Quartierplan "Gaishaus II", Feuerschaugemeinde Appenzell

Special-use plan · Appenzell Innerrhoden

Document

Number
567
Kind
Special-use plan
Subkind
Neighbourhood plan
Canton
Appenzell Innerrhoden
Level
District
Approved by
Standeskommission
Approved
May 28, 2019
In force since
May 28, 2019

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QP-Gaishaus II-Plan-2019.pdf

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F h ind euerschaugemeinde — Legende

4 Appenzell

Festlegungen Reglement Hinweise

Bezirk Appenzell Kanton Appenzell I.Rh.

Umgrenzung Quartierplangebiet Art. 1 öffentliche Strassen und Wege

Zu- und Wegfahrt Art. 3 Bestehende Bauten

Ein- / Ausfahrt Sammelgarage Art. 3 Bestehende Tiefgarage

eg Strasse i.S. Art. 5 Abs. 2 StrG) Art. 3 Er] Lift-Anbauten/Balkone gemäss Richtprojekt Situationsplan Notzufahrt Feuerwehr Art. 3 Fre private Erschliessungsfläche Q u a rt e rp | a n Stellplatz Hubretter Art. 3 ©) / ( P) Autoabstellplätze bestehend /geplant

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Veloabstellplätze geplant

"Gaishaus II", Appenzell

Richtungspunkt private Fusswege Art. 4

Baulinie für Velounterstände Art. 6 Dr allgemeine Umgebungsfläche

Vorprüfung durch die Standeskommission am: 04.12.2018 Baubereich für Hauptbaute Art.7 Gewässer Von der Feuerschaukommission aufgestellt am: 20.02.2019 Der Präsident Der Sekretär Baubereich für Balkon Art.7 Höhenlinien Baubereich für Liftanbaute Art.7 B. Eberle H.P. Koller Baubereich für bestehende Sammelgarage Art.7 Öffentliche Auflage vom: 09.03.2019 bis: 08.04.2019 , — i Besondere Bestimmungen: . , Fi | | Baubereich für neue Sammelgarage Art.7 Dem fakultativen Referendum unterstellt vom: 09.03.2019 bis: 08.04.2019 ee e Wald: Im Quartierplangebiet besteht kein Wald im Sinne Lr nn . j der Artikel 10 und 13 des eidg. Waldgesetzes (SR 921.0). Von der Standeskommission genehmigt am: ZI. 0. £Ö/ 7 © Kehrichtsammelstelle Art. 13 Der regierende Landammann Der Ratschreiber N } ( s ) Spielplatz Art. 14 BY (£ N J / Y u Al R. Inauen M. Dörig -—— Gewässerbaulinie Art. 15 Ufergehölz Art. 15 h j Nr. 2018.253-1 Datum 09. Januar 2019 HERSCHE INGENIEURE AG Massstab 1:500 gez./Vis. me/HB

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Genehmigung

Protokoll der Standeskommission (Auszug) Sitzung vom 28. Mai 2019 (Nr. 567)

Quartierplan «Gaishaus II», Bezirk Appenzell / Genehmigung Feuerschaugemeinde Appenzell / Bau- und Umweltdepartement

A. Tatsächliches (…) B. Erwägungen (…) C. Beschluss 1.

Der Quartierplan «Gaishaus II», Bezirk Appenzell, datiert vom 9. Januar 2019, wird genehmigt.

2.

Die Feuerschaugemeinde Appenzell wird beauftragt, den Quartierplan im Geoportal aufschalten zu lassen. Im Auftrage von Landammann und Standeskommission Der Ratschreiber: Markus Dörig

AI 013.12-97.2-205741

1-1

Reglement

Feuerschaugemeinde

iL

L

Appenzell

Bezirk Appenzell Kanton Appenzell I. Rh.

Appenzell, 9. Januar 2019 Projekt Nr. 2018.253

Reglement

Quartierplan „Gaishaus II", Appenzell

Vorprüfung durch die Standeskommission

am: 04.12.2018

Von der Feuerschaukomnission aufgestellt

am: 20.02.2019

Der Präsident

1-2Jer ekretär

B. Eberle

H.P. Koller

Öffentliche Auflage

vom: 09.03.2019

bis: 08.04.2019

Dem fakultativen Referendum unterstellt

vom: 09.03.2019

bis: 08.04.2019

Von der Standeskommission genehmigt

am:

Der regierende Landammann:

Der Ratschreiber:

/ i

/1/ R. lnauen

ze.

2131

,

M. Dörig

Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel.

071 / 788 06 29

Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019

Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,

Seite

Inhalt:

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1

Art. 2 Bestandteile und Geltungsbereich

Zweck

3 3

Verkehrserschliessung Fusswege Autoabstellplätze Zweiradabstellplätze

3 4 4 4

Bauvorschriften Architektonische Gestaltung Bauberatung

5 5

Umgebungsgestaltung Terraingestaltung

5 6

II. Erschliessung

Art. 3

Art. 4

Art. 5

Art. 6 Ill. Bebauung

Art. 7

Art. 8

Art. 9 4

IV. Umgebung

Art. 10

Art. 11 V. Umwelt und Übriges

Art. 12

28 more articles

Art. 13

Art. 14

Art. 15

Art. 16

Art. 17 Entwässerung

Kehrichtsammelstelle Spielplatz Gewässer Hochwasserschutz Werkleitungen

6 6 6 6 7 7

VI. Schlussbestimmungen

Art. 18

Art. 19

Art. 20 Kosten

Aufhebung bestehender Quartierplan Inkrafttreten

7 7 7

Gestützt auf Art. 50 bis 53 des kantonalen Baugesetzes (BauG) vom 29. April 2012, die kantonale Bauverordnung (BauV) vom 22. Oktober 2012, sowie den Zonenplan vom 26. Mai 2009 erlässt die Feuerschaugemeinde Appenzell für das Gebiet „Gaishaus", Appenzell folgendes Quartierplan-Reglement:

Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29

2

Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019

Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,

I. Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Bestandteile und Geltungsbereich

1

Der Quartierplan besteht aus dem Situationplan 1:500 Nr. 2018.253-1 vom 9. Januar 2019 der Hersche Ingenieure AG, sowie aus dem vorliegenden Reglement und dem Planungsbericht.

Dokumente

2

Dieses Reglement gilt für den im Quartierplan bezeichneten Perimeter. Dieser umfasst die Parzellen Nr. 1253, 1291, 1345, 1346, 1375, 1471, 2087 und 2088, Bezirk Appenzell.

Geltungsbereich

3

Die Sonderbauvorschriften und die im Quartierplan gemachten Festlegungen sind verbindlich. Die Planhinweise und der Planungsbericht haben erläuternden Charakter. Die Vorstudie Wendeplatz Gaishausstrasse, Appenzell vom 18.02.2019 der Hersche Ingenieure AG ist richtungsweisend.

Verbindlichkeit

Art. 2 Zweck

Der vorliegende Quartierplan bezweckt namentlich: a) eine Anpassung an die aktuellen gesetzlichen Bestimmungen; b) die Ermöglichung einer zeitgemässen Erneuerung und Gebäudeerschliessung c) Aufwertung der Wohnqualität und äusseren Erscheinung d) Möglichkeit zur Erweiterung der Autoabstellplätze e) Realisierung eines Wendeplatzes am Ende der Gaishausstrasse

Ziele

II. Erschliessung

Art. 3 Verkehrserschliessung

1

Die Erschliessung erfolgt über die im Plan bezeichneten Elemente (Zuund Wegfahrt, Ein-/ Ausfahrt Sammelgarage) ab der bestehenden Bezirksstrasse (Gaishausstrasse).

Erschliessung

2

Die erforderlichen Sichtweiten bei den Einfahrten in die Gaishausstrasse sind nach den VSS-Normen einzuhalten.

Sichtweiten

3

An der im Plan bezeichneten Stelle ist durch die Feuerschaugemeinde ein Wendeplatz als Bestandteil der öffentlichen Erschliessung (Bezirksstrasse) zu erstellen.

Wendeplatz

4

Die Notzufahrt für Rettungsfahrzeuge der Feuerwehr, sowie das Abstellen eines Hubretterfahrzeuges ist an den im Plan bezeichneten Stellen zu ermöglichen. Dessen fahrdynamische Anforderungen sind zu gewährleisten und die Befestigung ist auf ein Gesamtgewicht von 18 t auszurichten.

Notzufahrt Feuerwehr

Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29

3

Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus 09.01.2019

Art. 4

Art. 5 1

Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,

II",

Fusswege Zwischen den im Plan bezeichneten Richtungspunkten sind Fusswege

Private

von mindestens 1 m Breite zu erhalten.

Fusswege

Autoabstellplätze Pro

Wohnung

ist

mindestens

1 Autoabstellplatz

bereitzustellen.

Anzahl

Zusätzlich ist auf 10 Wohnungen je ein Autoabstellplatz für Besucher bereitzustellen. Die Zufahrten zur Sammelgarage erfolgen an den im Plan bezeichneten

2

Sammelgarage

Stellen. Die erforderlichen Sichtfelder gemäss SN VSS 640 273a sind freizuhalten.

Art. 6 Zweiradabstellplätze

An den im Plan bezeichneten Stellen können Unterstände für Velos,

Zweirad-

Kinderwagen und dergleichen erstellt werden.

abstellplätze

Bebauung

Art. 7 Bauvorschriften

1

Hauptbauten, Balkone, Liftanbauten und Sammelgaragen sind nur in

Baubereiche

den im Plan bezeichneten Baubereichen zulässig. 2

Es gelten keine Ausnützungs- und Geschossflächenziffern. Die Nutzung

Ausnützung

wird pro Baubereich mit den nachfolgenden speziellen Bauvorschriften geregelt. 3

Innerhalb der Baubereiche gelten folgende Bestimmungen:

Spezielle Bauvorschrif-

Gaishausstrasse

Baubereich Adresse Gebäude Nr. Bestimmung max. Anzahl Vollgeschosse max. Fassadenhöhe Hauptbauten (m ü. M.) max. Fassadenhöhe Liftanbauten (m ü. M.) max. Gesamthöhe Hauptbauten (m ü. M.)

ten Gaishaus-

2A 2B 1626

4 4A 1445

6 6A 1529

8 8A 1499

10 10A 1531

4

4

4

4

4

799.5

795.5

795.5

797.5

794.0

799.5

795.5

795.5

797.5

794.0

802.0

798.0

797.5

800.0

796.0

Mit Ausnahme der Dachgeschosse in Form von Walmdächern 1) gelten keine Ausnützungsbeschränkungen.

Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29

strasse 2, 4, 6, 8, 10

4

Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus 09.01.2019

II",

Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,

1.1

In den über dem 4. Vollgeschoss liegenden Dachgeschossen dürfen keine Hauptnutzflächen erstellt werden.

4

Innerhalb der Baubereiche gelten folgende Bestimmungen:

Spezielle Bauvorschrif-

Baubereich

Gaishausstrasse Adresse Gebäude Nr.

Bestimmung max. Anzahl Vollgeschosse max. Fassadenhöhe Hauptbauten (m U. M.) max. Gesamthöhe Hauptbauten (m U. M.) Ausnützung

12

ten Gaishaus-

1500

14 1532

4

4

794.5

796.0

797.0

798.5

strasse 12, 14

Mit Ausnahme der Dachgeschosse in Form von Walmdächern 11 gelten keine Ausnützungsbeschränkungen.

Bei einer Uberdachung der bestehenden Flachdächer dürfen in den über dem 4. Vollgeschoss liegenden Dachgeschossen keine Hauptnutzflächen erstellt werden.

Art. 8 1

Architektonische Gestaltung Die Bauten sind in Bezug auf Materialien, Farben und Dachformen so zu

Quartierbild

gestalten, dass ein möglichst einheitliches Quartierbild entsteht, bzw. erhalten wird. 2

Es sind Flach- oder Walmdächer zulässig.

Dachgestaltung

3

Dachaufbauten müssen sich in Bezug auf Grösse, Form, Gestaltung und

Dachaufbauten

Materialisierung sehr gut ins Dach einpassen.

Art. 9 Bauberatung

Vor der Baueingabe hat eine

Bauberatung mit der Fachkommission

Bauberatung

Heimatschutz zu erfolgen.

IV. Umgebung

Art. 10 Umgebungsgestaltung

1

Die allgemeine Umgebungsfläche ist mit Ausnahme der Erschliessungs-

Begrünung,

und Parkierungsflächen, der Notzufahrt und Hubretter-Stellfläche, der

Bepflanzung

Hofbereiche, der Spielplätze, der Sitzplatzflächen, sowie der Klein- und Kleinstbauten,

zu

begrünen. Zur

Bepflanzung sind ausschliesslich

einheimische und nicht invasive Pflanzen zulässig. Punktuell gepflanzte Sträucher, Strauchgruppen und Laubbäume sind möglich.

Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29

5

Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019

Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,

an der Fassade

Befestigte Sitzplatzflächen

2

Pro Erdgeschosswohnung sind maximal 25 m2 anliegende und befestigte Sitzplatzflächen zulässig.

3

Mit den Baueingaben ist ein detailliertes Umgebungsgestaltungskonzept mit Angaben zur Materialisierung, Bepflanzung und Topografie einzureichen. Darin muss die Aufwertung der Aussenräume und eine Verbesserung der Aufenthaltsqualität nachgewiesen werden.

Art. 11 Terraingestaltung

1

Auf Stützmauern und Böschungen ist nach Möglichkeit zu verzichten. Sollten solche erforderlich sind, ist deren Höhe möglichst gering zu halten.

Allgemein

2

Auf der Süd-, bzw. Westseite der bestehenden Gebäude Gaishausstrasse 2A/2B, 4/4A, 6/6A, 8/8A, 10/10A und 14 ist eine Aufschüttung bis zum Erdgeschoss-Niveau zulässig.

Aufschüttung

3

Auf der Nordseite der bestehenden Gebäude Gaishausstrasse 4/4A, 6/6A, 8/8A und 10/10A sind für Liftanbauten und Velounterstände Abgrabungen bis zum Untergeschoss-Niveau zulässig.

Abgrabungen

Umgebungsgestaltungskonzept

V. Umwelt und Übriges

Art. 12 Entwässerung

Für die bestehenden Entwässerungsanlagen gilt Bestandesgarantie. Die Realisierung neuer Anlagen hat nach den geltenden Normen zu erfolgen und ist mit dem kantonalen Amt für Umwelt abzusprechen.

Art. 13 Kehrichtsammelstelle

Am den bezeichneten Standorten sind Sammelcontainer zu erstellen. Diese dürfen bis 1 Meter an die Strasse erstellt werden. Vorbehalten bleiben die einzuhaltenden Sichtweiten.

Art. 14 Kehricht

Spielplatz Die bestehenden, im Quartierplan bezeichneten Spielplätze sind beizubehalten. Die Instandhaltung ist Sache der jeweiligen Grundeigentümer.

Art. 15 Allgemein

Spielplätze

Gewässer Innerhalb der Gewässerbaulinie sind Terrainveränderungen nur aus Hochwassersch utzgründen erlaubt. Für bestehende Bauten und Anlagen gilt die Bestandesgarantie. Das bestehende Ufergehölz ist durch die Grundeigentümer fachgerecht zu unterhalten.

Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29

Gewässerbaulinie

6

Feuerschaugemeinde Appenzell, Quartierplan „Gaishaus II", 09.01.2019

Art. 16 Appenzell, Projekt Nr. 2018.253,

Hochwasserschutz Zur Festlegung der notwendigen Objektschutzmassnahmen ist vor Einreichung von Baugesuchen mit der Fachstelle für Naturgefahren (Landesbauamt) Kontakt aufzunehmen.

Art. 17 EinzelobjektSchutz

Werkleitungen Öffentliche Werkleitungen sind auf Kosten des Grundeigentümers zu verlegen, falls sie durch Bauvorhaben tangiert werden.

LeitungsVerlegung

VI. Schlussbestimmungen

Art. 18 Kosten

1

Die Kosten für die Quartierplanung haben die Grundeigentümer zu tragen.

Quartierplan

2

Die Kosten für zusätzliche Erschliessungsmassnahmen Perimeterverfahren überwälzt.

werden im

Erschliessung

Art. 19 Aufhebung bestehender Quartierplan

Der von der Standeskommission am 31. August 1993 genehmigte Quartierplan «Gaishaus" wird mit der Inkraftsetzung des revidierten Quartierplans Gaishaus II aufgehoben.

Aufhebung bestehender Quartierplan

Art. 20 Inkrafttreten

treten nach der Genehmigung durch die Plan und Reglement Standeskommission in Kraft.

Hersche Ingenieure AG, Rinkenbach 12, 9050 Appenzell, Tel. 071 / 788 06 29

Inkrafttreten

7