Erschliessungsplan Industriezone
Special-use plan · Möhlin
Document
- Number
- 1976-001802
- Kind
- Special-use plan
- Commune
- Möhlin
- Canton
- Aargau
- Level
- Communal
- Authority
- Gemeindeverwaltung
- Approved by
- GR
- Adopted
- Sep 15, 1976
- In force since
- Sep 15, 1976
- Source
- ÖREBlex, canton Aargau
Map
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Text
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KANTON AARGAU
Kommunaler Überbauungsplan
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Erläuterungen zum kommunalon Ueberbauu' zsplan
l. Das Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.
Baulinien
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen).
Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen).
Zu genehmigende Baulinien.
Zu genehmigends Weg- und Sockellinien.
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sol
Zu genehmigende Baulinien (Art. 110 der Verordnung über Erstel lung, Betrieb und linterhalt von elektrischen Starkstromanlayen vom 7. Juli 1933.
Sichtzonen
Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen. Sichtzone.
Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzone freizuhalten. Es dürfen keine s{chtbehindernden Pflanzen, Fin friedungen oder andere Anlagen bestehen. Vas Sichtf#ld der Fahrer muss von 0,60 m 3.00 m über Boden frei bl
Ausfahrtsbeschränkungen
Absolute Anlisgerfretheit:
Direkte Ausfahrten zwischen den Ynote nd nicht Kurr#ristige Vebergangsliisung bi r Ani rfrei i& Anliegerfreiheit soll mörlichst rasch realisiert we Neubauten mit direkten Ausfahrten könne icht bew igt w ten. Die hestehenden Ausfahrt werden bis zur Erste] 7 einer rückwärtig« rschliessung toleriert weckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neut ten zu behandelr Langfristige Veberganes!fsung zur Anliegerfr tt: Die Anliegerfreiheit erst weitere kunft realirt werden. Sowohl bei Neubauten fihlichen Umfanges auch bei bestehenden Bauten werden e Ausfahrt is zur Erstellung der rückw n Er liessung leriert. r ( erung ochleistungsstronme Hauptverkehr trasse HVS Saemwm strasse Frsc 18s5ungsstrasse “stehende Were Getm dweg, tenfreihelt und Werkehrsteiler Refims Rushaltestellen, Verztgrrur ınd Weschleuniptung: spu1 ırkplätz oflanzte Flächen, Brünstreif: 2 erenze nd Zanenbwereichmunren gemäss 7Zonenplan.
GEMEINDE MÖHLIN
Aarg. Baudepartement Abteilung Tiefbau
Übersichtsskizze 1:25000 +
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Yolasser W.*+J. RAPP AG Se ÖH
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Öffentliche Planautlage vom 2.Mov. TTPF
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: Jo. Has. FFES Der Gemeindeammann
7 m / eo Zen i Air, \ VPE < > f REPRODUZIERT MIT BEWILLIGUNG DER EIDG. LANDESTOPOGRAPHIE VOM 15.8.1907 DR
Datum Entw. Gez. Gepr. Grösse Plan Nr. 7.10.1974 WS Mn 90/231 | 26.033-22 N
Ersetzt Plan v
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. | Überholt durch Plan om Nr. vom Nr.
Der Gemeindeschreiber
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Genehmigungsvermerk :
mem. 7802
Vom Grossen Pet gensrmigt
Azrau, den 15. Sep, 1976 im Auftrage 398 Greven Maas
Der Stautssehweiser: !n Vertretung!
bis 7% Dez. FL
INDUSTRIEZUBRINGERSTRASSE / TR CH SEPARATEM ÜBER -
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1070 UND 1071 (WOLFHÖLIFELD) BIS AUF WEITERES LANDWIRTSCHAFTLICH GENUTZT
PARZELLEN
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
20. September 1976
Sa/hu
Ad. Nr. 1802
Grosser Rat; Gemeinde Möhlin; Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse"; Genehmigung. - Kenntnisnahme.
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates vom 15. September 1976: "Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. NaMens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassenund Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, die beiden Ueberbauungspläne zu genehmigen. Das Wort wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen: Die Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse" (Abschnitt I und der Gemeinde Möhlin werden genehmigt." Hievon wird Kenntnis genommen.
Protokollauszug (2) ah das Baudepartement - an die Abteilung Raumplanung - an den Gemeinderat 4313 Möhlin
Der Staatsschreiber:
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Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
15. September 1976
Gemeinde Möhlin; Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse"; Genehmigung.
Der Rat behandelt die entsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 2. August 1976. Namens der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt, die beiden Ueberbauungspläne zu genehmigen. Das Wort' wird aus der Mitte des Rates nicht verlangt. Hierauf wird gemäss Antrag von Regierungsrat und Kommission beschlossen:
Die Ueberbauungspläne "Industriezone" und "Industriezubringerstrasse" (Abschnitt I und II) der Gemeinde Möhlin werden genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
Der Staatsschreiber i.V.: