Altholzinsel Chinz

Forest reserves · Eiken · Repealed Dec 31, 2048

Document

Number
AV301
Kind
Forest reserves
Commune
Eiken
Canton
Aargau
Level
Cantonal
Approved by
AW
Adopted
Dec 22, 1998
In force since
Jan 1, 1999
Repealed
Dec 31, 2048

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Eiken with its building zones.Open the full map

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2

3.2 Sie sorgt für die nötige Aufsicht über die bezeichneten Waldflächen. 3.3 Eingriffe zur Waldrandbehandlung und zur Abwehr von Gefahren erfordern die Zustimmung des Kreisforstamtes und werden im Plan festgehalten.

4. Entschädigungspflicht des Kantons Der Kanton bezahlt der Waldeigentümerin für den in dieser Vereinbarung festgelegten Nut­ zungsverzicht eine Entschädigung. Diese wird pauschal für die ganze Vertragsdauer auf

festgelegt und umfasst den Kantons- sowie den Bundesbeitrag. Die einmalige Auszahlung erfolgt nach Vertragsabschluss bis zum 30. Juni 1999

5. Rückforderung der Entschädigung Die Rückforderung der Entschädigung im Falle einer Missachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung bleibt vorbehalten.

6. Dauer der Vereinbarung Die Vereinbarung tritt am 1. Januar 1999 in Kraft und gilt tur die Dauer von 50 Jahren.

7. Weitere Bestimmungen 7.1 Die Waldeigentümerin ist damit einverstanden, dass anlässlich der nächsten Revision der kommunalen Nutzungsplanung die ausgeschiedenen Altholzinseln öffentlich-rechtlich geschützt werden.

7.2 Rechte Dritter werden durch diesen Vertrag nicht eingeschränkt. Sollten sich im Interesse des Schutzzieles Einschränkungen und Verbote gegenüber Dritten als notwendig erweisen, so werden diese im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlassen. 7.3 Die Entschädigung für den Nutzungsverzicht ist in die Forstreserve einzulegen und darf nur im Rahmen der Bestimmungen über die Forstreserve verwendet werden.

7.4 Die beiden beiliegenden Pläne M 1: 5‘000, datiert vom 20. November 1998, sind verbindlicher Bestandteil der Vereinbarung.

3

Sisseln, den t fl. DEZ. 1398

Aarau, den 2?,

Ortsbürgergemeinde Sisseln Namens des Gemeinderates: Der Gemeindeammann:

Finanzdepartement Aargau Abteilung Wald Der Kantonsoberförster;

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imeindeschreiber:

/y. Dr. H. Kasper

Beilagen: - Rechtsgrundlagen - Pläne M 1: 5‘000 (Zwei Ausschnitte mit kolorierter Fläche der Altholzinsel)

Ein unterschriebenes Exemplar dieser Vereinbarung geht an; - Waldeigentümerin - Finanzdepartement Aargau, Abteilung Wald

Kopie an; - Einwohnergemeinde Sisseln - Einwohnergemeinde Eiken - Forstverwaltung Sisseln - Kreisforstamt 2, Aarau

4

Beilage 1

Rechtsgrundlagen Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG) vom 1. Juli 1966 Art. 18 c

* Schutz und Unterhalt der Biotope sollen wenn möglich aufgrund von Vereinbarungen mit den Grundeigentümern und Bewirtschaftern sowie durch angepasste land- und forstwirtschaftliche Nutzung erreicht werden.

2 Grundeigentümer oder Bewirtschafter haben Anspruch auf angemessene Abgeltung, wenn sie im Interesse des Schutzzieles die bisherige Nutzung einschränken oder eine Leistung ohne entsprechenden wirtschaftlichen Ertrag erbringen.

Gesetz über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen, (Baugesetz, BauG) vom 19. Januar 1993 §40

’ Zur Erfüllung dieser Aufgaben treffen Kanton und Gemeinden die erforderlichen Massnah­ men, indem sie insbesondere a) Schutzzonen ausscheiden; b) Vorschriften oder Verfügungen über den Schutz, die Gestaltung und den Unterhalt von Schutzobjekten erlassen; c) Vereinbarungen über die Bewirtschaftung und die Erhaltung abschliessen; d) die Kosten für den Schutz, die Gestaltung und den Unterhalt von Schutzobjekten ganz oder teilweise übernehmen.

Dekret über den Natur- und Landschaftsschutz (NLD) vom 26. Februar 1985, Änderung vom 16. Januar 1996 §14a

* Durch das Finanz- oder das Baudepartement können in gegenseitiger Absprache Vereinba­ rungen über den langfristigen Nutzungsverzicht in Waldreservaten abgeschlossen werden.

2 Die Vereinbarungen werden in der Regel über einen Zeitraum von 50 Jahren abgeschlossen. Im übrigen gelten die Bestimmungen von § 14 Abs. 2 und 3 dieses Dekretes sinngemäss.

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Kreisforstamt 2, Aarau, den 20.11.98 Der Kreisoberförster

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Jürg Kubat

SC7

Aarau, 22.12.98

Finanzdepartement^^

Gemeinderat Abteilung Wald

4334 Sisseln

sas*> aas ★ Kreisforstamt 2 Bleichemattstrasse 1 5000 Aarau

Telefon 062 835 28 60 Telefax 062 835 28 29

Gemeinde Sisseln; Altholzinselvertrag Sehr geehrter Herr Gemeindeammann Sehr geehrte Damen und Herren Gemeinderäte

Für die prompte Zustellung der unterzeichneten Verträge danke ich Ihnen. Beigelegt überge­ be ich Ihnen gerne ein Vertragsexemplar zu Ihren Akten. Ich freue mich sehr, dass mit dieser beidseitigen Unterzeichnung der erste Altholzinselver­ trag mit einer Gemeinde im 2. Forstkreis abgeschlossen werden konnte. Ich bin überzeugt, im nächsten Jahr werden im 2. Forstkreis weitere Verträge folgen, einige davon sind bereits in Bearbeitung. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Unterstützung und wünsche Ihnen frohe Festtage und ein glückliches und erfolgreiches neues Jahr

Freundliche Grüsse Der Krei5o|3erförster

J. Kubat

Beilage: Unterzeichneter Vertrag mit Planunterlage

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