Einspracheentscheid Parzelle 168

Static forest boundary · Leuggern

Document

Kind
Static forest boundary
Commune
Leuggern
Canton
Aargau
Level
Cantonal
Approved by
AW
Adopted
Jan 21, 2021
In force since
Jan 21, 2021

Map

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WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald

N BEE „io? Nassstab: 1:500 A Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt

L_] Parzelle E Waldareal

Gemeinde: Leuggern

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Rechtsschutz:

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfeiderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

Gemäss & 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

arcelMurri, Stellvertretender Abteilungsleiter

Aarau, 21.01.2021

Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs