KNP Landstrasse
Land-use plan · Aargau
Document
- Number
- 0177
- Kind
- Land-use plan
- Subkind
- Land-use planning, transport department (AVK)
- Canton
- Aargau
- Level
- Cantonal
- Authority
- Abteilung Raumentwicklung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Feb 16, 1954
- In force since
- Nov 20, 1996
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
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KNP-1954-0177-E.pdfOpen in a new tab
Text
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
20. November 1996
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Art. Nr.
2396
Gemeinde Döttingen; Erschliessungsplan "Areal Oberle + Hauss AG"; Genehmi gung; Auftrag an Staatskanzlei
Baudepartement/Vortrag vom 7. November 1996
Beschluss:
1. Es wird festgestellt, dass die zu genehmigende Baulinie auf Parzelle Nr. 79 bereits rechtskräftig festgelegt ist und daher von der Genehmigung ausgenommen wird. 2.
Im übrigen wird der Erschliessungsplan "Areal Oberle + Hauss AG" der Gemeinde Döt tingen vom 16. September 1996 genehmigt 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
Protokollauszug (mit Bericht vom 7. November 1996 der Abteilung Raumplanung) - Gemeinderat, 5312 Döttingen - Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei Staatsschreiber:
Kommunaler Nutzungsplan, der den ursprünglichen kantonalen Nutzungsplan ändert
Versand:
2 6. NoV. 1995
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung: 12. Juli 1995
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Art. Nr.
1584
Gemeinde Döttingen; Gestaltungsplan „Tütschareal" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei
BaudepartementNortrag vom 27. Juni 1995 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Gestaltungsplan „Tütschareal" mit Sondernutzungsvorschriften der Gemeinde Döttingen vom 8. Mai 1995 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 27. Juni 1995 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat 5312 Döttingen - (4) Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber:
Kommunaler Nutzungsplan, der den ursprünglichen kantonalen Nutzungsplan ändert
14. März 1978
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Art. 451 -452
37. Sitzung
Dienstag, 14. März 1978,14.00 Uhr
Vorsitzender:
Beda Humbel, Notar, Birmenstorf
Protokollführer:
Dr. Hans Suter, Staatsschreiber
Stenograph:
Lie. oec. Werner Boßhard
Präsenz:
Anwesend 165 Mitglieder Abwesend mit Entschuldigung 30 Mitglieder, ohne Entschuldigung 5 Mitglieder.
451 Besuch des Büros des Landrates Baselland; Begrüßung
Hr. Vorsitzender: Ich begrüße, sehr erfreut, das Büro des Landesrates des Kantons Baselland, das heute Nachmittag unseren Verhandlungen folgen wird. Die Delegation des 80 Mitglieder zählenden Parlamentes rmseres Nachbarkantons wird von Landratspräsident Peter Bueß, Itingen, angeführt. Weiter sind anwe send: der Vizepräsident des Landesrates, Herr Mar kus van Baerle, Reinach, die Büromitglieder Frau Anni Hofstetter, Reinach, Frau Dr. Dora Hofstetter, Reinach, Frau Dr. Liselotte Witschi, Lauwil, und Herr Dr. Jacques Dreyer, Aesch. (Beifall) Auch den Landschreiber, Herrn Fürsprecher Franz Guggisberg, heißen wir herzlich willkommen. Das Landrats büro erwidert den Besuch unseres Ratsbüros vom 5. September des letzten Jahres in Liestal. Der Ge genbesuch ehrt unser Parlament, insbesondere im Jubiläumsjahr «175 Jahre Kanton Aargau» nach dem Motto: Kennen lernen auch über die Kantons grenzen hinaus. Wir wünschen imseren Parlamentskolleginnen und -koliegen aus dem Kanton Baselland, mit dem der Kanton Aargau 34 Kilometer gemeinsame Grenze hat, im Jubiläumskanton einige interessante und an genehme Stunden.
452 Interpellation Faul Rehmann, Kaisten, vom 8. November 1977 betreffend RechtssteUung des Pa tienten; Beantwortung und Erledigung
(Siehe Art. 262 hievor)
Hr. Regierungsrat Dr. Hans Jörg Huber: Der Regie rungsrat hat sich erst an der gestrigen Sitzung mit diesem Geschäft befassen können. Daher konnten wir Ihnen die schriftliche Antwort nicht mit der Großratspost zustellen. Ich habe veranlaßt, daß die Antwort heute morgen verteilt wird. Ich glaube in Ihrem Sinne und im Sinne der rationellen Parla mentsarbeit zu handeln, wenn ich den Text nicht verlese, sondern Ihnen aus der schriftlichen Antwort nur ein Resumé mündlich vortrage. (Regierungsrat Dr. Huber trägt mündlich ein Resu mé aus der schriftlichen Antwort vor). '■ ii
Die schriftliche Antwort des Regierungsrates lautet: 1. Grundsätzliches 586
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Kantonaler Nutzungsplan, der den ursprünglichen KNP ändert
1.1. Die Aktualität des Themas: Jeder Mensch, ob gesund oder krank, hat Bedürf nisse, die in einer hierarchischen Wertigkeit zuein ander stehen. Es handelt sich dabei um physiolo gische Bedürfnisse, Sicherheitsbedürfnisse, soziale Bedürfnisse, Wertschätzungsbedürfnisse und schließ lich Bedürfnisse nach SelbsterfüUung. Die Bedürfnisse des einzelnen Menschen schaffen Begehren, Wünsche, Erwartungen. Der in seinem geistig/seelischen oder körperlichen Wohlbefinden gestörte Mensch hat von Natur aus das Bedürfnis nach Sicherheit, nach Gesundheit. Das Instandstellen des gestörten Wohlbefindens erwartet er von einem Sachverständigen, in der Regel einem Arzt. Mit dem Aufsuchen des Arztes begibt sich der Ein zelne in die Patientemolle. Die Befriedigung seiner Bedürfnisse wird jetzt nicht mehr von ihm allein, sondern in erster Linie von den Sachverständigen und deren Institutionen wahrgenommen. 1.2. Das Recht des Patienten auf ärztliche Behand lung: Hier stellt sich die Frage nach dem Recht des Patienten auf ärztliche Behandlung, nach dem Recht t! auf Wiederherstellung des gestörten Wohlbefindens. Nach den Art. 84 und 85 der aargauischen Staats verfassung hat der Kanton das Gesundheitswesen unter Mitwirkung der Gemeinden zu ordnen und zu überwachen. Dieser Pflicht ist der Kanton Aargau mit dem Erlaß des Gesundheitsgesetzes und der Folgegesetzgebung nachgekommen. Im § 17 des Gesundheitsgesetzes wird statuiert, daß 'i sämtliche im Aargau praktizierenden Medizinalper- I sonen innerhalb ihres Wirkungskreises, soweit mög- i. lieh, jedem, der ihrer Dienste bedarf und sie darum anspricht, jederzeit zur Hilfeleistung verpflichtet sind. Mit dem heute schon im Kanton Aargau bestehenden Netz von freipraktizierenden Aerzten, . welches sich in den nächsten Jahren in Folge der . vermehrten Medizinerausbildung zweifelsohne noch ] verdichten wird, ist und wird es jedem Kantonsein- 1 wohner möglich sein, sich in ambulante ärztliche Behandlung zu begeben. jj Gemäß § 2 des Spitalgesetzes vom 19. Oktober 1971 J errichtet und unterhält der Kanton Aargau die Kan- 1 tonsspitäler in Aarau und Baden sowie die Psychia- I trische Klinik Königsfelden. Diese öffentlichen An- 1 Stalten des Kantons sind zweifelsohne dem Grund- I Satz der rechtsgleichen Behandlung verpflichtet. J Nach geltendem Organisationsdekret für das Kan- 1 tonsspital Aarau wie auch nach dem im Entwurf |
Art. 452 vorliege”'^®*^ Organisationsdekret für die Kantons
spitäler Aarau und Baden «stehen die Kantonsspitäjer allen Kantonseinwohnern zur Verfügung». Vor ausgesetzt, daß sich eine Hospitalisation überhaupt als notwendig erweist, kommt diesen Personen ein Anspruch auf Zulassung und Benützung dieser Spi täler zu. Aber auch außerhalb des Kantons wohnende Kranke können in die Kantonsspitäler aufgenommen werden, sofern Platz vorhanden ist und durch ihre Zulassung die Kantonseinwohner nicht beeinträch tigt werden.
14. März 1978 2.2. Die ambulante Behandlung (Arztvertrag): Das privatrechtliche Behandlungsverhältnis des Pa tienten zum freipraktizierenden Arzt bezeichnet man als Arztvertrag. Er untersteht in allen Teilen den Bestimmungen des entgeltlichen Auftrages. Danach hat der Arzt die Behandlung des Patienten getreu und sorgfältig nach dem Willen des Patienten und grundsätzlich persönlich auszuführen. Der Patient seinerseits schuldet dem Arzt für seine Mühewaltrmg ein entsprechendes Entgelt, das sich bei keiner anderweitigen Vereinbarung zwischen Arzt und Pa tient nach den vertraglichen Regelungen zwischen Krankenkassenverband und Aerztegesellschaft oder aber beim vertragslosen Zustand nach dem gestützt auf Art. 22bis KUVG durch den Regierungsrat er lassenen Rahmentarif zu bemessen hat.
Für die Regionalspitäler, welche größtenteils privat rechtlich organisiert sind, besteht zwar keine for melle, rechtssatzmäßig verankerte Pflicht zur Auf nahme von sämtlichen Einwohnern des Kantons. Es läßt sich jedoch eine derartige Pflicht aus der Bezahlung von bedeutenden Staatsbeiträgen an Bau und Betrieb dieser Spitäler ohne weiteres ableiten. 2.3. Die stationäre Behandlung (Spitalvertrag): Die Ausschüttung der Staatsbeiträge an die Regional- Das Behandlungsverhältnis des Patienten zum privaSpitäler ist an die selbstverständliche Bedingung ge- ' ten oder öffentlichen Spital bezeichnet man als knüpft, daß sie alle potentiellen Patienten des Kan Spitalvertrag. Leistungsinhalt sind die medizinische tons im Rahmen ihrer Leistungsfähigkeit rechts Behandlung, Pflege und Fürsorge gegenüber dem gleich behandeln und pflegen. Patienten, die Unterkunft und Verpflegung, sowie andere Nebenleistungen, wie z. B. die Verwahrung 2. Das medizinische Behandlungsverhältnis eingebrachter Sachen des Patienten. Die Rechnungs stellung für die erwähnten Leistungen von Seiten 2.1. Das Selbstbestimmungsrecht des Patienten: der Spitäler erfolgt bei den Kantonsspitälern für Primär ist festzuhalten, daß grundsätzlich jeder Pa sogenannte «Selbstzahler» gestützt auf das Dekret tient frei ist in der Wahl der Arztes oder dejs Kran über die Taxen in den kantonalen Krankenanstalten kenhauses. Es ist dem Patienten überlassen, wel (Taxdekret) vom 3. Dezember 1974 bzw. auf die chen Arzt oder welches Krankenhaus er zur Behand entsprechenden Taxordnungen der einzelnen Regio lung aufsuchen will. Im Krankenhaus selbst hat der nalspitäler. Die Rechnungstellung für Kassenpatien Patient jedoch keinen Anspruch auf Behandlung ten erfolgt gemäß den nach Art. 22q“ater kUVG durch einen bestimmten Arzt. Der Krankenhaus- abgeschlossenen Verträgen zwischen den einzelnen träger hat lediglich sicherzustellen, daß sämtliche Krankenanstalten und dem Krankenkassenverband. Patienten lege artis behandelt werden. 3. Beschwerdemöglichkeiten Ferner steht den Patienten grundsätzlich das Recht zu, über den vorzunehmenden medizinischen Ein Ausgangspunkt ist das subjektive Empfinden des griff selbst zu bestimmen. Da wahre Selbstbestim Patienten, er sei in seinen Rechten verletzt wor mung jedoch umfassende Kenntnisse über die Folgen den, sei es durch falsche Behandlung, sei es durch einer bestimmten Entscheidung voraussetzt, ist der falsche Rechnungsstellung oder aber daß dem Patien Arzt verpflichtet, den Patienten vor der Vornahme ten die Aufnahme in ein öffentliches Spital versagt eines medizinischen Eingriffes über die Diagnose, wurde. Konkret lautet die Frage: «Wie kann sich die beabsichtigte Behandlung und ihre typischen der in seinen Rechten vermeintlich oder tatsächlich Gefahren aufzuklären. Nach schweizerischer Ge verletzte Patient wieder ins Recht setzen, wie kann richtspraxis muß der Arzt zwar nicht über äußerst er sich wehren gegen Arzt oder Krankenhaus, wo seltene Risiken sprechen. Auch auf durchschnitt kann er Ideen und Wünsche anbringen?» liche, mit jeder ärztlichen Behandlung mögliche Ge 3.1. Grundsatz: fahrenquellen braucht er nicht hinzuweisen. Erst Wenn eine bestimmte Behandlungsmethode das Grundsätzlich ist festzuhalten, daß jeder Patient das durchschnittliche Maß an Gefahrenquellen über Recht auf Rücksprache mit dem behandelnden Arzt steigt, ist der Arzt zur Aufklärung verpflichtet. Hier oder den verantwortlichen Organen der einzelnen hat der Patient das Recht zu entscheiden, ob er Spitäler hat. Es ist nicht nur wünschenswert, sondern sich dem Eingriff aussetzen will oder nicht. Aber auch sinnvoll, wenn vorerst versucht wird, Miß auch hier gibt es neben dem Grundsatz der Auf stände, Mißverständnisse und Mißtrauen durch ge klärungspflicht Einschränkungen. Sie hat zu unter genseitiges Gespräch aus der Welt zu schaffen. Kann bleiben, wenn sie den Patienten in unheilbarer Wei keine Einigung erzielt werden, stehen folgende se schädigt, oder in Notfällen, etwa bei Bewußt- Rechtsmittelwege offen: ^sigkeit des Patienten oder bei Erweiterung des Operationsplanes während des Eingriffes. In jenem 3.2. Bei den Kantonsspitälern und privatrechtlichen Palle hat der Arzt selbst zu entscheiden, wie viel Regionalspitälem: '^ufklärung für den Patienten wünschbar und rich- 3.2.1. Schutz des Anspruchs auf Aufnahme und wg ist. optimale Pflege: 587
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14. März 1978
