Erschliessungsplan Industriezone

Special-use plan · Möhlin

Document

Number
1976-001802
Kind
Special-use plan
Commune
Möhlin
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
GR
Adopted
Sep 15, 1976
In force since
Sep 15, 1976

Map

The canton publishes no perimeter for this document. The map shows Möhlin with its building zones.Open the full map

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Text

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KANTON AARGAU

Kommunaler Überbauungsplan

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Erläuterungen zum kommunalon Ueberbauu' zsplan

l. Das Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.

Baulinien

Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen).

Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen).

Zu genehmigende Baulinien.

Zu genehmigends Weg- und Sockellinien.

Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sol

Zu genehmigende Baulinien (Art. 110 der Verordnung über Erstel lung, Betrieb und linterhalt von elektrischen Starkstromanlayen vom 7. Juli 1933.

Sichtzonen

Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen. Sichtzone.

Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzone freizuhalten. Es dürfen keine s{chtbehindernden Pflanzen, Fin friedungen oder andere Anlagen bestehen. Vas Sichtf#ld der Fahrer muss von 0,60 m 3.00 m über Boden frei bl

Ausfahrtsbeschränkungen

Absolute Anlisgerfretheit:

Direkte Ausfahrten zwischen den Ynote nd nicht Kurr#ristige Vebergangsliisung bi r Ani rfrei i& Anliegerfreiheit soll mörlichst rasch realisiert we Neubauten mit direkten Ausfahrten könne icht bew igt w ten. Die hestehenden Ausfahrt werden bis zur Erste] 7 einer rückwärtig« rschliessung toleriert weckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neut ten zu behandelr Langfristige Veberganes!fsung zur Anliegerfr tt: Die Anliegerfreiheit erst weitere kunft realirt werden. Sowohl bei Neubauten fihlichen Umfanges auch bei bestehenden Bauten werden e Ausfahrt is zur Erstellung der rückw n Er liessung leriert. r ( erung ochleistungsstronme Hauptverkehr trasse HVS Saemwm strasse Frsc 18s5ungsstrasse “stehende Were Getm dweg, tenfreihelt und Werkehrsteiler Refims Rushaltestellen, Verztgrrur ınd Weschleuniptung: spu1 ırkplätz oflanzte Flächen, Brünstreif: 2 erenze nd Zanenbwereichmunren gemäss 7Zonenplan.

GEMEINDE MÖHLIN

Aarg. Baudepartement Abteilung Tiefbau

Übersichtsskizze 1:25000 +

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Yolasser W.*+J. RAPP AG Se ÖH

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Öffentliche Planautlage vom 2.Mov. TTPF

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: Jo. Has. FFES Der Gemeindeammann

7 m / eo Zen i Air, \ VPE < > f REPRODUZIERT MIT BEWILLIGUNG DER EIDG. LANDESTOPOGRAPHIE VOM 15.8.1907 DR

Datum Entw. Gez. Gepr. Grösse Plan Nr. 7.10.1974 WS Mn 90/231 | 26.033-22 N

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. | Überholt durch Plan om Nr. vom Nr.

Der Gemeindeschreiber

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Genehmigungsvermerk :

mem. 7802

Vom Grossen Pet gensrmigt

Azrau, den 15. Sep, 1976 im Auftrage 398 Greven Maas

Der Stautssehweiser: !n Vertretung!

bis 7% Dez. FL

INDUSTRIEZUBRINGERSTRASSE / TR CH SEPARATEM ÜBER -

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1070 UND 1071 (WOLFHÖLIFELD) BIS AUF WEITERES LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZT

PARZELLEN

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

20. September 1976

Sa/hu

Ad. Nr. 1802

Grosser Rat; Gemeinde Möhlin; Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse"; Genehmigung. - Kenntnisnahme.

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates vom 15. September 1976: "Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. NaMens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassenund Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, die beiden Ueberbauungspläne zu genehmigen. Das Wort wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen: Die Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse" (Abschnitt I und der Gemeinde Möhlin werden genehmigt." Hievon wird Kenntnis genommen.

Protokollauszug (2) ah das Baudepartement - an die Abteilung Raumplanung - an den Gemeinderat 4313 Möhlin

Der Staatsschreiber:

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Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

15. September 1976

Gemeinde Möhlin; Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse"; Genehmigung.

Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, die beiden Ueberbauungspläne zu genehmigen. Das Wort' wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen:

Die Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse" (Abschnitt I und II) der Gemeinde Möhlin werden genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

Der Staatsschreiber i.V.: