Erschliessungsplan Baumgartenacker
Special-use plan · Villmergen
Document
- Number
- 1980-002052
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Villmergen
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Oct 28, 1980
- In force since
- Oct 28, 1980
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Villmergen with its building zones.Open the full map
Files
SNP-4080-1980-E.pdfOpen in a new tab
Text
SNP-4080-1980-E.pdf
Read by text recognition from a scanned file: it can contain errors.
KANTON AARGAU GEMEINDE HILFIKON
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN BAUMGARTENACKER
BAULINIENPLAN 1:500
Y
6 f BR Ä
Verfasser
Datum i Entw. Gez. W. WEBER, DIPL.ING. | Februar 1980 _|PMurmann | P Murmann degger) 60 x 105
Ersetzt Planvom ____—— |Ueberholt durch Plan vom _— — — Nr. Nr. 14.4.
Show the full text
bis __14.5.80
2403/11
Oettentliche Planauflage vom
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am __12.6.80
Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber
RRB-Nr. ZO5X vom: $ Nr. AIEO
Im Auftrage des Grossen Rates Der Siaatsschreiber:
Erläuterungen zum kommunalen UVeberbauungsplan
Zeichen Farbe Text £
I. Das Genehmigungsverfahren Das Genehmigungsverfahren bezieht sıch auf die nachstehend aufgeführten Linien und Flächen
GR.027.6. I9el i er 2, De Vom Grossen Ra: nder Regierungsrat genehmigte Baulinien ee Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) blau Aufzuhebende Weglinien {rot durchgestrichen) ie Tat Zu genehmigende Baulinien Be PN ie Zu genehmigende Weg- und Sockellinien Be en To Projektierte Baulinien, die noch nıcht genehmigt werden sollen L Dee en ji zn. 000 Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen een ana de I] F=j We te en u sn er Schalte Sicht!inien als Begrenzung der Sichtzonen Rn a a % IS ERTEedE ; beiintas Sichtzone. Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzanen freizuhalten. Es dür —/ fen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfriedigungen oder andere Ania- UL gen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60 m bis 3.00 m über Fahrbahn frei bleiben. Vereinzeite nochstämmige Bäume können unter der Dadın 00 U a BEE a BEE Bu un = es gung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mındestens 3.00 m aufgeschniiten wird, zugelassen werden --(@ >» —— {oo grün Austritts- und Ausfahrverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan fest- == Se gelegten Weganschlüssen zugelassen Die dieser Beschränkung unterworfenen Sirecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. — >» ne braun Ausfahrverbot.
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sınd für Fahrzeuge jeder Art nur bei den ım Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind !ängs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten
2. Zur Orientierung
dunkelgrau. bestehende Wege
orange Sammelstrasse
gelb Erschliessungsstrosse
[I] violett Gehen im Radweg eo ., hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
a. feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
“ e 5, grün Bepflanzte Flächen:
— | on Bauzonengrenze mit Zonenbezeichnung
TEEN
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
28. Oktober 1980
Si/ek
Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihren Sitzungen vom 19. September und vom 3. Oktober 1980 gestützt auf S 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates die folgenden Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Wettingen; Aenderung Ligusterweg im Ueberbauungsplan "Klosterfeld" Windisch; Ueberbauungsplan "Winkel-Heumatten" Neuenhof; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Glärnischstrasse" Bellikon; Ueberbauungsplan "Bösmatt-Saum-Haldenächer" Lengnau; Ueberbauungsplan "Bodenstrasse" Eiken; Aenderung der Bauordnung und des Zonenplanes im Gebiet "Niederfeld" Eiken; Ueberbauungsplan "Niederfeld" Aarburg; Zonenplanänderung "Steinbillen" Niederrohrdorf; Zonenplanänderung "Bööli" Oberentfelden; Aenderung der Bauordnung Oftringen; Ueberbauungsplan "Gilamstrasse - Zofingerstrasse Peyerland - SBB-Linie Zofingen-Safenwil" (Aenderung und Ergänzung) Wettingen; Ueberbauungsplan "Isatz" Böttstein; Ueberbauungsplan "Hinterdorf" Kleindöttingen Endingen; Ueberbauungsplan "Ifang" (Baulinienplan Waldabstand) Hilfikon; Ueberbauungsplan "Baumgartenacker" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Hüsler" Rothrist; Zonenplan und Bauordnung
Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Präsident:
Show the full text
Staatsschreiber: