Einspracheentscheid Parzelle 277

Static forest boundary · Sarmenstorf

Document

Kind
Static forest boundary
Commune
Sarmenstorf
Canton
Aargau
Level
Cantonal
Approved by
AW
Adopted
Aug 6, 2020
In force since
Aug 6, 2020

Map

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Text

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KANTON AARGAU

EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID 276 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Kartenherstellung: MLC2

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Km

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0.01

Stand: 02.04.2020

Massstab: 1:500

Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal

Gemeinde: Sarmenstorf Öffentliche Auflage: keine

Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

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Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

Marcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 02.04.2020

Quellen: Abteilung Wald des Kantons Aargau

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