Erschliessungsplan Lee - Im Winkel

Special-use plan · Moosleerau

Document

Number
2008-000521
Kind
Special-use plan
Commune
Moosleerau
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Apr 23, 2008
In force since
Apr 23, 2008

Map

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Text

SNP-4277-2008-E.pdf

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Legende zum Erschliessungsplan

1. Genehmigungsinhalt

rot Strassen - / Sockellinien (Enteignungsrecht nach 8132 BauG)

Te rot Baulinie für Hauptbauten / Baulinie für Gewerbe EG und Wohnen =-—- —- — rot Baulinien für Klein- und Anbauten

braun Ein und Ausfahrtsbeschränkung; Zu- und Wegfahrt nur auf der

im Plan gekennzeichneten Anschlüssen rot Tiefgaragenzufahrt braun Verkehrsberuhigungsmassnahmen 427503054 gelb Erschliessungsrichtung; die genaue Lage wird im

Baubewilligungsverfahren festgelegt

BIK — blau Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

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hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein

2. Orientierungsinhalt

gelb Erschliessungsstrasse ES / Zufahrt

grau bestehender Gehweg Ä 531 = hellgrau bestehende Strassen / Wege FL

braun bestehende Bauten

dunkelgrau Gebäude gemäss Gestaltungsplan Ziff. 2.2b (Kernzonendetailplan)

427503075 e \ x & rot Gebäude gemäss Gestaltungsplan Ziff. 2.2a (Kernzonendetailplan) 37 —.

bestehende Ein- und Ausfahrten

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan

violett Gemeindegrenze

grau Neubauten NINIROKEREENNN blau rechtskräftiger Baulinienbereich mit Datum (GP Kernzonendetailplan) RRSSCHHIRIRITEN blau rechtskräftige Zwangsbaulinie mit Datum (GP Kernzonendetailplan) << >» blau Vorgesehene Haupffirstrichtung

427503076

8080088090088 grau Perimeter / Erschliessungsplanbereich

Kanton Aargau Gemeinde Moosleerau

Erschliessungsplan "Lee-Im Winkel"

Kanton Aargau gemäss $ 17 BauG Departement

Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung

Situationsplan 1:500 Genehmigung

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Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes:

- Bericht (Orientierungsinhalt)

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53

25

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Mitwirkungsbericht vom: 8. Januar 2008

Vorprüfungsbericht vom: 21. August 2007

Oeffentliche Auflage vom: 19. Oktober 2007 bis: 18. November 2007 Beschlossen vom Gemeinderat am: 8. Januar 2008

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Der Gemeindeammann:

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Der Gemeindeschreiber:

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Genehmigung Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 23. Apn! 200° Der Staatgschr£iber: : j 5600 Lenzburg 5703 Soon 5734 Reinach Sägestr. 6a Seetalstr. 79 Marktplatz 2 Telefon: 062 / 888 10 50 Telefon: 062 / 769 71 40 Telefon: 062 / 765 40 00 Telefax: 062 / 888 1070 Telefax: 062 / 769 7150 Telefax: 062 / 765 40 99 Flury Ingenieurunternehmung AG Plan Nr. 8.5054.003 | Reinach Erg.: Juni 2007

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25

Dipl. Ingenieure ETH / SIA R B 38 Planer, Pat. Ingenieur Geometer Format 630 x 600 | Seon, im Dez 2006 Erg.: September 2007 O 541 www.fluryag.ch [email protected] Gez. ac/ma | Gepr. P 4 | rä |Erg.:

Filename: Situation_500werkigd ? Plottdatum: 10.01.2008

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

23. April 2008

Nr. 2008-000521

Gemeinde Moosleerau; Erschliessungsplan "Lee - Im Winkel"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

8. Januar 2008 21. August 2007 19. Oktober bis 18. November 2007 8. Januar 2008 6. Februar 2008 12. Februar 2008

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 30. August 2006. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Die Gemeinde Moosleerau verfügt in der Kernzone über einen Kernzonen-Detailplan 1:1'000, genehmigt vom Regierungsrat am 1. November 1995. Bei der Revision der Nutzungsplanung hat die Gemeinde diese Bestimmungen unverändert übernommen. Auf der Parzelle Nr. 27 soll eine Arealüberbauung mit 3 Mehrfamilienhäusern und einem Wohn- und Geschäftshaus realisiert werden. Im Baubewilligungsverfahren wurde festgestellt, dass die bestehende Strasse "Im Winkel" für die zukünftige Erschliessung dieses Gebiets nicht genügt. Im Erschliessungsplan werden der Bereich der Strassenerschliessung (Breite 4.50 bis 5.50 m) sowie die Bauabstände ab Strassenrand festgelegt. Zusätzlich zur Baulinie für Hauptbauten wird eine Baulinie für Klein- und Anbauten im Abstand von 2.00 m aufgenommen. Weiter werden Bereiche für Verkehrsberuhigungsmassnahmen sowie der Bereich der Tiefgaragenzufahrt festgelegt.

Versand: 28. April 2008

-2-

Das geplante Wohn- und Geschäftshaus entlang der Kantonsstrasse K 108 steht im Widerspruch zu den rechtskräftigen Bestimmungen des Kernzonen-Detailplans. Die Strassenraumgestaltung sowie allfällige Teiländerungen dieses Plans werden im Zusammenhang mit der Konkretisierung des geplanten Wohn- und Geschäftshauses überprüft und in einem späteren Verfahren festgelegt. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:  Erschliessungsplan Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Der Erschliessungsplan "Lee - Im Winkel" regelt die Erschliessung für das nördliche Baugebiet westlich der K 108 (Luzernstrasse). Die Lage der zukünftigen Strasse wird mittels Strassenlinien gesichert. Entlang der K 108 wird eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung aufgenommen. Die eingetragene Sichtzone bei der Ausfahrt zur K 108 entspricht der Grundlage der VSS-Norm. Die Festlegungen im Erschliessungsplan sind situationsgerecht und mit den Vorgaben des Baugesetzes vereinbar. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Lee - Im Winkel" der Gemeinde Moosleerau vom 8. Januar 2008 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

-3-

Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrats kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Verteiler  Gemeinderat, Hubelstrasse 220, 5054 Moosleerau  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Abteilung Verkehr BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: