen werden.

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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondern utzungsvorschriften

Art. 7 Gerber+Partner

5210 VVindisch

Aufenthaltsbereiche

Innerhalb der im Situationsplan grün bezeichnete Fläche sind gemeinschaftlich nutzbare Spielund Aufenthaltsbereiche im Umfang von mindestens 15% der anrechenbaren Bruttogeschossflächen zu erstellen. Sie sind nach den neusten Erkenntnissen über kindergerechte Wohnumfelder und den verschiedenen Altersgruppen entsprechend auszustatten.

Art. 8 Erschliessung

Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Dorfstrasse über den Küngenwinkel und den alten Kirchweg.

Art. 9 1

Parkierung

Die erforderlichen Abstellplätze sind unterirdisch zu erstellen.

2 Die Lage der Ein- und Ausfahrt in die Tiefgarage ist im Situationsplan festgelegt. Die Rampe ist sorgfältig in die Umgebung einzupassen und teilweise zu überdecken. 3 Oberirdische Abstellplätze sind nur für Besucher und nur innerhalb des blau markierten Bereiches zulässig.

Art. 10 Kulturobjekt

Das bestehende Kulturobjekt (Brunnen) ist zu erhalten. Eine allfällige Versetzung darf nur in unmittelbarer Nähe erfolgen.

Art. 11 1

Gestaltung von Bauten und Anlagen

Bauten und Anlagen sind sorgfältig zu gestalten und aufeinander abzustimmen.

Die Ostfassade des Hochbaus auf Baufeld 2 muss, damit keine monotone Fassade entsteht, gegliedert werden. Dazu darf für vorspringende und für Wohnzwecke nutzbare Gebäudeteile das Baufeld auf einem Drittel der Fassadenlänge bis 1.50m überschritten werden. 2

Vorschriften für Perimeter Teil B

Art. 12 Erschliessung, Qualität Überbauung

1 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab der Dorfstrasse über den Hölibachsteg. 2 Die Qualität der Überbauung und die genaue Ausbildung der Erschliessung muss in einem nachfolgenden Gestaltungsplanverfahren sichergestellt werden.

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Gebenstorf: Gestaltungsplan Küngenwinkel Sondernutzungsvorschriften

Gerber+Partner 5210 VVindisch

Schlussbestimmungen

Art. 13 Inkrafttreten / Änderung und Aufhebung

1 Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 2

Die Änderung oder Aufhebung erfordert das gleiche Verfahren wie der Erlass.

3577 — 02 Mai 2010

Gerber + Partner Bauingenieure und Planer AG 5210 VVindisch

Projekt-Nr. 3577

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