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Kanton neben der Beitragsleistung gemäß § 3 zusätz lich die Leistung des Bundes.» Wir haben aufgrund dieses Gesetzes 1200 Wohnungen subventioniert, haben zugesichert, daß diese Subventionen während 20 Jahren bezahlt werden. Nun sagt man einfach, es werde nicht mehr in dieser Höhe subventioniert. Zugegeben, das ist eine Verfügung des Bundes. Mit den Sparmaßnahmen hat er willkürlich diese Reduk tion beschlossen. Aber im aargauischen Gesetz, das ein Anschlußgesetz an das Bundesgesetz ist, hat man schon damals die Möglichkeit gesehen, daß die Subventionen des Bundes ausfallen könnten, und hat daher den § 4 ins Gesetz hineingenommen. Es verstößt fast gegen Treu und Glauben, jetzt zu sagen, dieser Paragraph gelte nicht mehr. Niemand im Volk würde das verstehen. Ich bin deshalb mit der Antwort des Regierungsrates nicht einverstanden. Der Kanton sollte aufgrund des genannten Gesetzes einen Nachtragskredit verlangen, oder er sollte, weil die Limite auf 18 Mio Franken gesetzt ist (gebraucht wurden 16 Mio Franken), durch Gesetzesänderung die Limite in § 6 erhöhen. Eine allgemeine Bemerkung: Als beim Bund diese Gesetzesänderungen zur Diskussion standen, habe ich ersucht, diese Subvention nicht zu streichen. Während Jahrzehnten, und vor noch nicht langer Zeit, wurde darüber diskutiert, mit welchen Metho den der Staat die Wohnungen verbilligen soll. Jetzt, wo man sparen muß, spart man an den Wohnungs subventionen, obwohl sie vorher als dringend nötig bezeichnet worden waren. Nötig sind insbesondere günstige Wohnungen für kinderreiche Familien und für Betagte. Die letzteren sind von der Kürzung des Bundesbeitrags ausgenommen, weil man fand, dort auch noch zu kürzen, ginge zu weit. Aber den kin derreichen Familien droht jetzt aufgrund dieser Ge setzesänderung eine Mietzinserhöhung. Das ist eine der Folgen, die das Volk jetzt aufgrund der unglück lichen Finanzpolitik der letzten Jahre zu tragen haben wird. Betroffen werden auch die Sozialversicherun gen, insbesondere die Krankenversicherung. Ich bin dankbar, daß aufgrund der Antwort auf meine Frage Nr. 1 jetzt die Sicherheit für alle Be teiligten vorhanden ist, daß die Gemeinde- und Kantonsbeiträge weiter bezahlt werden. - In bezug auf die Antwort auf die Frage 2 bin ich gar nicht befriedigt. Ich nehme die Antwort entgegen, aber wir werden uns überlegen, ob unverzüglich eine Motion einzureichen sei, um die Korrektur dieses Gesetzes zu erreichen.
ken. Gerade die Rezession hat gezeigt, wie stark Vertragsbindungen sind. Teilweise haben sie zu Kon kursen geführt. Es ist mir klar, daß der Kanton dem Bund in der Beziehung keine Vorschriften ma chen kann. Ich hoffe jedoch, daß der Kanton und die Gemeinden die vertragliche Abmachung in bezug auf den Wohnungsbau einhalten und daß den direkt Betroffenen nicht ein weiterer Schlag ver abreicht wird. Die momentane Zinsentwicklung hilft den Betroffenen, die Mehrbelastung besser zu tragen, ist doch zu erwarten, daß die Zinsen auf den 1. Juli auf etwa 7 % reduziert werden und somit die Aus wirkung der Bundeskürzung erträglich bleibt.
s Herrn Interpellanten nachkämen. Was Gesetzes erletzungen bedeuten, ist uns klar, besonders wenn '' an im Gesetz festgelegte Limiten überschreitet.
Hr. Jakob Peterhans, Sins: Für den Bund als Subventionsgeber dürfte die Angelegenheit des sozialen Wohnungsbaus rechtlich in Ordnung sein. Es gibt aber daneben eine menschlich-moralische Seite, der nicht Genüge getan ist. Für mich ist der Bund nicht mehr glaubwürdig, wenn er in den fetten Jahren für 20 Jahre Zinszuschüsse vertraglich zusichert und nun einfach gestützt auf die Abstimmung über die Sanierung der Bundesfinanzen die Vereinbarungen nicht mehr einhält. Die private Wirtschaft kann sich jedenfalls nicht eines finanziellen Engpasses wegen um vertragliche Abmachungen herumdrük-
Hr. Landammann Dr. Jörg Ursprung: Das Gesetz aus dem Jahr 1964 ist ein soziales Wohnbauförderungsgesetz, das zum Ziele hat, die Wohnungszinse zu verbilligen. Dieses Gesetz sagt, daß bei Wegfall der Bundeshilfe der Kanton die Bundesanteile zu übernehmen habe (§ 4). Aber im § 6 wird die kantonaie Hilfe auf 18 Mio Franken begrenzt. Dieser Betrag würde stark überschritten, wenn wir zu Lasten der kantonalen Kasse noch die zusätzlichen, inzwischen weggefallenen Bundeshilfen zu übernehmen hätten. Wir haben das genau geprüft. Wir würden das Gesetz übertreten, wenn wir den Wünschen
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Hr. Heinrich Buchbinder, Schinznach-Dorf: Es ist eigenartig, daß man die Schuld nun dem Bund zu schiebt. Die Partei des Vorredners gehört zu denen, die dem Bund die Mittel verweigert haben. Sie müssen jetzt nicht die Sache so darstellen, als ob das eine Ohrfeige des Bundes sei. Sie haben die Hand in die Richtung geführt, wie sie jetzt eben ausschlägt. Ich bin der Meinung, daß sich das Pro blem tatsächlich nicht nur juristisch, sondern auch menschlich stellt. Von daher drängt sich das auf, was unser Kollege Herbert Zehnder gesagt hat, näm lich daß man eine entsprechende Anpassung des Gesetzes vornimmt, abgesehen davon, daß das auch beschäftigungspolitisch zweifellos richtig wäre. Es ist klar, daß dann vielleicht da und dort das alte Lied angestimmt wird, das Volk wolle das nicht. - Schon heute vormittag hat man hier gesagt, das Volk wolle sparen. Aber man hat dem Volk einge redet, so müsse man vorgehen. Man ist ähnlich wie Zauberkünstler vorgegangen. Die legen vorher ein Ei in Ihre Tasche; dann manipulieren sie und neh men das Ei aus der Tasche heraus, und jedermann wundert sich, daß ein Ei drin ist. Etwas ähnliches haben Sie praktiziert: Sie haben im Volk eine Stim mung erzeugt, die Sie jetzt aus der Tasche ziehen und dergleichen tun, als ob Sie selber erstaunt seien, daß so reagiert worden ist. Ich möchte Sie bitten, gerade weil das zutrifft, was der Vorredner (CVF) gesagt hat, nämlich daß auch menschliche Probleme involviert sind, einem allfälligen entsprechenden Vorstoß der sozialdemokratischen Fraktion auf Anpas sung des Gesetzes zuzustimmen. Dann wird sich zeigen, wie weither es mit der großen Besorgnis ist, die einzelne Redner hier jeweilen über die mensch liche Seite von Problemen ausdrücken, die sie mitver schuldet haben.
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^55 Dekret über die Korrektion der Uerke in jer Gemeinde Kölliken; Genebmigung
(Vorlage des Regierungsrates vom 9. Januar 1978)
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14. März 1978
Abstimmung: Für den Eintretensantrag der Kommission: große Mehrheit. Detailberatung: Titel und Ingreß, §§ 1-4: Angenommen.
Schlußabstimmung: Für Annahme des Dekretsentwurfes: 112 Stimmen (Einstimmigkeit).
Hr. Theo Fischer, Hägglingen, Präsident der Kom mission für Gemeindebauvorschriften, Straßen- und Flußbau: Mit der Verwirklichung des im vorliegen 456 Kantonaler Ueberbannngsplan Verkehrssa den Dekret enthaltenen Projektes wird das noch nierung Döttingen-Klingnau, Neuanlage K 113 (T 5); bestehende unkorrigierte Zwischenstück der Uerke Genehmigung in Kölliken hochwassersicher saniert. Es handelt (Botschaft des Regierungsrates vom 20. Dezember sich dabei um eine Strecke von 1850 Meter Länge. , ' Das bestehende Flußbett erweist sich für die Auf 1977) nahme von großen Wassermengen, wie sie immer wieder bei starken Regenfällen anfaUen, als zu klein. Hr. Theo Fischer, Hägglingen, Präsident der Kom mission für Gemeindebauvorschriften, Straßen- und In den letzten Jahren kam es immer wieder zu Ueberflutungen, die hohe Sachschäden verursachten. Flußbau: Dieses Geschäft hat in der betroffenen Bevölkerung von Klingnau-Döttingen einiges zu re So ist die Uerke im Jahre 1977 zweimal über die Ufer getreten und hat, wie in den Jahren 1972 den gegeben und hat zu verschiedenen Aktionen geführt. Dies ist weiter nicht verwunderlich, wenn und 1973, erheblichen Schaden angerichtet. man die örtlichen Verhältnisse kennt und insbe Die Kommission ließ sich an einem Augenschein sondere werm man sich die lange Leidensgeschichte über die örtlichen Gegebenheiten und über das der geplanten Umfahrung von Klingnau vergegen Projekt an Ort und Stelle orientieren. Sie konnte wärtigt. Die Projekte für eine Umfahrung von Döt sich davon überzeugen, daß das bestehende Fluß tingen-Klingnau gehen auf Jahrzehnte zurück. Ver bett einer Sanierung bedarf und daß sich das aus schiedene Varianten standen schon zur Diskussion. gearbeitete Projekt gut in die Landschaft einpaßt. Daß eine Sanierung der Verkehrsverhältnisse im Das ausgearbeitete Projekt versucht den berechtigten Raum Klingnau dringend notwendig ist, wird von Anliegen des Naturschutzes Rechnung zu tragen. niemandem, auch nicht von den Gegnern der jetzt Es findet denn auch Zustimmung durch die zustän zur Diskussion stehenden Variante, bestritten. Der digen Naturschutzorganisationen. Die beiden Ufer Streit dreht sich einzig und allein um die Linien sind sehr stark mit Bäumen und Sträuchern be führung. stockt. Diese werden immer einseitig erhalten und die andere Seite wird nach Vollendung der Korrek Die jetzt vorgesehene Linienführung entlang der tion wieder angepflanzt. An der Linienführung des SBB-Linie erachtet die Kommission bei den gegebe Flusses werden keine allzu große Aenderungen nen Umständen als die beste Lösung, wenn sie vorgenommen. Auch wird versucht, mit naturge vielleicht auch nicht die optimalste ist. Sie bringt mässen Baumateriahen, mit Blocksteinschutz und nicht nur eine maximale Entlastung der Altstadt Kiessohle, den Eingriff in die Natur möglichst klein von Klingnau, sondern löst auf beste Art und Weise zu halten. Am untern Ende der Ausbaustrecke wird das Problem der Aufnahme des Verkehrs aus dem neu ein Biothop geschaffen. Während des Baues Surbtal. Auch in bezug auf die zu erwartenden Im wird ein Naturschutzfachmann als Baubegleiter ein missionen kann diese Variante verantwortet werden, werden doch in erster Linie Gewerbe- und Industrie gesetzt. gebiete betroffen, während die Wohngebiete 200In bezug auf die hydrologischen Verhältnisse und 300 Meter von der neuen Straße entfernt liegen. die Details des Projektes verweise ich auf die Bot Zudem wurde seitens des Departementes verspro schaft. Das Projekt basiert auf einer Hochwasser chen, daß die notwendigen Lärmschutzvorkehrungen menge von 27,7 m3 pro Sekunde bei SOjähriger beim Bau der neuen Straße getroffen werden. Die Ueberschreitungshäufigkeit. Die Gesamtaufwendungen Kommission kam nach eingehendem Studium des für die Korrektion belaufen sich auf 2,7 Mio Fran Projektes zu den hier kurz zusammengefaßten ken, wovon der Bund 25 % und die Gemeinde Kölli Schlußfolgerungen. ken 42 % übernehmen. Die entsprechende Aufstel lung finden Sie ebenfalls in der Botschaft. Die Die Kommission hat sich ihre Arbeit nicht leicht ^ustmimung seitens der Bundesbehörden wie auch gemacht. Bereits bei der Behandlung des Regional üer Genehmigungsbeschluß der Gemeinde Kölliken planes Zurzach ließ sie sich eingehend über die Ver liegen vor. Bei den in der Botschaft enthaltenen kehrsprobleme im Raum des untern Aaretales orien Terminen ist eine Korrektur vorzunehmen. Mit dem tieren. Gleichzeitig nahm sie eine Besichtigung im ®au kann Ende 1978 begonnen werden. Die Haupt Gelände vor und ließ sich an Ort und Stelle das arbeiten und ihr Abschluß werden ins Jahr 1980 Projekt der" Umfahrung Klingnau erklären. Schon damals, bei der Genehmigung des Verkehrsplanes, fallen. 591
14. März 1978
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Art. 456
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sprach sie sich einhellig für die vorliegende Um eines Ausbauprojektes. Im Rahmen der Projektaus arbeitung ist es ohne weiteres mögUch, daß gewisse fahrungsvariante aus. Bei der Beratung der vorlie genden Botschaft ließ sie sowohl die Gemeinderäte Wünsche der Bevölkerung von Klingnau, wie sie Klingnau und Döttingen als auch das Aktionskomi in einem Schreiben des Gemeinderates Klingnau tee für ein wohnliches Klingnau, das der vorgeschla an die Kommission enthalten sind, berücksichtigt werden können. Modifikationen im beschränkten genen Linienführung opponiert, zu Wort kommen. Sie mußte dabei feststellen, daß keine neuen we Rahmen hegen im Bereich des Möglichen. Die Aus arbeitung des Projektes und der Detailpläne wird sentlichen Argumente vorgebracht wurden, die ge so oder so in Zusammenarbeit mit den beiden gen die vorgesehene Linienführung sprachen und Gemeinden Klingnau und Döttingen erfolgen müs die nicht schon in Einsprachen, Eingaben und Reso sen. lutionen vorgetragen wurden. Zu diesen verschiede nen Argumenten nimmt die sehr ausführliche Bot Die Kommission beantragt Ihnen mit 10 : 0 Stim men, bei 3 Enthaltungen, dem Antrag des Regieschaft des Regierungsrates Stellung, sodaß sich eine rungsrates auf Seite 5 der Botschaft zuzustimmen. erneute Erläuterung an dieser Stelle erübrigt. Die Kommission kann sich voll und ganz den Ausfüh rungen des Regierungsrates anschließen. Dessen un Hr. Dr. Hugo Schumacher, Klingnau: Sie haben geachtet setzte sich die Kommission gleichwohl mit vom Kommissionspräsidenten die Leidensgeschichte den übrigen zur Diskussion stehenden Varianten, der «Umfahrung» Döttingen-Klingnau gehört. Gestat insbesondere mit der linksufrigen Aaretalstraße, aus ten Sie mir als ehemaligem Gemeindeammann von einander. Von den Gegnern der vorliegenden Ver Klingnau, der während der letzten acht Jahre in die kehrssanierung wird heute vor allem die Verwirk ser Angelegenheit an vorderster Front stand, einige lichung der linksufrigen Aaretalstraße propagiert. Ergänzungen. Wir haben hier ein Beispiel, aus dem Diese linksufrige Aaretalstraße müßte auf weiten es einiges zu lernen gibt. Es ist ein Beispiel dafür, Strecken neu angelegt werden, und sie wird ver wie es nicht sein sollte. Sie haben gehört, daß in schiedene Probleme im Raume Leuggern-Gippingen einer außerordentlichen Gemeindeversammlung im und Felsenau bringen. Diese Straße wird abschnitts letzten Herbst der Gemeinderat Klingnau, aller weise von den zuständigen Stellen im Detail studiert. dings mit einer hauchdüimen Mehrheit, beauftragt Die Verwirklichung wird ebenfalls abschnittsweise wurde, gegen diese Variante Stellung zu nehmen und vor sich gehen. Der durchgehende Bau dieser Straße sich für die Verwirklichung der linksufrigen Aaresteht jedoch in weiter Ferne; ein Vorziehen dieses talstraße in erster Priorität einzusetzen. Ich will Straßenstückes kommt bei den heutigen, insbeson nicht auf die verkehrstechnischen und planerischen dere finanziellen Verhältnissen kaum in Frage. Mit Aspekte der beiden Lösungen eingehen, ich will die der Verwirklichung dieser Straße sind, wie ange Vor- und Nachteile nicht erläutern, sondern viel deutet, große Probleme verbunden. Es kann heute mehr den Gründen nachgehen, die in Klingnau zum schon festgehalten werden, daß ihr von den direkt Malaise geführt haben. Es sind deren zwei. Betroffenen ebenfalls große Opposition erwachsen 1. Die Straße ist viel zu alt, ja uralt. 2. Sie ist wird. Ein weiteres Hinausschieben der Verkehrssanie mindestens in den Augen eines großen Teils der rung im Raum Klingnau bis zur Verwirklichung Klingnauer Bevölkerung zu großzügig geplant. der linksufrigen Aaretalstraße kann nicht verant wortet werden. Mit einem solchen Hinausschieben Zum Alter der Straße: Der Kanton wirkt unglaub wäre der Bevölkerung von Klingnau am schlechte würdig, wenn mehr als 30 Jahre von einer Straße sten gedient. Eine Beschleunigung der Projektierungs nur gesprochen wird. Die Grundeigentümer glaubten arbeiten für die linksufrige Aaretalstraße könnte nicht mehr daran, daß das Projekt verwirklicht wür- , nur in Frage kommen, wenn neue Verhältnisse ein de, und haben längs jenes Areals Wohnbauten er treten würden, wie z. B. Bau eines Hafens im Raum stellt. Der Baudirektor wird mir entgegnen, daß Klingnauer Stausee im Rahmen der Hochrheinschiff Streitigkeiten zwischen den Gemeinden Döttingen fahrt oder Bau eines neuen Rheinüberganges von und Klingnau Schuld daran seien. Man hat einmal Waldshut nach Full. Bis zu jenem Zeitpunkt wird gestritten; aber da waren wir beide noch nicht dabei, kaum mit einer Zunahme des überregionalen Ver nämlich als es darum ging, den Anschlußknoten, kehrs im Raum Klingnau-Döttingen zu rechnen sein. die Verbindung zur Unken Aareseite herzusteUen. Im Gegenteil kann damit gerechnet werden, daß Dieser Anschlußknoten mußte auf die Gemeinde ; mit der Vollendung der durchgehenden N 3 eine Klingnau verlegt werden, weil ein neuer AareüberEntlastung der Rheintal-Surbtalstrecke eintreten gang geplant war. Dieser Aareübergang ist, wie Sie wird. Die Kommission glaubt nicht, daß mit dem aus dem Straßenrichtplan und dem Verkehrsplan vorgesehenen Bau der Umfahrungsstraße mit zusätz der Region Zurzach gesehen haben, nicht meW lichem Verkehr zu rechnen ist. Die vorgesehene vorhanden. Der Knoten aber ist geblieben, nicb Umfahrungsstraße hat somit bis auf weiteres so zur Freude aller Klingnauer. - Im Jahre 1970 ha wohl den örtlichen wie auch den regionalen Verkehr die Gemeinde Klingnau eine Umprojektierung ver zu bewältigen. Erst in einer fernen Zukunft wird anlaßt. Daraus resultierte die heute vorgelegte Varian^' die linksufrige Aaretalstraße als Hauptverkehrsstraße Zugegeben, das benötigte Zeit. Aber im Jahr 197 im untern Aaretal zur Verfügung stehen. lag das Projekt auf dem Tisch, und erst heute befinden wir darüber. Es geht nicht an, Straße® Beim heutigen Beschluß geht es um die Genehmigung des Ueberbauungsplanes, nicht um die Genehmigung Projekte jahrzehntelang zu verschieben. Die rufe®
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natürlich nach Aenderungswünschen, weil sich die Situation ändert. Statt daß sich die bauliche Entwicklung einer Gemeinde an die Straße anpassen kann, muß nun die Straße den durch die bauliche gntwicklung veränderten Verhältnissen angepaßt wer den. Das ist, wie wir gesehen haben, nicht leicht. Zum geplanten Ausbaustandard, der auch zu diesem Malaise geführt hat: Die Straße ist kreuzungsfrei vor gesehen und hat auf beiden Seiten des Wohngebietes eine Auffahrt. Das bedingt aufwendige Anpassungen der Gemeindestraßen. Daher kommt ein wesentlicher Teil der Opposition. Wenn in dieser Hinsicht bei der Ausführung des Projektes Abhilfe geschafft werden kann, bin ich überzeugt, daß die Opposition zusamnienschmilzt. In diesem Zusammenhang eine kleine Rüg^ an die Straßenbaukommission unseres Rates: Die Richtli nien der Straßenbaukommission zielen ganz allge mein auf großzügigen Ausbau der Straßen. Achten Sie einmal auf die Baulinienpläne, die jeweilen in der Halle aufgehängt sind. Die Radien sind weit, die Straßen sind breit, man ist bestrebt, die Straßen in gerader Linie zu führen. Das ist auch bei der Anpassung des Gemeindestraßennetzes im Zusam menhang mit der Umfahrungsstraße der Fall. Daher ertönt der berechtigte Ruf der Gemeinde Klingnau nach Redimensionierung. Die Klingnauer wollen eine Landstraße, die den heutigen Durchgangsver kehr aus der Stadt herausnimmt, die aber auch eine gewisse interne Verkehrsmöglichkeit bietet, so daß auch der interne Verkehr der Gemeinden Döttin gen und Klingnau auf dieser Straße zirkulieren kann. Die Verkehrssanierung Döttingen-Klingnau ist drin gend. Die Altstadt Klingnau erstickt im Durch gangsverkehr, ebenso der Kern von Döttingen. Die Linienführung, die heute zur Diskussion steht, ist sicher annehmbar. Mit der Zustimmung geben wir aber eindringlich den Wunsch mit, das Projekt rasch zu verwirklichen, und zwar so einfach und so kosten günstig wie möglich. Hr. Landammann Dr. Jörg Ursprung: Herr alt Ge meindeammann Schumacher hat völlig recht: Diese Straße war zu lange im Kreuzfeuer der Meinungen. Die Gründe dieser Verzögerung hat er richtig darge legt. Es gibt noch einige andere Gründe. Die Stel lungnahmen gingen zwischen Klingnau und Döttin gen und zwischen den beiden Gemeinden und Aarau hin und her; wir wollen die Schuld nicht andern zu schieben. Heute diskutieren wir nicht über das StraßenbauProjekt, sondern es geht um einen kantonalen Ueber bauungsplan mit dem Ziel, das Trasse endgültig reizuhalten und es gegebenenfalls, so weit das Land Poch nicht im Staatsbesitz ist, auf dem Expropriahonsweg ins Staatseigentum überzuführen.
Wünsche von Herrn Schumacher werden wir selbstverständlich bei der Ausarbeitung des Prolekts prüfen. Wir wissen, daß überrissene Projekte P'cht mehr durchsetzbar sind. Anderseits bitte ich ’c, nicht zu übersehen, daß es sich bei der Aaretal straße um eine schweizerische Hauptstraße handelt. '^^fhandlungen des Aargauischen Großen Rates 75
14. März 1978 Der Bund wird voraussichtlich 40 % an die Ausbau kosten bezahlen. Dafür stellt er Bedingungen über den Standard und die Verkehrssicherheit der Straße. Die Aaretalstraße ist in der komfortablen Lage, in der leider die Rheintalstraße noch nicht ist. Wir kämpfen seit Jahren, wie es schon meine Vorgänger getan haben, daß auch die Rheintalstraße in den Rang der schweizerischen Hauptstraße erhoben wird. Die Realisierung wird nach Maßgabe der Mittel erfolgen. Die Umfahrung Döttingen-Klingnau ist teu er. Es ist eines der zu bewältigenden aargauischen Großbauwerke. Zum Streit in meiner engeren Heimat um diese Straße: Ich möchte Herrn alt Gemeindeammann Schumacher anfragen, ob, wenn Döttingen dagegen gewesen wäre, nicht eventuell Klingnau dafür ge wesen wäre. Da besteht eine alte nachbarliche Lei denschaft, die sich nicht nur in der Weinmarke, sondern auch in der liebevollen Zustimmung oder in der schroffen Ablehnung von Straßenbauprojekten auswirkt.
Abstimmung: Für den Antrag von Regierung und Kommission; 112 Stimmen. Dagegen: 1 Stimme. Beschluß: Der kantonale Ueberbauungsplan Verkehrssanierung Döttingen/Klingnau, Neuanlage K113 (T5), wird ge nehmigt.
457 Gemeinde Klingnau; Revision der Bauordnung mit Zonenplan; Genehmigung (Botschaft des Regierungsrates vom 4. Juli 1977; Aenderungsantrag der Kommission vom 28. Februar 1978)
Hr. Theo Fischer, Hägglingen, Präsident der Kom mission für Gemeindebauvorschriften, Straßen- und Flußbau: Wie Sie aus der Botschaft entnehmen können, ist das ausgeschiedene Baugebiet aufgrund der Bevölkerungsprognosen zu groß ausgefallen. Da bei ist jedoch zu berücksichtigen, daß verhältnis mäßig große Gebiete für kommunale, überkommuna le und regionale Einrichtungen ausgeschieden wur den. Auch die Gewerbe- und Industriezone ist sehr reichlich bemessen. Die vom Regierungsrat beantrag te Auszonung des Industriegebietes Zibli ist deshalb mehr als angebracht. Weitere Auszonungen sind in Anbetracht des hohen Erschließungsgrades kaum mehr möglich. Die Kommission schließt sich des halb den Anträgen 1 und 2 in der Botschaft der Regierung an. Bei Antrag 3 beantragt die Kommis sion Streichung des zweiten Abschnittes, d. h. Ver zicht auf die Aufnahme des Bibersteiner Artikels. Ein solcher -Verzicht drängt sich deshalb auf, weil relativ wenig Land in der 2. Etappe (10 ha) liegt und weil für das meiste Gebiet ein Gestaltungsplan verlangt wird. Genehmigt.
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Beschluß: 1. Der gemäß Einspracheentscheid bereinigte Zo nenplan der Gemeinde Klingnau wird genehmigt, mit Ausnahme der Gewerbezone «Zibli», aber mit Ausdehnung der Zone öffentliche Bauten für Kläranlage auf die Südwestseite des Binnenka nals. 2. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist an den neuen Zonenplan Klingnau anzupassen.
Art. 458 zum Bahnhof Killwangen-Spreitenbach und weiter
in die Einfahrgruppe des Rangierbahnhofs Limmat-
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tal zu leiten sind. ■ Diese geniale Idee führte nun die reinen Techniker I dazu, den Tägerhardwald im Geiste und auf dem I Planpapier in einer langgezogenen Kurve unter Rq, J dung eines 40 Meter breiten Streifens schlicht und ■ einfach zu durchschneiden und zu entzweien. Ver- I ständlich, daß sich da der Zorn des Volkes gegen 1 diese Verschandelung der Natur erhob. ■ 3. Die Bauordnung der Gemeinde Klingnau wird ge Hier entbrannte nun ein Ringen, das ein Vierteljahr- I hundert dauern sollte, ein verzweifeltes Ringen um I nehmigt. den Schutz der Umwelt, um die Erhaltung eines 1 Naherholungsgebietes einer bevölkerungsreichen AgI 458 Neue Verbindungslinie der SBB von Würenlos glomeration, um die Hege des Wildes und um die 1 nach KiUwangen-Spreitenbach; Untertunnelung des Aufrechterhaltung eines Waldbestandes, der ehedem Tägerhardwaldes; Staatsbeitrag bereits durch die Anbauschlacht der Kriegsjahre J (Botschaft des Regierungsrates vom 20. Dezember und beim Bau der Autobahn um rund 40 Hektaren ] dezimiert wurde. J 1977) Ich habe den langen Leidensweg der Würenloser, I Hr. Urs Clavadetscher, Lenzburg, Präsident der der in der Botschaft in extenso wiedergegeben ist, f Kommission für den Vollzug des Verkehrsgesetzes: in meinen Ausführungen bereits gestreift und kon«Sofern Pläne bloß Pläne sind, lassen sie sich auch zentriere mich daher mit Ihnen auf den Enteignungs. noch ändern!» Mit diesem - für das vorliegende vergleich, der in harten und zähen Verhandlungen 1 Geschäft - wegleitenden Satz beendete «ps» in der zwischen der Gemeinde Würenlos, den SBB und 1 von ihm chefredigierten Zeitung am 9. Januar 1978 dem Kanton Aargau ausgehandelt wurde. Dieser J seinen Kommentar zur Botschaft des Regierungsrates. Vergleich statuiert, daß der Tägerhard gemäß Vari- || Unser Rat ist aufgerufen, heute mit einer Kredit ante 2 auf einer Strecke von rund 400 Meter - ge sprechung von Fr. 250 000.- den 24jährigen hart genüber 250 Meter bei der Variante 1 und 630 Me ter Gesamtwaldstrecke - untertunnelt werden soll, J näckigen Kampf der Würenloser um den mageren sofern die öffentliche Hand an die budgetierten | Rest des einst so stolzen und sagenumwobenen, durch unzählige Besitzstand-Streitigkeiten unter den Aufwendungen der SBB von rund 5,46 Mio Franken Lokalmatadoren berühmt gewordenen Tägerhard 635 000 Franken beisteuert. wald zu honorieren. Sollte dieser Betrag, in welchen sich die Abteilung Welches waren denn die Pläne, die eine Ortsbür Natur- und Heimatschutz des Eidgenössischen Ober forstinspektorates mit Fr. 100 000.-, die Ortsbürger gergemeinde in Harnisch brachten und — von einer gemeinde Würenlos mit Fr. 285 000.- und der Staat ersten Einsprache in der Mitte der fünfziger Jahre, Aargau mit Fr. 250 000.- teilen sollen, nicht einge über einen Ruf an die Aargauische Regierung um bracht werden, so würden die SBB auf eigene Kosten ] Schützenhilfe im forstlichen Ringen gegen das Eid einen Tunnel von nur 250 Meter Länge bauen. genössische Amt für Verkehr um die Jahrzehnte wende von 1950 zu 1960, und letztlich über den Oberforstinspektorat und Ortsbürgergemeinde Wü juristischen Beistand eines Dr. Julius Binder, wel renlos haben die ihnen aufgebrummten Beiträge be cher 1975 namens der Einwohner- und Ortsbürger reits verbindlich zugesichert, respektive definitiv be gemeinde Würenlos bei der Eidgenössischen Schät schlossen. zungskommission eine Einsprache und Forderungs Der Bau des 400 Meter langen Tunnels, welcher anmeldung gegen die Schweizerischen Bundesbah gegenüber einem 250 Meter langen Loch rund nen richtete - zu einem sogenannten Enteignungs 6000 m2 Wald mehr erhalten läßt, ist somit nur nocn vergleich führten? Die Antwort auf diese Frage von unserer Kreditsprechung abhängig. finden wir in der Vorgeschichte der regierungs Die Kommission für den Vollzug des Verkehrs rätlichen Botschaft. Erinnern wir uns an die starke gesetzes hat am 28. Februar in Würenlos getag Güterverkehrszunahme bei den SBB nach dem zwei Nach instruktiven Referaten durch den Würenlos ten Weltkrieg, an die darausfolgenden Probleme für Gemeindeammann und Großratskollegen Gott ri die ungenügenden Betriebsanlagen in der Region Wiedemeier und anderer Sachverständiger und eine Zürich, und an die im Projekt 1954 vorgeschlagenen Augenschein hat die Kommission einstimmig ' und seither weitgehend realisierten Ausbauten, in schlossen. Ihnen den regierungsrätlichen Antrag deren Zentrum der neue Rangierbahnhof Limmattal einen Staatsbeitrag von Fr. 250 000.- zur Anna steht. zu empfehlen. Der Beitrag wird voraussichtlicü Was nützt jedoch der modernste Rangierbahnhof, Jahre 1980 zur Auszahlung gelangen und ist da wenn keine Eisenbahnlinien ein- und ausmünden? zumal ins Budget aufzunehmen. So stand schon 1954 fest, daß die Güterzüge aus Zweifellos werden Sie den Kredit gewähren. der Ostschweiz ab Kloten über Seebach-Otelfingendürfen dies mit Ueberzeugung tun, weil Sie da Würenlos und von dort ohne Spitzkehre in Wettin einem hart errungenen Kompromiß, der darin gip gen über eine neu zu bauende Verbindungslinie
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j ß ein schwerer Eingriff in die Natur auf ein jj-agbares Maß reduziert wird, zum endgültigen pu^hbruch verhelfen.
geben sich in den Raum Baden-Zürich zur Arbeit, sei es nach Baden, sei es nach Oerlikon-Zürich. Sie benötigen diese Bahn.
gjiminen Sie heute zu und unterlassen Sie es trotzjem nicht, Ihren nächsten Ausflug im erwachenden Frühling in den Tägerhard zu planen. Die bereits oerodete, immense Waldschneise, welche nach er folgtem Tunnelbau wieder weitgehend aufgeforstet werden kann, wird Ihnen Zeugnis davon geben, daß Sie Ihrem heutigen Ja richtig entschieden haben.
Wir begrüßen es, daß die Ortsbürgergemeinde Würenlos sich stark beteiligt. Man hörte ja hier immer wieder kritische Bemerkungen bezüglich der Tätig keit der Ortsbürgergemeinden. An diesen kritischen Bemerkungen halten wir auch für die Zukunft fest, halten aber mit dem Lob nicht zurück, wo es am Platze ist.
fjr, Vorsitzender: Ein Antrag auf Rückweisung oder fslichteintreten wird nicht gestellt. Hr. Hans Ulrich Salm, Veltheim: Die SP-Fraktion hat erkannt, daß die neue Verbindungslinie Würenlos-Killwangen-Spreitenbach nötig ist. Die Vorarbei ten für dieses Projekt sind zum Teil schon geleistet worden. Ich denke an die Brücke über die N 1, die Limmatbrücke und die gerodete Waldschneise im Tägerhardwald. Nun geht es um den Kern des Pro jektes, die teilweise Untertunnelung des Tägerhardwaldes. Wir wissen alle, was uns ein Stück Naherho lungsgebiet bedeutet. Die Funktion des Tägerhardwaldes für die Gemeinde Würenlos und das ganze Limmattal gilt es soweit wie möglich zu erhalten. Wenn wir das mit einem Kantonsbeitrag von Fr. 250 000.ermöglichen können, ist das ein kleiner Beitrag angesichts des großen Vorhabens, das vielen Leuten viel mehr rettet, als wir ermessen können. Die SP-Fraktion stimmt dem Antrag zu. Es ist ein von allen Beteiligten anerkannter Kompromiß. Ich bitte Sie, ebenfalls zuzustimmen.
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Hr. Albert Seiler, Bremgarten: Auch die CVP-Frak tion stimmt zu. An der Kommissionssitzung und durch Besichtigung haben wir uns von der Zweck mäßigkeit der Lösung überzeugt. Durch die Eintun nelung von 400 Meter Bahnstrecke wird in diesem Erholungsgebiet einem Postulat des Natur- und Landschaftsschutzes bestmöglich und mit vertretba ren Kosten Rechnung getragen. Die Geleiseführung hat eine Folge: Sie kennen den Niveauübergang beim Bahnhof Würenlos. Wenn nach Inbetriebnahme des Geleises täglich 25 bis 40 Güterzüge durchfahren, wird dieser Uebergang m absehbarer Zeit saniert werden müssen. Hr. Heiner Studer, Wettingen: Auch die EVP-Fraklion ist überzeugt, daß hier ein Kompromiß vorliegt, der für die Erhaltung der schützenswerten WaldHndschaft nötig war. Wir lesen in der Botschaft, im Tag bis 40 Güterzüge durchfahren werden; ''lelleicht werden es später mehr sein. Vor einigen Wochen wurde im Tagesanzeiger gemeldet, mög licherweise werde später die Zahl der Personenzüge auf der Strecke Zürich-Oerlikon-Wettingen vermin^®rt. Sollten solche Tendenzen bestehen, frage ich 'len Baudirektor, ob er nicht auch der Ueberzeugung daß diese Strecke dem Personenzugverkehr erualten bleiben muß. Immer mehr Arbeitnehmer be-
Hr. Walter Wälti, Obersiggenthai: Der Tägerhardwald ist ein stark besuchtes Erholungsgebiet. Am letzten Sonntag haben sich Hunderte von Ausflüglern ins Wandergebiet zwischen Würenlos und Kill wangen begeben. Zwar ist das Wandern am Limmatweg in der Gegend des Stausees Wettingen und vor allem in Killwangen kein reines Vergnügen mehr, denn der Autolärm stört sehr stark. Es ist daher zu begrüßen, daß ein Teil des Waldstückes aus Gründen des Landschaftsschutzes eingetunnelt wird. Der Beitrag des Kantons läßt sich verantworten. Dank gebührt auch den Ortsbürgern von Würen los für ihren Beitrag von Fr. 285 000.-, der ja zum großen Teil Leuten zugute kommt, die nicht in Wü renlos wohnen. Die geplante Eisenbahnlinie durch den Tägerhardwald ist ein technisches Wunderwerk, hat sie doch laut Seite 3 der Botschaft ein durchgehendes Ge fälle von 20 % ! Das entspricht dem Gefälle einer recht steilen Bergbahn. Das größte Gefälle der SBB beträgt 27 Promille. Ich bitte Sie, den Kantonsbeitrag zu genehmigen. Hr. Alfons Berz, Neuenhof: Ich rede jetzt nicht im Namen meiner Fraktion. Auf Seite 6 der Bot schaft steht, daß die aargauische Naturschutzkom mission, die eidgenössische Natur- und Heimat schutzkommission, die Regionalplanungsgruppe Ba den und Umgebung und das Kreisforstamt Baden dem Projekt zu Gevatter stehen. Gerade das miß fällt mir. Zwar unterstütze auch ich den Tunnel bau. Mir mißfällt aber die ungleiche Behandlung von Schiene und Straße. Wo war der aargauische Naturschutz beim Bau der N 1 im Tägerhard? Wo war der eidgenössische Natur- und Heimatschutz und wo war die Regionalplanungsgruppe? Wo waren damals die Oberforstorgane? Sie schwiegen. Der N 1 wurden im Tägerhard 20 Hektaren Wald ge opfert. Wo waren diese Organe beim Bau des Auto bahnrestaurants Mövenpick? Dieses ist auch keine Schönheit in der Landschaft. Diese Instanzen mel den sich erst jetzt zum Wort, wo es um die an sich umweltfreundliche Bahn geht. Bei Bauvorhaben für die Straße und solchen für die Schiene wird mit ungleicher Elle gemessen. Ich anerkenne die große Finanzleistung der Gemeinde Würenlos. Dem gegenüber ist der vorgesehene Staatsbeitrag recht klein, auch gemessen an den gesamten Tunnelbau kosten; er macht 0,05 % der voraussichtlichen Staats steuereinnahmen 1978 aus. Es mißfällt mir, daß wiederum die SBB, die ohnehin defizitär ist, die 595
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates 1 des Kantons Aargau des Kantons Aargau. LVOM
Nr. Gegenstand:
Sit'ung:
Dienstag, den 16. Februar 1954.
Teilüberbauungsplan Landstrasse
Döttingen7Innerort.
Es wird der Teilüberbauungsplan für die Landstrasse , in Döttingen-Innerort auf Grund einer Botschaft des Regierungsrates von 27. November 1953 in Beratung gezogen. Namens der bestehenden Spezialkommission referiert hierüber deren Präsident, Herr Gemeindeammann Fritz Schmid, in Suhr, Sie beantragt die Genehmigung des Teilüberbauungsplanes gemäss Antrag des Regierungsrateso In der Abstimmung wird der Teilüberbauungsplan Landstrasse Dottingen-Innerort, gemäss § 5 des Strassenbaugesetzes vom 5. Februar 1952 mit grosser Mehrheit genehmigt.
- Protokollauszug an den Regierungsrat.
Der Präsident
A:(A-7 AAAA-7 Der Staatsschreiber:
Ursprünglicher KNP Beschluss