Erschliessungsplan Hägeler
Special-use plan · Remetschwil
Document
- Number
- 2002-001563
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Remetschwil
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Oct 16, 2002
- In force since
- Oct 16, 2002
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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SNP-4039-2002-E.pdf
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Gemeinde Remetschwil Kanton Aargau
Erschliessungsplan Hägeler
gemäss $ 17 BauG
Baudepartement Kanton Aargau Abteilung Raumentwicklung
Situation 1:500
Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes: - Längenprofil Strasse Nr. 1
ÜBERSICHTSPLAN 1 :5'000
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Mitwirkungsbericht vom: _.a................. Vorprüfungsbericht vom: 27. Februar 2002 Öffentliche Auflage vom: 24. April 2002 bis: 24. Mai 2002
Beschlossen vom Gemeinderat am: 30. Juli 2002 ä
Der Gemeindeammann: meindeschreiber:
BHLM-
Genehmigung: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 16.Olktabeı 2002
Der Staatsschreiber: 22. März 2002
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Pi en INGENIEUR- UND VERMESSUNGSBÜRO [Z Dipl. Ing. ETHISIA, pat. Ing. Geometer
‚Aarauerstrasse 89, 5200 Brugg
LEGENDE ZUM ERSCHLIESSUNGSPLAN
1. Genehmigungsinhalt rot Strassen- und Sockellinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
Baulinien aufzuheben
-H-H--
hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B Knotensichtweite A
Perimeter des Erschliessungsplanes
2. Orientierungsinhalt
er Dahl — , iplauı rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum eRDaum, blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum PN EEK NIEREN rot Baulinie aus Vorlage Gestaltungsplan Dorfkern
bestehende Strassen/\Vege
een hellgelb Erschliessungsstrassen ES
Bestehende Leitungen
ER N Schmutzwasser Sauberwasser un une zn. Wasser
a deehr li. zhır, u Swisscom
Ei re A E u Cablecom
EW
neue Leitungsführung (generell)
Schmutzwasserleitung
ea er Sauberwasserleitung
En ke Wasserleitung
7 277 Elektrische Erschliessung mit Trafostation
Wettstein Karl 1912 \ 5065m? (8343m?)
028-4081 20/10 jE Gate fi
3PI. 110955 >
2075
4081
2422
6 Wettstein Gerhard 1933 7433m? (12645m?) 5 x
Miteigentum Wetfstein\Gerhard 1933 Wettstein Franziska 19 145m (2510m°)
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
16. Oktober 2002
Art. Nr. 2002-001563
Gemeinde Remetschwil; Erschliessungsplan "Hägeler"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
30. Juli 2002 27. Februar 2002 24. April – 24. Mai 2002 30. Juli 2002 28. August 2002 9. September 2002
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 10. September 1996 . 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Das zu erschliessende Gebiet Hägeler ist der W2-Zone (mit Sondernutzungsplanpflicht) zugeteilt und liegt abseits von Kantonsstrassen zwischen überbauten Flächen. Der vorliegende Erschliessungsplan deckt den östlichen Teil des zu erschliessenden Gebietes ab, über den westlichen Teil wird zu einem späteren Zeitpunkt ein Erschliessungsplan erarbeitet. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan (Situation 1:500) Längenprofil
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Das Erschliessungskonzept sieht eine Verbindung zwischen der Hägelerstrasse und der Buchslistrasse vor. Dadurch wird eine etappenweise und landsparende Überbauung im Bereich des Planungsperimeters ermöglicht. Die im Erschliessungsplan "Hägeler" vorgenommenen Festlegungen sind situationsgerecht und sind mit den übergeordneten Plänen und Vorschriften vereinbar. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Hägeler" der Gemeinde Remetschwil vom 30. Juli 2002 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen.
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6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 5453 Remetschwil Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber: