Erschliessungsplan Jurablick Glashütten

Special-use plan · Murgenthal

Document

Number
2006-001695
Kind
Special-use plan
Commune
Murgenthal
Canton
Aargau
Level
Communal
Approved by
RR
Adopted
Dec 6, 2006
In force since
Dec 6, 2006

Map

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SNP-4279-2006-E.pdf

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ORIENTIERUNGSINHALT

Bereich Ausnahmebewilligung Lärmschutz

779 hellgelb Quartiererschliessungsstrasse Er violett Fusswege . hellgrau Private Zufahrt ; gerastert Bestehende Strassen nz grün Wald ei] hellblau | blau FI magenta Bestehende Kanalisation ED] magenta Konzept Kanalisationserschliessung FI mau Konzept Meteorwassererschliessung hellblau Aufzuhebende Wasserversorgung ===] schwarz Geplante Parzellierung ——n Äquidistanz 0.5m ER schraffiert gemäss LSV Art. 30 — bau Waldbaulinie RRB vom 28.06.2000 &@ schwarz Best. Bäume Aer. Ausfahrt

öffentliche Dienste und Anlieferungen

177

Restauran m Öwen

BA 2.50 / 60)

BA 2.50 / 60)

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>

Se

Bestehende Wasserversorgung mit Löschschutz Konzept Wasserversorgung mit Löschschutz

Brig

GENEHMIGUNGSINHALT Baulinien für Hauptbauten

rot

rot Baulinien für Klein- und Anbauten gemäss Art. 18 ABauV

Strassen- und Weglinien (Enteignungsrecht, Art. 132 BauG)

rot

BI WI

magenta Konzept Kanalisationserschliessung (Enteignungsrecht, Art.132 BauG) blau Konzept Meteorwassererschliessung (Enteignungsrecht, Art. 132 BauG) hellblau Sichtzonen: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen den Höhen 0.8 und 3.0m gewährleistet sein [BAZSOTE0) hellblau Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A der Sichtzonen e—h schwarz Keine Einzelausfahrten auf K302

Kanton Aargau

Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt

i 5 Abtei Raumentwicklung Erschliessungsplan Jurablick Glashütten gemäss Art. 17 BauG

Gemeinde Murgenthal

Sondernutzungsplan

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 6. Dezember 2006

Situationsplan 1 : 500

Mitwirkungsauflage vom Mitwirkungsbericht vom Vorprüfungsbericht vom 72.406 Öffentliche Auflage vom _....... T.E.0b...... Beschlossen vom Gemeinderat am

Der Gemeindeammann.

Der Gemeindeschreiber

‚Datum [oez [cep. [Massstab | Plannummer zus m mr [2.08.06 __ Jad su Planformat Bez ce Sen HE | u ROSE ARE er

Leberngasse 1 CH-4603 Olten T:062 206 24 24 F:062 206 24 25 E-Mail: [email protected]

FREY+GNEHM AG

Bautechnik, Raumplanung, Umweltschutz

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrats Sitzung:

06. Dezember 2006

Art. Nr. 2006-001695

Gemeinde Murgenthal; Erschliessungsplan "Jurablick", Glashütten; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Sachverhalt 1.

Verfahren

1.1

Verfahrensdaten

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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist

2. Oktober 2006 12. Juli 2006 7. August – 5. September 2006 2. Oktober 2006 4. Oktober 2006 30. Oktober 2006

Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2

Rechtsschutzverfahren

Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.

Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage

Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 28. Juni 2000. 3.

Die Vorlage im Überblick

3.1

Vorlage

Mit dem Erschliessungsplan "Jurablick" werden im Wesentlichen die Bereiche der Strassen- und Fusswegerschliessung sowie die Bauabstände ab Strassenrand festgelegt. Aufgezeigt wird das Konzept der Abwasser- und Wasserversorgung innerhalb der noch unüberbauten Parzelle Nr. 2189. Rund 2/3 der unüberbauten Fläche soll über eine neue, 5 m breite Strasse an die Kantonsstrasse K 302 angeschlossen werden. Beim Anschluss an die K 302 sind die notwendigen Sichtzonen eingetragen. Zusätzliche Direktausfahrten auf die K 302 sind nicht möglich. Die bestehende Bänigasse erschliesst die Restfläche der Parzelle Nr. 2189. Im Bereich der Parzelle Nr. 1440 schliesst diese an die Aarburgerstrasse/K 302 an. Zwischen der neuen Erschliessungsstrasse und der Bänigasse ist eine 3.50 m breite Fusswegverbindung vorgesehen, welche auch öffentlichen Diensten und der Anlieferung dienen soll.

Versand: 8. Dezember 2006

-2-

3.2

Gegenstand der Genehmigung

Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: 

Erschliessungsplan

Erwägungen 4.

Beurteilung der Vorlage

4.1

Überprüfungsbefugnis

Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2

Raumplanerische Beurteilung

Das Erschliessungskonzept ist raumplanerisch zweckmässig. Ein Neuanschluss der unüberbauten Parzelle Nr. 2189 ist vertretbar. Begründet wird dies durch die nicht optimale Einmündung der Aarburgerstrasse in die K 302. Die Strassenbreiten genügen den Anforderungen zur Erschliessung der Bauzonen. Der Gasthof "Löwen" ist in seiner Substanz kommunal geschützt. Gemäss dem Inventar der schützenswerten Ortsbilder der Schweiz (ISOS) ist auch der Umgebungsbereich von Bauten freizuhalten. Die Lage der Strassen- und Wegführung trägt diesem Aspekt genügend Rechnung. 4.3

Gesamtbeurteilung

Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Jurablick", Glashütten, der Gemeinde Murgenthal vom 2. Oktober 2006 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.

-3-

3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.

Protokollauszug  Gemeinderat, Hauptstrasse 46, 4853 Murgenthal  Departement Bau, Verkehr und Umwelt  Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)  Rechtsabteilung BVU  Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: