Naturwaldreservat
Forest reserves · Appenzell Innerrhoden
Document
- Kind
- Forest reserves
- Canton
- Appenzell Innerrhoden
- Level
- Cantonal
- Authority
- Oberforstamt
- Approved by
- Oberforstamt
- In force since
- Feb 17, 2009
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Text
Appenzell, 6. Dezember 2023
Hinweis mit Nutzungseinschränkung:
Waldreservat mit Minimalen Eingriffen (Naturwaldreservat, Altholzinsel) Bundesgesetz über den Wald (WaG) (bGS 921.0): Art. 20 Bewirtschaftungsgrundsätze 4 Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden. Verordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über den Wald (VEGWaG) (bGS 921.010): Art. 32 Waldreservate 1 Zum Schutz oder zur Erhaltung besonders wertvoller Waldgebiete und Waldgesellschaften, bedrohter Pflanzen- und Tierarten, alter Bewirtschaftungsformen und wertvoller Landschaftselemente können im Rahmen der kantonalen Waldplanung Waldreservate ausgeschieden werden. 2
Sie bedürfen der Zustimmung des Waldeigentümers.
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Wo es die Sicherung der Waldreservate erfordert, trifft das Departement mit den Waldeigentümern eine langfristige vertragliche Regelung. Auf diesem Grundstück ist ein Naturwaldreservat ausgeschieden: Es handelt sich dabei um eine Waldfläche, die für eine bestimmte Zeitdauer (in der Regel 50 Jahre) durch rechtliche Mittel mit einem forstlichen Nutzungsverzicht belegt ist. Die Waldflächen werden der natürlichen Entwicklung überlassen. Alle Eingriffe und Aktivitäten, die das Schutzziel gefährden, sind unerwünscht.
Bei Fragen steht Ihnen das Oberforstamt zur Verfügung. Land- und Forstwirtschaftsdepartement Oberforstamt Gaiserstrasse 8 9050 Appenzell Telefon 071 788 95 81 [email protected]