Erschliessungsplan Lielisloo
Special-use plan · Berikon
Document
- Number
- 2000-000514
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Berikon
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- RR
- Adopted
- Mar 15, 2000
- In force since
- Mar 15, 2000
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Text
SNP-4062-2000-E-1.pdf
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Bermsia@5Se
Kanton Aargau Gemeinde Berikon
Erschliessungsplan LIELISLOO
gemäss $ 17 BauG
Situationsplan 1 : 500
Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes: -Längenprofil 1:500/50
Übersichtsplan |". € r Ükesslere 1:25'000 :
Büelfetel
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G Met
Datum Projekt Gez. Gepr. Plan Nr.
28.04.99 | Gö 99 Gö 60 / 126 15834/1
Rosenauweg 14 _Bremgarterstrasse 3 ji 5430 Wettingen 8967 Widen Ersetzt Plan Überholt durch Plan 056 / 4269311 056 / 6400505
vom: 29.03.99 Nr. 15834/1 vom: Nr. Mitwirkungsbericht vom: 10. Jan. 2008 Vorprüfungsbericht vom: 3. Mai 1999 Öffentliche Auflage vom: 19. Mai 1999 bis: 24. Juni 1999
Beschlossen vom Gemeinderatam: 40, Jan. 2900
Der Gemeindeammann:
ey,
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den AS. Mäı2 2000
Der St tss reiber: El VAL 20P;
Genehmigung:
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
Be er rot Baulinie rot Strassenlinien; Enteignungsrecht gem. $132 BauG pink Bereich für Fussweg, Breite = 2.5 m. Die genaue Lage wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B = 3.5 m und Knotensichtweite A = 50 m. Bee, grün Planungswertüberschreitung
(Kleine Teile gemäss Art. 30, LSV)
Alte Bremgartensirasse
2. Orientierungsinhalt gelb Erschliessungsstrassen ES hellviolett Gehwege / Fusswege hellgrau Bestehende Strasse u S dunkelgrau Bestehender Gehweg j N IN] — = u schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan N IS Da ee best. Kanalisation N 8
Sa a ee Galerie
—— 0 grün Erschliessungsperimeter
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
15. März 2000
Art. Nr. 2000-000514
Gemeinde Berikon; Erschliessungsplan "Lielisloo"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahrensdaten
Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist 2.
10. Januar 2000 3. Mai 1999 19. Mai–24. Juni 1999 10. Januar 2000 26. Januar 2000 14. Februar 2000
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Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 23. Januar 1996. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1 Vorlage Das Planungsgebiet erstreckt sich über die Wohnzone W2 im Gebiet „Lielisloo“ (ca. 2.8 ha), mit Ausnahme der westlich des Höhenwegs gelegenen Parzelle Nr. 132. Die Erschliessung des Gebiets erfolgt mittels einer Stichstrasse, die in die Alte Bremgartenstrasse mündet. Entlang der Erschliessungsstrasse wird in einem ersten Teilstück ab der Alten Bremgartenstrasse ein Gehweg festgelegt, im restlichen Teilstück wird der Raum für dessen spätere Verlängerung offen gelassen. Vom nördlichen Ende der Erschliessungsstrasse bis zum westlichen Bauzonenrand wird ebenfalls ein Bereich für einen Fussweg ausgeschieden; die anschliessende Fusswegverbindung gegen den Bahnhof Berikon ist im Orientierungsinhalt aufgeführt. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: Situationsplan 1:500 mit Baulinien Strassenlinien; Enteignungsrecht gem. § 132 BauG Bereich für Fussweg, Breite = 2.5 m. Die genaue Lage wird zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt. Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B = 3.5 m und Knotensichtweite A = 50 m ES-Planungswertüberschreitung (kleine Teile gem. Art. 30 LSV) Längenprofil Erwägungen
Versand:
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4.
Beurteilung der Vorlage
4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die Erschliessung des Gebiets „Lielisloo“ mittels einer Stichstrasse, die in die Alte Bremgartenstrasse mündet, wird aus raumplanerischer Sicht als sachgerecht beurteilt. In zwei Teilbereichen des Erschliessungsplans sind die Lärm-Planungswerte leicht überschritten; diese Überschreitungen werden im Sinne von Art. 30 LSV (kleine Teile) akzeptiert. Allfällige Massnahmen sind im Baugesuchsverfahren durch die Gemeinde festzulegen. Ein zentrales Anliegen ist die vorgesehene Weiterführung des Fussweges vom nördlichen Rand des Erschliessungsperimeters zum Bahnhof Berikon. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Erschliessungsplan „Lielisloo“ der Gemeinde Berikon vom 10. Januar 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdefrist muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen.
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6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug – Gemeinderat, 8965 Berikon – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei
Staatsschreiber: