Quartierplan Hinterbissau, geringfügige Änderung

Land-use plan · Heiden

Document

Kind
Land-use plan
Commune
Heiden
Canton
Appenzell Ausserrhoden
Level
Communal
Approved by
Regierungsrat
Adopted
Apr 29, 1991
In force since
Apr 29, 1991

Map

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CH73_16_GE_Quartierplan Hinterbissau, geringfügige Änderung.pdfOpen in a new tab

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Protokolldes Regierungsrates

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Kanton Appenzell A.Rh. 29. April L.

l-991-

Gemeinde Heiden: Genehmigung des Teilzonenplanes Täsche Parze1le Nr. I7O2 und der damit verbundenen Aenderung des

Quartierplanes Hinterbissau

Dem Bericht entnehmen:

der Baudirektion vom l-l-. April 1991 ist

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Mit Protokollauszug vom 26. Februar 1991 ersucht der'Gemeinderat Heiden um die Genehrnigung einer geringfügigen Aenderung des Zonenplanes sowie einer, darnit verbundenen, ebenfalls geringfügigen Aenderung des Quartierplanes Hinterbissau. Ersucht wird um die Genehmigung der Aufzonung eines Teiles der Parzel-le Nr. L7O2 von der I^lE in die VI2 mit dem Ziel-, das,heute bereits bestehende Restaurant Rosengarten an der Schützenstrasse abbrechen und heutigen Ansprüchen gerecht

wieder aufbauen zu können.

Materielle Beurteilung Aus planerischer Sicht ist gegen die beantragte Aufzonung Erundsätzlich nichts einzuwenden. Entlang der Schützenstrasse besteht bereits heute ei-ne Bautiefe W2, die ziernlich variiert; südtich des Rosengartens ist eine grössere, nördlich des Rosengarten einä etwas geringere Bautiefe ausgeschieden. Die Parzelle Nr. 355, auf der das Restaurant Rosengarten steht, gehört ebenfalls bereits der Vlz an. Die Parzelle ist jedoch äusserst schmaL und für die Erstellung eines Ersatzbaues ungenügend, weshalb ein Teil der darunterliegenden ParzeLle Nr. 1702 für den Neubau rnitbeansprucht werden soll. Die neu vorgesehene W2 solI in ihrer Abmessung an die südliche Fortsetzung der W2 angepasst werden. Das Neubauprojekt Rosengarten sieht nur einen einzelnen Baukörper vor, womit kej-ne Verdichtung entstehen soll-te, die die unterliegende I\78 beeinträchtigen könnte. ,

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Ein Restaurationsbetrieb kann in der Wohnzone realisiert werden, Sofern er von seiner Grösse her als nicht störend neurteilt wird. Ein mässig störender Betrieb wäre grundsätzli-ch in einer Vlohn-/Gewerbezone anzusiedeln. Der Gemeinderat Heiden beurteilt den Betrieb an diesem Standort als nicht störend; der bestehende Betrieb soII im wesentlichen nicht vergrössert, sondern lediglich modernen Ansprüchen angepasst werden, was durch eine räumliche Ausaännung ohne nennenswerte Erhöhung der Platzzahl geschieht.

Formelle B eurteiluncr

Formell genügt für die beantragte Zonenplanänderung d?= vereinfacnte Verfahren, da die Aenderung aIs geringfügig bezeichnet \^/erden kann. Atle angrenzenden Grundeigentümer haben der Aenderungi schriftlich zugestirnmt. Gemäss Art. 51 Abs. 3 EG RPG kann damit die Aenderung des Zonenplanes ohne öffentliche Auflage und ohne Abstirnmung vorgenommen werden.

Da die Parzelle Nr. I7O2 heute in ihrer ganzen Grösse dem

angehört und mit einer BeQuartierplangebiet Hinterbissaugauieise belastet ist, ist eingescho==ig" schränkung auf eines TeiAufzonung zur Zustimmung einer z\t in Konseqüenz Teil aus entsprechende der W2 die in l-es d.iesär Parzel]e dieser zu Auch entlassen. zu dem Quartierplanperimeter' betroffenen direkt aller Zustimrnunq die Aenderung 1iägt und angrenzenden Grundeigentümer vor.

Der Genehmigung der beantragten Zonenplanänderung sowie der Quartier-pfanänd.erung Hintärbissau steht damit weder in materieller noch in formeller Hinsj-cht etwas entgegen. Die Baudirektion beantraqt, gestützt auf Art. 5 Abs. L, Art. 50 Abs. 3 sowie Art. 51 Abs. 3 EG RPG den Teilzonenplan Täsche ParzeIIe Nr. L702 sowie die Quartierplanänderung Hinterbissau zu genehmi-gen. Beschluss: Zustimmung zun Antrag der Baudirektion.

4

Auszug an

Baudirektion

Sekretariat der Baudirektion Zentralstell-e für' Baugesuche* Kaqtonales Planungisarni* GemeinderatHeid€D*, . *) Beilage: je ein genehrnigtes Exemplar Teil. zonenplan und Quartierplanänderung ' .. 'i

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lm Auiirag des Regrierungqrales i)er italscälei6er;

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Versandt am

- 2. Mai 1991