Quartierplan Hinterbissau, Parz. Nr. 469

Land-use plan · Heiden · Repealed May 26, 2026

Document

Kind
Land-use plan
Commune
Heiden
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Level
Communal
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Oct 22, 2002
In force since
Oct 22, 2002
Repealed
May 26, 2026

Map

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CH73_16_GE_Quartierplan Hinterbissau, Parz. Nr. 469.pdfOpen in a new tab

Text

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Protokoll des Regierungsrates

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Gemeinde Heiden: Quartierplan Hinterbissau Parz. Nr. 469; Genehmigung

A. Ausgangslage

- · 1. Mit Schreiben vom 24. Juni 2002 ersucht der Gemeinderat Heiden um die Genehmi. gung des Quartierplanes Hinterbissau Parz. Nr. 469 durch den Regierungsrat. Der Plan wurde gleichzeitig mit dem Teilzonenplan Hinterbissau West vorbereitet, erlassen und zur Genehmigung eingereicht. 2. Der Gemeinderat hat den Plan am 25. September 2001 erlassen. Er ist vom 3. Oktober bis 2. November 2001 öffentlich aufgelegen. ln der angesetzten Frist sind keine Einsprachen eingegangen. 3. Das Planungsamt hat zum Planentwurf in seinem Vorprüfungsbericht vom 27. August 2001 zu Handen der Planungskommission Heiden Stellung genommen. Im Rahmen . der Vorprüfung hat die Wasserbaupolizei dem Planungsamt eine Stellungnahme abgegeben. Der einzige im Vorprüfungsbericht gemachte Änderungsvprschlag ist im vorliegenden Plan berücksichtigt. Auf die Durchführung eines weiteren Mitberichtsverfahrens _ wurde somit verzichtet. 4. Mit Schreiben vom 8. Oktober 2002 unterbreitet die Baudirektion dem Regierungsrat den Antrag um Genehmigung des Quartierplanes.

B.Erwägungen

1. Die Firma Howigra AG ist zur Realisierung einer Erweiterung ihres Betriebsgebäudes gernäss Planungsbericht auf den Teilzonenplan und den Quartierplan angewiesen. Die Planung kommt auch weiteren Betrieben wie der City-Garage zu Gute. '

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2. Der Quartierplan bezweckt im Wesentlichen die Sanierung resp. eine ins Ortsbild gut eingepasste Erweiterung des Betriebsgebäudes und eine optimale Gewerbeerschliessung. Er sichert den Raum für eine Bachoffenlegung entlang der Grundstücksgrenze, welche aus Hochwasserschutzgründen nötig ist. Auch wird der Raum für eine Erweite- · rung der Hinterbissaustrasse mit einem Trottoir freigehalten. Für die zulässigen Bauten wird bei Beachtung von, Qualitätsvorgaben eine Mehrausnützung und eine Gebäudelänge von 60 m gewährt. 3. Mit dem ebenfalls zur Genehmigung vorliegenden Teilzonenplan Hinterbissau West, welcher eine Umzonung des Planungsgebietes von der 2-geschossigen Wohn- und Gewerbezone (WG2) zur 3-geschossigen (WG3) vorsieht, wird die Grundlage für den

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vorliegenden Quartierplan .gelegt. Das Umbauprojekt kann in der WG2 nicht ausgeführt werden und ist auf die höhere Ausnützungsmöglichkeit der WG3 angewiesen. !

4. Bezüglich dem Büelenbach besteht ein Bachoffenlegungsprojekt. Im Vorgelände des Baches sind teilweise Hochwasserschutzmassnahmen vorgesehen. Die Abteilung Wasserbau des kantonalen Tiefbauamtes überwacht die Bachumlegung und leistet Gewähr, dass das Bachprojekt im Bereich der Howigra-Liegenschaften vor Inangriffnahme der Betriebserweiterung ausgeführt wird. 5. Der Quartierplan steht in keinem ersichtlichen Widerspruch zur Bundesgesetzgebung, zum kantonalen Richtplan oder dem kantonalen Schutzzonenplan.

C. Beschluss des Regierungsrates

1. Der Quartierplan Hinterbissau Parz. Nr. 469 wird genehmigt (Art. 6 Abs. 1, Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG). . 2. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 400.- erhoben. 3. Rechtsmittel: Dieser Entscheid kann innert 30 Tagen nach Erhalt mit Beschwerde ans Verwaltungsgericht (Adresse: Verwaltungsgericht des Kantons Appenzell A.Rh., Postfach, 9043 Trogen) weitergezogen werden. Die schriftliche Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 9 ff. des Gesetzes über die Verwaltungsgerichtsbarkeit, bGS 143.6).

Amtsblatt.

Auszug an

. Baudirektion Sekretariat Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche (Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk und Planungsbericht) Planungsamt (Beilage: Quartierplan mit Genehmigungsvermerk und Planungsbericht) Gemeinde Heiden (Beilage: 3 Exemplare des Quartierplanes mit Genehmigungsvermerk und Planungsberichte, Rechnung)

!m Auftrag des Regierungsrates Dar Ratschr&iber: I

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Versandt 1am

2 5. Okt. 2002

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