Gestaltungsplan Rossweid

Special-use plan · Sins

Document

Number
2006-000210
Kind
Special-use plan
Commune
Sins
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Feb 22, 2006
In force since
Feb 22, 2006

Map

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Text

SNP-4239-2006-E.pdf

Kanton Aargau

Gemeinde Sins

Kanton Aargau

Gestaltungsplan Rossweid

Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung

gemäss §21 BauG

Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile Genehmigungsinhalt Gestaltungsplan: - Situationsplan 1-500

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VERFASSER

a4D Architekten dipl. Architekten ETH / sia Limmatstrasse 204 - 8005 Zürich Te101 273 55 05 - Fax 01 273 55 06

ENTWURF:

clg

PLANNUMMER

54 _G_TI.01

ASSISTENZ:

jr

FORMAT B X H.

Al

ERSETZT PLAN VOM:

2 1.04.05

AUSGABEDATUM :

21 .1 2.2005

Mitwirkungsbericht vom:

25. Juli 2005

Vorprüfungsbericht vom:

30. September 2005

Öffentliche Auflage vom:

17. Oktober 2005

06.10.05

bis:

15. November 2005

Der

schreiber:

Beschlossen vom Gemeinderat am: 19. Dezember 2005 Der Gemeindeamman:

Genehmigungsvermerk:

Genehmigung durch den Regieru gsrat Aarau, den

22. -Telof tA A

zocC,

Der Stantsschreiber:

Gestaltungsplan "Rossweid'

Sondernutzungsvorschriften

Art. 1 Zweck des Gestaltungsplanes

1

Der Gestaltungsplan 'Rossweid' soll eine dichte Überbauung an zentraler Lage in Sins ermöglichen, die haushälterische Nutzung des Bodens, sowie die einfache und zweckmässige Erschliessung sicherstellen. Die Überbauung soll sich durch gute Anordnung der Bauvolumina und einheitliche Gestaltung der Bauten und Aussenräume gut ins Orts- und Landschaftsbild einfügen, sowie eine hohe Wohnqualität aufweisen.

Art. 2 Bestandteile des

Gestaltungsplanes

1 Rechtsverbindliche Bestandteile des Gestaltungsplans sind: - Situationsplan 1:500 - Sondernutzungsvorschriften

2

Planungsbericht, Schnittzeichnungen und Grundrissskizzen illustrieren das dem Gestaltungsplan zugrunde liegende Überbauungskonzept.

Art. 3 Planungsperimeter

Der Gestaltungsplan gilt innerhalb des im Situationsplan bezeichneten Gebietes.

Art. 4 Verhältnis zur

Grundordnung

1

Soweit diese Sondernutzungsvorschriften nichts Abweichendes festlegen, gelten die Vorschriften der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Sins. 2

Vorbehalten bleibt auch die kantonale und eidgenössische Bau-, Raumplanungs- und Umweltschutzgesetzgebung.

Art. 5 Erschliessung

Seite

Die Bereiche für die Zufahrten ab der Lettenstrasse sind im Situationsplan festgelegt. 2 Der Fussgängerzugang zu den einzelnen Baufeldern erfolgt über ein neu zu schaffendes Wegnetz. Dieses VVegnetz dient zusätzlich als beschränkte Notzufahrt. Die genaue Lage der Wege und Plätze wird im Bauprojekt festgelegt. 3 Westlich des Baufeldes C ist eine öffentliche Fuss- und Radwegverbindung zu realisieren. Die Verbindung ist mit einer Dienstbarkeit zu regeln. 1

Gestaltungsplan 'Rossweid'

Sondernutzungsvorschriften

Art. 6 Parkierung

1

Die Parkierung erfolgt in den überdeckten Sammelgaragen 1-IV. 2 Die Garagen müssen auf der Talseite natürlich belichtet und belüftet werden 3 Entlang der bestehenden Strassen und des geplanten Radweges können Besucherparkplätze in den im Situationsplan bezeichneten Bereichen oberirdisch angelegt werden.

Art. 7 Entsorgung

Die Entsorgung beschränkt sich auf die im Situationsplan festgelegten Sammelstellen. Diese sind mit der Überbauung zu Lasten der Bauherrschaft zu realisieren und möglichst harmonisch in die Umgebung und Überbauung zu integrieren.

Art. 8 Baufelder

1

Die maximale Ausdehnung der Hauptbauten ist durch die im Situationsplan festgelegten Baufelder begrenzt. Die Höhenlage/ maximale Gebäudehöhe der Hauptbauten (HB) und Attikageschosse (AK) ist im Situationsplan mittels Koten in Meter über Meer fixiert. 3 Die maximale Gebäudegrundfläche (GF) für die Hauptbauten ist im Situationsplan festgelegt. 4 . Klein- und Anbauten sowie Tiefbauten sind im ganzen Gestaltungsplanperimeter im Rahmen des übergeordneten Rechts zulässig.

Art. 9 Lärmschutz

Lärmempfindliche Räume des Baufeldes C müssen nach Westen hin orientiert werden.

Art. 10 Gestaltung der Volumina

Seite 2

1

Für Hauptbauten sind nur Flachdächer zulässig. Nicht als Terrassen benutzte Flachdächer der Hauptbauten sind extensiv zu begrünen. 2 Die Attikageschosse der Baufelder A beschränken sich auf maximal 1 00m2 und sind von allen Seiten der Baufeldbegrenzungen mindestens um 3m zurückzuversetzen.

Gestaltungsplan 'Rossweid'

Sondernutzungsvorschriften

Art. 11 Gestaltung der Aussenräume

Die durch die Bauvolumina gefassten Aussenräume sind als Begegnungs- und Aufenthaltsbereich durchlässig und einheitlich zu gestalten. Der Übergang zur südlichen angrenzenden Landwirtschaftszone ist fliessend auszubilden. Die genaue Gestaltung wird im Bauprojekt festgelegt. 2 Es ist eine Bepflanzung vorzusehen, die eine für das Aussenraumkonzept, sowie die Wegführung und Terrainsprünge unterstützende Wirkung erzielt.

Art. 12 Begutachtung

Der Gemeinderat kann Baugesuche durch eine unabhängige Fachperson auf Kosten der Gesuchsteller auf die Übereinstimmung und Vorschriften des Gestaltungsplanes prüfen lassen.

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Art. 13 Überbauungsplan

Schmiedeweid Letten

Mit Inkrafttreten des Gestaltungsplanes Rossweid wird der kommunale Überbauungsplan Schmiedeweid Letten vom 22. Dezember 1981 aufgehoben.

Art. 14 Inkrafttreten

und Änderungen

Dieser Gestaltungsplan wird vom Gemeinderat beschlossen und tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. 2Die Abänderung oder Aufhebung bedürfen des gleichen

Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.

Seite 3

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

22. Februar 2006

Art. Nr. 2006-000210

Gemeinde Sins; Gestaltungsplan "Rossweid"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

25. Juli 2005 30. September 2005 17. Oktober – 15. November 2005 19. Dezember 2005 10. Januar 2006 16. Januar 2006

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 24. September 1996. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Das Planungsgebiet befindet sich am südlichen Bauzonenrand der Gemeinde Sins. Der westliche Teil liegt in der W3-, der östliche in der WG3-Zone. Das Areal, das heute durch einen Pferdebetrieb genutzt wird, umfasst rund 2 ha. Vorgängig zum Gestaltungsplan wurde für das zu überbauende Areal ein Studienauftrag durchgeführt. Der vorliegende Gestaltungsplan stützt sich weitgehend auf dessen Ergebnisse ab. Die Hauptzielsetzungen bestehen in der Sicherstellung einer einfachen, rationellen Erschliessung und Parkierung, einer der Topografie angepassten Anordnung der Baufelder sowie einer vorteilhaften Gestaltung der Aussenräume. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel:  

Situationsplan 1:500 Sondernutzungsvorschriften

Versand: 27. Februar 2006

-2-

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Die vorgenommenen Festlegungen im Gestaltungsplan Rossweid sind sachgerecht. Die Vorlage stellt eine gute Grundlage für die den örtlichen Verhältnissen angepasste Überbauung dar. Die Lage und Anordnung der Baufelder sowie die Festlegungen zur Umgebungsgestaltung ermöglichen eine gute Wohnqualität. Die Festlegungen zur Erschliessung des Areals für den motorisierten Verkehr und den Langsamverkehr sind situationsgerecht. Das von der Abteilung Tiefbau erarbeitete Kreiselprojekt ist korrekt in den Gestaltungsplan aufgenommen worden (Orientierungsinhalt). Der Kreisel soll im Sinne von § 90 BauG zulasten der Verursacher realisiert werden. Hierzu wird ein eigenes Verfahren durchgeführt. Es wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der hohen Verkehrsbelastung auf der Luzernerstrasse keine direkte Zufahrt von der K 125 zum Baufeld C erfolgen kann. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Rossweid" der Gemeinde Sins vom 19. Dezember 2005 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

-3-

3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Kirchstrasse 14, 5643 Sins  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Departement Finanzen und Ressourcen  Abteilung Landwirtschaft DFR  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: