Erschliessungsplan Schildmatt / Waldweg

Special-use plan · Magden

Document

Number
2005-001173
Kind
Special-use plan
Commune
Magden
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Aug 24, 2005
In force since
Aug 24, 2005

Map

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Text

SNP-4253-2005-E.pdf

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Gemeinde Magden Kanton Aargau

Sondernutzungsplanung Erschliessungsplan "Schildmatt / Waldweg" gemäss 8 17 BauG .ı Aargau

5 E Rage und Umwelt Situ ation 1 = 500 Abteilung Raumentwicklung

Kartenausschnitt 1 : 25000

Kartendaten: PK25, © 1998 Bundesamt für Landes!

Mitwirkungsauflage vom 24. August 2004 bis 22. September 2004 Mitwirkungsbericht vom 19. November 2004

Vorprüfungsbericht vom 22. Dezember 2004

Öffentliche Auflage vom 25. Januar 2005 bis 24. Februar 2005

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Beschlossen vom Gemeinderat am 18. April 2005 Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber

ns ET nn

Brunetie Lüscher 3 5 Michael Widmer Genehmigung durch den Regierungsrat Genehmigung Aarau,den 24. Au qust 200£

Der Staatsschreiber: y Plan-Nr. Status 56.01.025 - 01 Beschlussfassung / Genehmigung 4 ; 5 Auftrag-Nr. 56.01.025 Format 60/105 N © d = Name Datum Kontrolle P A R T N E Rt Projektleitung V. Oeschger - & Bearbeitung SG/HK April 2005 IMBIFANG2 5080 LAUFENBURG Planerstellung PA April 2005 ER nr 4 = 2 a Anderung 1 KIRCHPLATZ2 4310 RHEINFELDEN Plotdatum HK 13.05.2005 Sn we Projekt-Info I:Planung\Magden\01\025\CAD\EP_Waldweg.dwg en : Plot-Info EP_Waldweg.ctb Basisdaten: September 2004

ZERERERIUTe BA 2.50 /20

GEHNEMIGUNGSINHALT

rot Baulinien für Hauptbauten

rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)

hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A SER, blau aufzuhebende Baulinien (GR 24.08.1993)

Aufzuhebender kommunaler Der kommunale Überbauungsplan "Schildmatt" (G.R. 01.07.1980) Überbauungsplan wird mit Genehmigung des vorliegenden Erschliessungsplanes aufgehoben. ORIENTIERUNGSINHALT blau Rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum schraffiert/olau Rechtskräftige Zwangsbaulinien mit Genehmigungsdatum A dunkelbraun Für den Strassenraum wichtige Gebäude ee braun Übrige für das Strassenbild mitbestimmende Gebäude grün neue Bäume & 2 = 3 schwarz bestehende / projektierte Parkplätze ) | I | | schwarz Fussgängerstreifen in braun bestehende / projektierte Mauern gelb Erschliessungsstrassen Fr violett Fusswege \ punktiert Bestehende Strassen und Fusswege gerastert/orange Belagswechsel, die Zufahrt zur Parzelle Nr. 2851

muss gewährleistet bleiben

hellgrün Nicht mehr benötigte Strassen- und Wegflächen Eu: hellblau Bestehende Wasserleitungen blau Neue Wasserleitungen violett Bestehende Mischwasserleitungen een violett Neue Mischwasserleitungen dunkelblau Bestehende Sauberwasserleitung dunkelblau Neue Sauberwasserleitung WG schwarz Zonenbezeichnung gemäss Bauzonenplan Fr | u schwarz Zonengrenzen gemäss Bauzonenplan | ! i ..... schwarz Perimeter des Erschliessungsplanes | N

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates Sitzung:

24. August 2005

Art. Nr. 2005-001173

Gemeinde Magden; Erschliessungsplan "Schildmatt/Waldweg"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

19. November 2004 22. Dezember 2004 25. Januar bis 24. Februar 2005 18. April 2005 18. Mai 2005 23. Mai 2005

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 12. Januar 1999 ab. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Die Erschliessung des Gebiets stützt sich auf die bereits vorhandenen Strassen ab, enthält jedoch der Situation angemessene Korrekturen. So wird im Bereich des Anschlusses des Langwegs in den Waldweg der heute schleifende Übergang neu konzipiert und gestaltet. Der Waldweg ist im Westen über die Brüelstrasse und im Osten direkt beim heutigen Anschluss zwischen den Parzellen Nrn. 619/662 an das übergeordnete Verkehrsnetz (Kantonsstrasse K 497) angeschlossen. Beim Anschluss an die Kantonsstrasse beträgt die Strassenbreite 5.50 m, um ein Kreuzen von Personenwagen zu gewährleisten. Danach verschmälert sich der Waldweg kontinuierlich auf eine Breite von 4.50 m. Über den bestehenden Kantonsstrassenanschluss Ziegelmatt wird lediglich die Erschliessung im bereits vorliegenden Ausmass abgedeckt, auf eine Brücke für den motorisierten Verkehr über den Magdenbach, wie im Verkehrsrichtplan vorgeschlagen, wird verzichtet. Trotzdem wird die Ziegelmattstrasse, insbesondere im Bereich des Anschlusses, verbreitert, um die Verkehrssicherheit zu verbessern. Fusswege sichern die Verbindungen vom Gebiet "Schildmatt/Waldweg" an die Brühlstrasse und über einen Fussgängersteg über den Magdenbach direkt an die Kantonsstrasse. Versand: 30. August 2005

-2-

Im Bereich der lokalen Strassenverbreiterungen scheidet die Gemeinde Baulinien im Normabstand von 4 m aus, bzw. korrigiert die rechtskräftigen Baulinien von 1993. 3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz [BauG]). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Das Erschliessungskonzept basiert auf dem bisherigen Strassennetz. Es umfasst lediglich einzelne Korrekturen; die Kurven- und Anschlussradien erfahren eine sinnvolle Anpassung und die Strassenbreiten werden auf zweckmässige Breiten festgelegt. Der Erschliessungsplan ist mit dem Ausbauprojekt der K 497 koordiniert. Das Fusswegnetz ermöglicht eine gute Erschliessung des Gebiets für den Langsamverkehr und erfüllt die Anforderungen des Fuss- und Wanderweggesetzes. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Schildmatt/Waldweg" der Gemeinde Magden vom 18. April 2005 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden.

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2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Schulstrasse 27, 4312 Magden  Baudepartement  Rechtsabteilung BD  Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten)  Abteilung Verkehr BD  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: